Urteile neu online gestellt

Amtsgericht Rostock, Urteil v. 01.02.2002 - Az.: 42 C 410/01
Bundesgerichtshof , Beschluss v. 16.07.2002 - Az.: VI ZB 16/02
Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 05.03.2009 - Az.: 6 U 221/08
Leitsatz:

Das Vermitteln von Flugtickets im Wege des "Screen-Scraping" muss von einem anderen Internet-Unternehmen geduldet werden, da weder gegen den urheberrechtlichen Datenbankschutz noch gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen wird.

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 08.07.2002 - Az.: 5 U 6727/00
Kammergericht Berlin, Beschluss v. 23.09.2002 - Az.: 5 W 106/02
Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss v. 21.01.2009 - Az.: 2 Ss 155/08
Leitsatz:

Täuscht der Besteller von Domains bei Abschluß des Online-Vertrages über seine Zahlungsabsicht, stellt dies weder einen Computerbetrug noch ein Erschleichen von Leistungen dar.

Kammergericht Berlin_1, Beschluss v. 23.09.2002 - Az.: 5 W 124/02
Bundespatentgericht , Beschluss v. 12.09.2008 - Az.: 25 W (pat) 1/07
Leitsatz:

Der Begriff „Modern Talking“ ist für die Bereiche Medien-, Musik- und Verlagswesen nicht eintragungsfähig, da es bereits an der Unterscheidungskraft fehlt. Der angesprochene Verkehrskreis verbindet mit der Wortkombination im Allgemeinen die deutsche Übersetzung „moderne Gesprächsführung“ bzw. „modernes Reden“ und keinen Herkunftsnachweis.

Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 30.01.2002 - Az.: 2a O 245/01
Amtsgericht Hannover, Urteil v. 03.06.2008 - Az.: 439 C 2674/08
Leitsatz:

1. Ein 17jähriger muss aufgrund von Urheberrechtsverletzungen (hier: eBay-Foto-Klau) Schadensersatz leisten, wenn er nach seiner individuellen Entwicklung in der Lage ist, Verantwortung für die Folgen seines Tuns zu übernehmen. Er muss die erforderliche Einsichtsfähigkeit besitzen, dass er über fremde Rechtsgüter nur verfügen darf, wenn ihm hierzu eine Erlaubnis erteilt worden ist.
2. Dem Urheber steht für die Verletzung seiner Rechte pro widerrechtlich verwendetem Bild bei eBay ein Schadensersatz i.H.v. 100,- EUR zu.