Urteile neu online gestellt
- Landesozialgericht Hessen, Beschluss v. 11.07.2007 - Az.: L 9 AS 161/07 ER
- Landesozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 03.09.2007 - Az.: L 5 P 11/07
- Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 05.09.2007 - Az.: 13 U 62/07
- Leitsatz:
Die in Niedersachsen durchgeführte Lotterie "Q." widerspricht den Zielen des § 1 Nr. 2 und 3 LottStV und ist daher wettbewerbs widrig gemäß §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, soweit sie in gastronomischen Betrieben angeboten wird.
- Landesozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 10.09.2007 - Az.: L 4 R 447/06
- Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss v. 10.12.2007 - Az.: 6 W 196/07
- Oberlandesgericht Celle, Beschluss v. 19.11.2007 - Az.: 13 W 112/07
- Leitsatz:
Bei einstweiligen Verfügungsverfahren in Wettbewerbssachen, in denen die Verwendung einer nicht den Anforderungen der §§ 312 c Abs. 1 Satz 1, 355 Abs. 2 Satz 2 BGB entsprechenden Widerrufsbelehrung untersagt werden soll, kann bei der Bemessung des Streitwerts von einem Richtwert von 3.000 EUR ausgegangen werden.
- Oberlandesgericht Celle, Beschluss v. 27.12.2001 - Az.: 13 W 112/01
- Leitsatz:
Zum Streitwert eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit dem Ziel, dem Antragsgegner die Versendung unerwünschter Werbung an den Antragsteller über E-Mail zu verbieten.
- Oberlandesgericht Celle, Beschluss v. 19.11.2007 - Az.: 13 W 114/07
- Leitsatz:
Bei einstweiligen Verfügungsverfahren in Wettbewerbssachen, in denen die Verwendung einer nicht den Anforderungen der §§ 312 c Abs. 1 Satz 1, 355 Abs. 2 Satz 2 BGB entsprechenden Widerrufsbelehrung untersagt werden soll, kann bei der Bemessung des Streitwerts von einem Richtwert von 3.000 EUR ausgegangen werden.
- Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss v. 02.02.2006 - Az.: I-20 W 10/06
- Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss v. 12.10.2005 - Az.: 16 W 16/05
- Leitsatz:
Zu den Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung gegen die Veröffentlichung von gerichtlichen Entscheidungen im Internet.

