Urteile neu online gestellt

Amtsgericht Schwäbisch Gmünd, Urteil v. 23.07.2002 - Az.: 8 C 130/01
Amtsgericht Freiburg, Urteil v. 11.06.2002 - Az.: 11 C 4381/01
Amtsgericht Geislingen, Urteil v. 20.04.2004 - Az.: 3 C 2/04
Arbeitsgericht Wiesbaden, Urteil v. 02.05.2001 - Az.: 3 Ca 33/01
Arbeitsgericht Wiesbaden, Urteil v. 10.09.2003 - Az.: 3 Ca 230/03
Arbeitsgericht Würzburg, Endurteil v. 11.08.2000 - Az.: 6 Ca 379/00 A
Bundesarbeitsgericht , Beschluss v. 03.09.2003 - Az.: 7 ABR 8/03
Leitsatz:

Der Betriebsrat kann nach § 40 Abs. 2 BetrVG einen Anspruch gegen den Arbeitgeber haben, die ihm zur Verfügung gestellten Personalcomputer an das Internet anzuschließen.

Bundesarbeitsgericht , Urteil v. 04.10.2005 - Az.: 9 AZR 598/04
Leitsatz:

Ein Arbeitgeber, der den Erwerb noch nicht börsennotierter Aktien der Muttergesellschaft durch die Gewährung von zweckgebundenen Arbeitgeberdarlehen fördert, ist verpflichtet, die Arbeitnehmer über die besonderen Risiken aufzuklären, die mit einem möglichen Scheitern des angestrebten Börsengangs verbunden sind. Die schuldhafte Verletzung der Aufklärungspflicht führt zu einem Anspruch des Arbeitnehmers auf Befreiung von der Rückzahlung des Darlehens Zug um Zug gegen Rückgabe der Aktien.

Bundesarbeitsgericht , Beschluss v. 06.12.2006 - Az.: 4 AZN 529/06
Bundesarbeitsgericht , Urteil v. 07.07.2005 - Az.: 2 AZR 581/04
Leitsatz:

Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung an sich kann vorliegen, wenn der Arbeitnehmer das Internet während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken in erheblichem zeitlichen Umfang ("ausschweifend") nutzt und damit seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt.