Urteile neu online gestellt

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil v. 01.03.2001 - Az.: 6 U 64/00
Leitsatz:

Die Bezeichnung "Auktion" oder "Versteigerung" für Verkäufe gegen Höchstgebot im Internet, die keine Versteigerungen i. S. von § 34 b GewO sind, ist ohne Hinzutreten weiterer Umstände nicht irreführend.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss v. 02.04.2007 - Az.: 8 U 279/06
Leitsatz:

Zur Frage, wann nach dem Empfängerhorizont vom auszugehen ist.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss v. 04.07.2007 - Az.: 6 W 66/07
Leitsatz:

Eine Verkaufstätigkeit über die elektronische Handelsplattform eBay ist regelmäßig als gewerblich einzustufen, wenn der Anbieter als "PowerSeller" registriert ist. Die (freiwillige) Registrierung als "PowerSeller" ist jedoch umgekehrt keine notwendige Voraussetzung für die Bewertung einer Internet-Verkaufstätigkeit als unternehmerisch. Diese Einstufung kann sich vielmehr auch aus anderen Umständen des Einzelfalls ergeben, wobei der Dauer und dem Umfang der Verkaufstätigkeit, aber auch deren geschäftsbezogener Ausgestaltung wesentliche Bedeutung zukommt.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil v. 06.03.2007 - Az.: 6 U 115/06
Leitsatz:

Zur Eigenschaft des Telediensteanbieters im Rahmen des Internetauftritts einer Firmengruppe.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil v. 06.03.2008 - Az.: 6 U 85/07
Leitsatz:

Der Verstoß gegen die preisangabenrechtliche (§ 1 II Nr. 1 PAngV) Verpflichtung, bei Angeboten zum Abschluss von Fernabsatzverträgen auch anzugeben, dass die geforderten Preise die Umsatzsteuer enthalten, stellt in der Regel keinen wesentlichen Wettbewerbsverstoß im Sinne von § 3 UWG dar; etwas anderes gilt jedoch bei einer unzureichenden Information über die Liefer- und Versandkosten (§ 1 II Nr. 2 PAngV).

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss v. 07.04.2005 - Az.: 6 U 149/04
Leitsatz:

 
1.
Die Beurteilung, ob das Angebot eines Markenplagiats auf einer Internet-Auktionsplattform im geschäftlichen Verkehr erfolgt, entzieht sich einer schematisierenden Betrachtungsweise.
 
2.
Stellt sich die über einen bestimmten account abgewickelte Verkaufstätigkeit als geschäftliches Handeln dar, ist grundsätzlich jedes im Rahmen dieser Tätigkeit vorgenommene Angebot als im geschäftlichen Verkehr erfolgt anzusehen.
 
3.
Zur Frage eines ergänzenden zivilrechtlichen Schutzes der Marke gegen private Benutzungshandlungen unter dem Gesichtspunkt des Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil v. 08.09.2005 - Az.: 6 U 252/04
Leitsatz:

 
1.
Zum Handeln im geschäftlichen Verkehr bei Angeboten über die Handelsplattform eBay
 
2.
Wird der Internet-Nutzer bei der Suche nach eBay-Angeboten durch die Eingabe des Suchbegriffs "Cartier" zu Schmuckangeboten geführt, aus deren Gestaltung er keine Aufklärung dahingehend entnehmen kann, dass der Begriff "Cartier" nicht als Herkunftshinweis dienen soll, liegt eine markenmäßige Benutzung der Kennzeichnung "Cartier" vor.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil v. 10.02.1998 - Az.: 11 U Kart. 40/97
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil v. 10.11.2005 - Az.: 1 U 127/05
Leitsatz:

Zur Wirksamkeit von AGB, die von Internetverkäufern verwendet werden.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil v. 13.02.2007 - Az.: 11 U 24/06 (Kart)
Leitsatz:

Die Denic eG ist nicht verpflichtet, eine Second-Level-Domain zu registrieren, die nur aus Ziffern besteht.