Urteile neu online gestellt

Landgericht Köln, Beschluss v. 25.06.2008 - Az.: 111 Qs 172/08
Leitsatz:

Die Staatsanwaltschaft kann wegen des Verdachts der unberechtigten Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke einen Internetprovider zur Mitteilung der IP-Adresse eines Nutzers verpflichten. Hierzu bedarf es keines gerichtlichen Beschlusses sondern lediglich eines Auskunftsersuchens der Staatsanwaltschaft, da es sich um Bestands- und nicht um Verkehrs- bzw. Verbindungsdaten handelt.

Landgericht Koblenz, Urteil v. 07.02.2006 - Az.: 4 HK.O 165/05
Leitsatz:

 
1.
Bei Verkaufsangeboten im Internet erwartet der Verbraucher mangels anders lautender Angaben die sofortige Verfügbarkeit der angebotenen Waren.
 
2.
Den Hinweis, dass der Unternehmer nicht in der Lage ist, eine Nachfrage tagesaktuell zu bedienen, muss auf der Produktseite selbst erfolgen, weil der Verbraucher nicht immer alle Seiten eines Internetauftritts aufruft. Fehlt ein solcher Hinweis, ist die Werbung für das Produkt im Internet irreführend.
 
3.
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen erwartet der Verbraucher einen Hinweis auf die fehlende Lieferfähigkeit des konkreten Produktes nicht.

Landgericht Leipzig, Urteil v. 12.05.2006 - Az.: 05 O 4391/05
Landgericht Leipzig, Endurteil v. 12.09.2006 - Az.: 05 O 1174/06
Landgericht Mannheim, Urteil v. 19.03.2004 - Az.: 7 O 47/04
Landgericht Mannheim, Beschluss v. 24.01.2007 - Az.: 7 O 65/06
Landgericht Mannheim, Urteil v. 29.09.2006 - Az.: 7 O 76/06
Landgericht Mannheim, Urteil v. 30.01.2007 - Az.: 2 O 71/06
Landgericht Mönchengladbach, Beschluss v. 22.09.2004 - Az.: 5 T 445/04
Leitsatz:

Die Pfändung von Internet-Domains als anderes Vermögensrecht im Sinne von § 857 ZPO ist grundsätzlich möglich.
Der Einwand, Namensrechte Dritter würden durch die Pfändung verletzt, ist im Vollstreckungsverfahren unbeachtlich.
Die Versteigerung einer Internet-Domain über ein Internet-Auktionshaus ist eine zulässige Verwertungsmöglichkeit.
Internet-Domains können gem. § 811 Nr. 5 ZPO unpfändbar sein, wenn sie als Arbeitsmittel für die Fortsetzung der Erwerbstätigkeit des Schuldners erforderlich sind.

Landgericht München I, Endurteil v. 04.10.2007 - Az.: 7 O 2827/ 07