Urteile neu online gestellt
- Kammergericht Berlin, Beschluss v. 29.05.2007 - Az.: 5 U 153/06
- Kammergericht Berlin, Beschluss v. 30.01.2007 - Az.: 9 U 131/06
- Leitsatz:
Zur Frage der Zulässigkeit der Namensnennung von Prozessparteien in Urteilsdatenbanken von Rechtsanwaltskanzleien, auf die Dritte über die Homepage der Kanzlei Zugriff nehmen können.
- Kammergericht Berlin, Urteil v. 30.09.2005 - Az.: 9 U 21/04
- Leitsatz:
Die zu Werbezwecken vorgenommene tabellarische Auflistung der Unternehmen in Form einer reinen Namensliste auf einer Seite der Homepage einer auf die Vertretung von Kapitalanlegern spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei, gegen die die Rechtsanwälte dieser Kanzlei Mandate zur außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Rechtsverfolgung erteilt wurden, stellt einen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der in der Liste aufgeführten "Gegner" dar.
- Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss v. 15.07.2005 - Az.: 10 TaBV 2/05
- Leitsatz:
Auch nach der Neufassung des § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Betriebsrat, der einen Internetanschluss an den ihm zur Verfügung gestellten Personalcomputer verlangt, im Einzelnen vorzutragen, dass ein Internetanschluss zur Erledigung der Betriebsratsarbeit erforderlich ist.
- Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil v. 23.05.2003 - Az.: 7 Sa 76/03
- Leitsatz:
Die Werbung im Internet für die eigene Produktpalette bewirkt nicht ohne weiteres die allgemeine Kenntnis früherer Geschäftsgeheimnisse, solange eine genaue Inaugenscheinnahme des konkreten Produkts zum originalgetreuen Nachbau unbedingt erforderlich ist.
Die kurze Verjährungsfrist des § 21 Abs. 1, 2 UWG (6-Monatsfrist) beginnt erst mit positiver Kenntnis des Geschädigten von der Person des Schädigers und dessen unlauterer Vorgehensweise (hier: Verwendung der Originalzeichnungen des früheren Arbeitgebers zum Aufbau einer ernst zu nehmenden Konkurrenz). - Landesarbeitsgericht Hessen, Beschluss v. 15.07.2004 - Az.: 9 TaBV 190/03
- Leitsatz:
Der Arbeitgeber hat gegen einzelne Betriebsratsmitglieder aus der Verletzung des Gebots zur vertrauensvollen Zusammenarbeit nach § 2 Abs. 1 BetrVG einen Anspruch, die Veröffentlichung einer Werkszeitung, die Betriebs- und Betriebsratsinterna enthält, auf seiner Homepage zu unterlassen. Das Grundrecht auf Pressefreiheit steht dem nicht entgegen.
- Landesarbeitsgericht Köln, Urteil v. 17.02.2004 - Az.: 5 Sa 1049/03
- Leitsatz:
1.
Macht ein Arbeitnehmer innerhalb von 3 Wochen nach Zugang einer Kündigung eine Klage auf Weiterbeschäftigung anhängig, dann kann er in entsprechender Anwendung von § 6 KSchG bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung beim Arbeitsgericht auch die Unwirksamkeit der Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG geltend machen.
2.
Die private Nutzung des Internet mit einem vom Arbeitgeber überlassenen PC durch den Arbeitnehmer rechtfertigt regelmäßig erst nach entsprechender Abmahnung eine Kündigung durch den Arbeitgeber. - Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss v. 18.10.2006 - Az.: 28 O 364/06
- Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil v. 26.10.2004 - Az.: 6 Sa 348/03
- Leitsatz:
1.
Ist dem Arbeitnehmer "grundsätzlich" nicht gestattet, während der Arbeitszeit privat im Internet zu surfen, ist diese Anweisung nicht konkret genug, um bei privatem Surfen, dessen Umfang nicht im Einzelnen feststeht, ohne entsprechende Abmahnung eine Kündigung zu rechtfertigen.
2.
Lädt der Arbeitnehmer eine Anonymisierungssoftware auf seinen zur dienstlichen Nutzung bestimmten Rechner, lässt dies zwar die Vermutung der privaten Nutzung zu, jedoch ist bei mangelndem Nachweis des zeitlichen Umfangs tatsächlicher Privatnutzung allenfalls eine Verdachtskündigung - nicht aber eine Tatkündigung - möglich. Die Anzahl gespeicherter Internetadressen gibt für sich allein noch keinen Aufschluss über den zeitlichen Umfang ihrer Nutzung.
3.
Selbst wenn man verbotene private Internetnutzung in gewissem Umfang unterstellen kann, überwiegen im Rahmen des § 626 Abs. 1 BGB die Interessen eines langjährig beschäftigten Arbeitnehmers am Bestand des Arbeitsverhältnisses, wenn der Arbeitgeber erhebliche Beeinträchtigungen dienstlicher Interessen nicht vortragen und belegen kann. - Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 28.06.2007 - Az.: 4 Sa 91/07

