Urteile neu online gestellt

Europäisches Gericht, Urteil v. 30.05.2006 - Az.: T 198/03
Kammergericht Berlin, Beschluss v. 04.09.2006 - Az.: 10 W 81/06
Kammergericht Berlin, Beschluss v. 19.12.2003 - Az.: 5 W 367/03
Kammergericht Berlin, Beschluss v. 25.01.2005 - Az.: 17 U 72/04
Kammergericht Berlin, Beschluss v. 05.06.2003 - Az.: 5 U 254/02
Leitsatz:

Die Bewerbung des Angebots von CDs im Internet, die künstlerische Darbietungen (hier: Klaus-Kinski-Rezitationen) enthalten, mittels kurzer Hörproben, die kein Surrogat für den Erwerb der CDs darstellen und die nicht downgeloadet werden können, setzt nicht den Erwerb der Internet-Rechte für die Darbietungen selbst voraus.

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 08.01.2002 - Az.: 5 U 6727/00
Leitsatz:

Die unerwünschte Zusendung von eMail-Werbung an einen Gewerbetreibenden kann einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen.

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 15.11.2004 - Az.: 9 W 154/04
Leitsatz:

Allein die - wenn auch unaufgefordert und freiwillig erfolgte Löschung bzw. Korrektur einer wahrheitswidrigen Behauptung in einem Online-Artikel einer Zeitung bzw. Zeitschrift läßt i.d.R. die Wiederholungsgefahr nicht entfallen.

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 21.12.2004 - Az.: 5 U 167/04
Leitsatz:

 
1.
Ein Drei-Monats-Tarif (Aktionsangebot) eines Anbieters für einen DSL-Internet-Zugang kann mit Jahrestarifen anderer Anbieter vergleichbar sein, wenn auch die Folgekosten nach Ablauf des Drei-Monats-Zeitraums mitgeteilt werden.
 
2.
An einem unzulässigen "Lockvogelangebot" (für einen Drei-Monats-Tarif mit "Sternchenhinweis" zu den Folgekosten) fehlt es jedenfalls dann, wenn auch die Folgekosten günstiger sind, als die im Vergleich genannten Preise der Konkurrenz.

Kammergericht Berlin, Urteil v. 22.09.2003 - Az.: 8 U 176/02
Kammergericht Berlin, Beschluss v. 23.09.2002 - Az.: 5 W 106/02
Leitsatz:

Der Streitwert bei der Abwehr unerlaubter Zusendung von Werbe-Email an einen Journalisten kann 15.000,00 DM betragen.