Urteile neu online gestellt
- Oberlandesgericht Zweibrücken, Urteil v. 13.12.2001 - Az.: 4 U 68/01
- Leitsatz:
Ein Arzt, der im Internet auf einer eigenen Homepage für seine (Privat-) Klinik wirbt, verstößt gegen § 11 HWG, wenn er nicht durch Schaffung eines verlässlichen Zugangshindernisses dafür Sorge trägt, dass Laien keinen Zugang zu der Homepage erhalten. Das erfordert die Einrichtung eines Passwortes oder eines vergleichbaren Hindernisses. Die Einrichtung einer Schaltfläche, über die ein Laie durch bloßes Anklicken bestimmter Angaben zu der Homepage gelangen kann, genügt nicht
- Oberlandesgericht Zweibrücken, Urteil v. 17.10.2002 - Az.: 4 U 59/02
- Leitsatz:
Die Registrierung einer Internet-Domain, für deren Nutzung ein berechtigtes Eigeninteresse vorliegt, stellt gegenüber dem Inhaber einer später eingetragenen Marke nicht allein deshalb eine sittenwidrige Schädigung dar, weil der Inhaber des Donnain-Namens die Domain vorübergehend nicht benutzt hat.
Fehlt zwischen den Unternehmensgegenständen jede Branchennähe, so wird eine Verwechslungsgefahr i.S.v. § 15 Abs. 2 MarkenG nicht dadurch begründet, dass beide Parteien im Internet auftreten. - Oberverwaltungsgericht Berlin, Urteil v. 12.05.2004 - Az.: 1 B 20/03
- Oberverwaltungsgericht Bremen, Beschluss v. 07.09.2006 - Az.: 1 B 273/06
- Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss v. 01.10.2003 - Az.: 4 Bs 370/03
- Leitsatz:
Unterhaltungsspielgeräte, die bei Erreichen einer bestimmten Punktzahl sog. Token (Spielmarken) auswerfen, die der Spieler bis zur Höhe seines Einsatzes in Geld tauschen, für weitere Spiele an anderen Geräten verwenden, verschenken oder verkaufen kann (sog. Fun Games), sind Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit i.S. von § 33 c Abs. 1 GewO.
- Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss v. 07.03.2008 - Az.: 8 Bf 233/07.PVL
- Leitsatz:
1.)
Der Anspruch des Personalrats auf Nutzung eines E-Mail-Verteilers der Dienststelle kann neben dem Anspruch auf Bereitstellung eines "schwarzen Brettes" bestehen.
2.)
Eine "Vorzensur" der Mitteilungen des Personalrats an die Mitarbeiter durch die Dienststelle verstößt gegen das Behinderungsverbot des § 107 BPersVG. - Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss v. 25.03.2008 - Az.: 4 Bs 5/08
- Leitsatz:
1.
Der im Glücksspielstaatsvertrag 2007 und im Hamburgischen Glücksspielstaatsvertrags-Ausführungsgesetz geregelte Ausschluss der Veranstaltung gewerblicher Glücksspiele und der gewerblichen Vermittlung von Glücksspielen, die nicht von der Freien und Hansestadt Hamburg veranstaltet werden, ist nach der im Eilverfahren nur möglichen summarischen Prüfung mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar.
2.
Das Verbot von Glücksspielen im Internet und das Verbot der Werbung für öffentliches Glücksspiel im Internet, im Fernsehen und über Telekommunikationsanlagen begründet keinen Verstoß gegen Art. 49 EG-Vertrag.
3.
Einer auf Grund des Gewerbegesetzes der DDR erteilten Erlaubnis zur Eröffnung eines Wettbüros für Sportwetten kommt keine Geltung im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg zu. - Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss v. 20.09.2005 - Az.: 4 W 52/05
- Leitsatz:
Der Streitwert einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklage, welche das unerwünschte Zusenden von E-Mail Werbung im Geschäftsverkehr zum Gegenstand hat, beträgt ohne Hinzutreten besonderer Umstände 6000 EUR.
- Oberlandesgericht Zweibrücken, Urteil v. 28.06.2007 - Az.: 4 U 210/06
- Leitsatz:
Ein Verkäufer, der Verbrauchern über ein Internet-Auktionshaus Waren anbietet, handelt als Unternehmer, wenn die Gesamtumstände seines Internetauftritts den Eindruck eins professionellen Händlers erwecken; ihm obliegen deshalb die bei Fernabsatzverträgen vorgeschriebenen Informationspflichten.
- Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 12.10.2007 - Az.: OVG 1 S 121/07
- Leitsatz:
Die On-Line-Vermittlung von Sportwetten für ein nicht im Land Brandenburg konzessioniertes Wettunternehmen mittels eines dafür eingerichteten speziellen Internetzugangs ("Tipomat") erfüllt den Tatbestand des unerlaubten Glücksspiels gemäß § 284 StGB.
Wettannahmestelle im Sinne des § 8 a Lotterie- und Sportwettengesetz im Land Brandenburg ist nur eine solche, die im Auftrag eines nach § 8 a Abs. 1 LottGBbg konzessionierten Wettunternehmens tätig wird.
§ 9 Abs 2 SpielV stellt einen umfassenden Auffangtatbestand dar, der auch entkoppelte "Jackpot"-Verlosungen, die unentgeltlich offeriert werden, verbietet.

