Urteile neu online gestellt

Oberlandesgericht Köln, Beschluss v. 04.07.2006 - Az.: 6 W 81/06
Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 06.09.2002 - Az.: 19 U 16/02
Oberlandesgericht Köln, Beschluss v. 12.02.2007 - Az.: 17 W 242/06
Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 16.05.2008 - Az.: 6 U 26/08
Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss v. 17.10.2005 - Az.: 5 U 1145/05
Oberlandesgericht Naumburg, Urteil v. 10.07.2007 - Az.: 1 U 14/07
Leitsatz:

 
1.
Bei einer verfassungskonformen, insbesondere auch mit dem Grundrecht der Berufsausübungsfreiheit nach Art. 12 GG zu vereinbarenden Auslegung des § 43b BRAO ist das Verbot der Einzelfallmandatswerbung einschränkend auszulegen (vgl. BVerfG NJW 1988, 191 [BVerfG 14.07.1987 - 1 BvR 537/81] sowie NJW 2000, 1035 [BGH 13.01.2000 - IX ZR 11/99]; BGH NJW 2001, 2087 [BGH 01.03.2001 - I ZR 300/98]; OLG Naumburg NJW 2003, 3566 [OLG Naumburg 10.10.2003 - 1 U 17/03]). Es ist nicht gleichzusetzen mit der - zulässigen - Werbung um einzelne Mandanten und nicht immer schon dann verletzt, wenn ein Rechtsanwalt sein Ziel, in einer konkreten Angelegenheit mandatiert zu werden, zu erkennen gibt.
 
2.
Abzustellen ist auf eine Bewertung der Relation zwischen der Intensität des konkreten Beratungsbedarfes (i. S. einer Notsituation) und der Intensität der anwaltlichen mandatsbezogenen Werbung (z. Bsp. i. S. von Bedrängung, Nötigung, Überrumplung).

Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss v. 18.07.2007 - Az.: 10 W 37/07
Leitsatz:

Wird im Wege der einstweiligen Verfügung die Unterlassung einer unzutreffenden Widerrufsbelehrung im Internethandel begehrt, so ist für jeden behaupteten Fehler ein Streitwert von 2.000,00 Euro angemessen.

Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss v. 11.04.2005 - Az.: 3 U 4142/04
Leitsatz:

Das Altersverifikationssystem "über 18.de" gewährleistet nicht den geschlossenen Benutzerkreis, wie er von § 4 Abs. 2 S. 2 JMStV verlangt wird.

Oberlandesgericht Schleswig, Urteil v. 23.01.2007 - Az.: 6 U 65/06
Leitsatz:

Eine Internet-Werbung für die Vermittlung von Neuwagen mit Endpreisen, in denen Überführungskosten nicht enthalten sind, ist geeignet, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber nicht unerheblich zu beeinträchtigen und verstößt gegen die §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, 1 Abs. 1 S. 1 PAngV

Oberlandesgericht Zweibrücken, Urteil v. 02.06.2005 - Az.: 4 U 256/04
Leitsatz:

Die Eröffnung eines sog. Internetshops begründet noch keine Sachbefugnis des Inhabers zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs gegen einen anderen Gewerbetreibenden wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens.