Urteile neu online gestellt

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil v. 22.09.2005 - Az.: 4 K 204/05
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil v. 05.07.2007 - Az.: 1 E 4355/06 (V)
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil v. 17.06.2002 - Az.: 9 E 2028/01(2)
Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil v. 06.12.2006 - Az.: 2 K 1555/06
Leitsatz:

 
1.
Ein Mitglied des Gemeinderats und stellvertretender Beisitzer des Wahlprüfungsausschusses, der sich ohne Hinweis auf diese Ämter in einem Leserbrief kurz vor der Bürgermeisterwahl positiv zum sich erneut bewerbenden Bürgermeister äußert, verstößt auch dann nicht gegen das Neutralitätsgebot, wenn den Wählern seine Ämter allgemein bekannt sind.
 
2.
Es stellt keine Täuschung des Wählers über den Urheber eines Leserbriefs dar, wenn der Leserbrief zwar im Kern vom sich um dieses Amt erneut bewerbenden Bürgermeister entworfen wird, der Unterzeichner den Entwurf inhaltlich jedoch ergänzt und sich den Text des Leserbriefs insgesamt zu Eigen macht.
 
3.
Der Einsatz von Gemeindebediensteten für den Wahlkampf ist dann noch keine unzulässige Wahlbeeinflussung, wenn er sich auf das bloße Schreiben und Versenden einer sechszeiligen E-Mail beschränkt.

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 29.05.2008 - Az.: 31 K 3114/08.O
Verwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss v. 29.04.2002 - Az.: 4 B 45/02
Verwaltungsgericht Meiningen, Beschluss v. 15.07.2003 - Az.: 6 D 60009/02 Me
Leitsatz:

 
1.
Ein Beamter ist nach Abschluss der Vorermittlungen stets persönlich zu einer Schlussanhörung zu laden. Nur er kann auf eine Anhörung verzichten. Eine weitere Schlussanhörung ist notwendig, wenn nach einer ersten (Schluss-)Anhörung noch weitere Ermittlungen folgten.
 
2.
Die fehlende Ladung zur Schlussanhörung führt zu einem schwer wiegenden Fehler, der - wenn er nicht geheilt worden ist (durch ein Untersuchungsverfahren oder Beschwerdeverfahren) - zur Aufhebung einer Disziplinarverfügung führen muss.

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße, Urteil v. 21.06.2005 - Az.: 5 K 2510/04.NW
Verwaltungsgericht Stade, Urteil v. 03.11.2004 - Az.: 6 A 1388/03
Verwaltungsgericht Freiburg, Beschluss v. 26.04.2000 - Az.: 4 K 981/00