Urteile neu online gestellt
- Amtsgericht Hattingen, Urteil v. 18.02.2005 - Az.: 7 C 175/04
- Bundesarbeitsgericht , Beschluss v. 23.08.2006 - Az.: 7 ABR 55/05
- Bundesarbeitsgericht , Urteil v. 24.11.2005 - Az.: 2 AZR 584/04
- Bundesarbeitsgericht , Beschluss v. 25.08.2006 - Az.: 7 ABR 55/05
- Bundesarbeitsgericht , Urteil v. 27.04.2006 - Az.: 2 AZR 386/05
- Leitsatz:
Bei der Prüfung der Frage, ob ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers vorliegt, geht es allein um die Abwägung, ob dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der "fiktiven" Kündigungsfrist noch zugemutet werden kann.
- BFH , v. 01.01.1970 - Az.: X R 4/07
- BFH , Urteil v. 18.10.2006 - Az.: XI R 22/06
- Leitsatz:
Die monetäre Beschränkung einer qualifizierten elektronischen Signatur steht der Wirksamkeit eines elektronisch übermittelten bestimmenden Schriftsatzes (Klageschrift) nicht entgegen.
- BFH , Urteil v. 19.10.2006 - Az.: III R 6/05
- Leitsatz:
Aufwendungen, die für die Übertragung eines Domain-Namens an den bisherigen Domaininhaber geleistet werden, sind Anschaffungskosten für ein in der Regel nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut.
- BFH , Urteil v. 21.06.2006 - Az.: XI R 50/05
- Leitsatz:
Die auf Arbeitnehmer beschränkte Steuerfreiheit für die Vorteile aus der privaten Nutzung von betrieblichen Personalcomputern und Telekommunikationsgeräten (§ 3 Nr. 45 EStG) verletzt nicht den Gleichheitssatz.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 02.12.2004 - Az.: I ZR 207/01
- Leitsatz:
a)
In der Registrierung eines Gattungsbegriffs als Domainname liegt in der Regel keine sittenwidrige Schädigung, auch wenn es naheliegt, daß ein Unternehmen diesen Domainnamen für seinen Internetauftritt verwenden könnte.
b)
Der Inhaber des bekannten Zeitungstitels DIE WELT kann gegen einen Dritten, der sich den Domainnamen "weltonline.de" hat registrieren lassen, nicht vorgehen, solange keine Anhaltspunkte dafür bestehen, daß der Domainname im geschäftlichen Verkehr in einer das Kennzeichen verletzenden Weise verwendet werden soll.

