Urteile neu online gestellt

Kammergericht Berlin, Urteil v. 25.03.1997 - Az.: 5 U 659/97
Kammergericht Berlin, Beschluss v. 23.09.2002 - Az.: 5 W 124/02
Leitsatz:

Der Streitwert bei der Abwehr unerlaubter Zusendung von Werbe-Email an einen Journalisten kann 15.000,00 DM betragen.

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 26.02.2007 - Az.: 12 W 16/07
Leitsatz:

Der Streitwert eines Unterlassungsanspruchs des durch unerwünschte Zusendung einer E-Mail in seinem beruflichen Bereich Beworbenen, für den die Kommunikation mittels E-Mail von besonderer beruflicher Bedeutung ist, kann mit 7.500 EUR bemessen werden.

Kammergericht Berlin, Urteil v. 26.05.2000 - Az.: 5 U 1171/00
Leitsatz:

1. Die in einer Tageszeitung veröffentlichten Anzeigen eines Stellenmarktes stellen in ihrer Gesamtheit keine Datenbank iSd § 87b UrhG dar.
2. Die planmäßige und systematische Übernahme von Stellenanzeigen für eine bestimmte Berufsgruppe (hier: Journalisten) im Internet die ohne Erlaubnis dem als führend bekannter Stellenmarkt einer Tageszeitung entnommen sind, ist unter dem Gesichtspunkt der Übernahme eines schutzwürdigen Leistungsergebnisses von wettbewerblicher Eigenart als wettbewerbswidrig gem. § 1 UWG anzusehen

Kammergericht Berlin, Urteil v. 26.01.2007 - Az.: 9 U 52/06
Kammergericht Berlin, Urteil v. 28.06.2004 - Az.: 10 U 182/03
Leitsatz:

Ein Internetanbieter haftet grundsätzlich nicht für den deliktischen Inhalt von Kontaktanzeigen, die unbekannte Dritte verfaßt haben.
Eine Ausnahme hiervon gilt, wenn er positive Kenntnis von der Verletzungshandlung; insbesondere vom fehlenden Einverständnis des Geschädigten mit der Veröffentlichung hat.

Kammergericht Berlin, Urteil v. 29.05.2001 - Az.: 5 U 10150/00
Leitsatz:

1. Der Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel (außerhalb des § 47 AMG) durch einen niederländischen Apotheker, der über das Internet derartige Arzneimittel den Verbrauchern in Deutschland anbietet, ist mit § 43 Abs. 1 Satz 1 AMG unvereinbar und wettbewerbswidrig.
2. Dieser Versandhandel ist auch nicht ausnahmsweise gemäß § 73 Abs, 2 Nr. 6 AMG erlaubt. Ein "Beziehen" von Arzneimitteln im Sinne dieser Vorschrift erfordert einen Kauf der Arzneimittel unter persönlicher Anwesenheit in der EG-ausländischen Apotheke, auch wenn die Ware dann im Versandwege importiert wird.

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 29.05.2007 - Az.: 5 U 153/06
Kammergericht Berlin, Beschluss v. 30.01.2007 - Az.: 9 U 131/06
Leitsatz:

Zur Frage der Zulässigkeit der Namensnennung von Prozessparteien in Urteilsdatenbanken von Rechtsanwaltskanzleien, auf die Dritte über die Homepage der Kanzlei Zugriff nehmen können.

Kammergericht Berlin, Urteil v. 30.09.2005 - Az.: 9 U 21/04
Leitsatz:

Die zu Werbezwecken vorgenommene tabellarische Auflistung der Unternehmen in Form einer reinen Namensliste auf einer Seite der Homepage einer auf die Vertretung von Kapitalanlegern spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei, gegen die die Rechtsanwälte dieser Kanzlei Mandate zur außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Rechtsverfolgung erteilt wurden, stellt einen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der in der Liste aufgeführten "Gegner" dar.