Urteile neu online gestellt

Kammergericht Berlin, Urteil v. 20.06.2002 - Az.: 10 U 54/02
Kammergericht Berlin, Urteil v. 23.07.2004 - Az.: 14 U 195/02
Kammergericht Berlin, Urteil v. 23.10.2001 - Az.: 5 U 101/01
Leitsatz:

 
1.
Zur Abgrenzung zwischen der Funktion eines Domain-Namens als Unternehmenskennzeichen und als Titel oder Überschrift.
 
2.
Die nach § 12 BGB gebotene Interessenabwägung kann einem Unterlassungsanspruch entgegenstehen, wenn die Verwechselungsgefahr für den Internet-Nutzer nur "auf den ersten Blick" besteht.
 
3.
Der Gebrauch eines fremden Unternehmenskennzeichens in einem Domain-Namen für ideelle Zwecke kann dann gemäß Art. 5 GG befugt sein, wenn damit wegen der Besonderheiten des Suchverfahrens von Internet-Suchmaschinen eine weit größere Öffentlichkeit erreichbar wird.

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 21.12.2004 - Az.: 5 U 167/04
Leitsatz:

 
1.
Ein Drei-Monats-Tarif (Aktionsangebot) eines Anbieters für einen DSL-Internet-Zugang kann mit Jahrestarifen anderer Anbieter vergleichbar sein, wenn auch die Folgekosten nach Ablauf des Drei-Monats-Zeitraums mitgeteilt werden.
 
2.
An einem unzulässigen "Lockvogelangebot" (für einen Drei-Monats-Tarif mit "Sternchenhinweis" zu den Folgekosten) fehlt es jedenfalls dann, wenn auch die Folgekosten günstiger sind, als die im Vergleich genannten Preise der Konkurrenz.

Kammergericht Berlin, Urteil v. 24.07.2001 - Az.: 5 U 9427/99
Leitsatz:

1. Werden einer Tageszeitung Fotos von freiberuflich tätigen Pressefotografen zum Abdruck im Printmedium übergeben, so umfasst diese Rechtseinräumung grundsätzlich nicht auch das Recht zur Nutzung der Fotos auf der Internet-Homepage oder in einem Internet-Archiv der Tageszeitung.
2. Auch das Recht zur Nutzung der Fotos im Rahmen einer "Mantellieferung" (vereinbarungsgemäße Übernahme bestimmter Teile der Tageszeitung durch eine andere Tageszeitung) ist davon grundsätzlich nicht erfasst.

Kammergericht Berlin, Urteil v. 22.09.2003 - Az.: 8 U 176/02
Kammergericht Berlin, Urteil v. 24.11.2000 - Az.: 5 U 7264/00
Leitsatz:

Das Angebot, eine kostenlose Registrierung einer "de"-Adresse durchzuführen; verstößt nicht gegen § 1 UWG.
Es geht insoweit nicht um eine wettbewerbswidrige Wertreklame, die den Interessenten unsachlich beeinflusst und unzulässig übertrieben anlockt. Das beanstandete Verhalten führt auch nicht zu einer allgemeinen Marktstörung.

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 23.09.2002 - Az.: 5 W 106/02
Leitsatz:

Der Streitwert bei der Abwehr unerlaubter Zusendung von Werbe-Email an einen Journalisten kann 15.000,00 DM betragen.

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 25.01.2005 - Az.: 17 U 72/04
Kammergericht Berlin, Beschluss v. 25.01.2008 - Az.: 5 W 371/07