Urteile neu online gestellt
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 20.01.2009 - Az.: 7 U 63/08
- Leitsatz:
Werden im Internet falsche Tatsachenbehauptungen dargestellt, so kann der Betroffene Richtigstellung verlangen.
- Landgericht Mannheim, Urteil v. 28.11.2008 - Az.: 7 O 65/08
- Leitsatz:
Liegt der Haupt-Nutzungszweck eines Gastronomiebetriebes im Tanzen, so ist er nach GEMA-Tarif als Diskothek einzustufen. Ob eine Diskothek vorliegt, hängt davon ab, ob das Nutzungskonzept und die baulichen Gegebenheiten dies erkennen lassen.
- Landgericht Bielefeld, Urteil v. 05.11.2008 - Az.: 18 O 34/08
- Leitsatz:
Eine Abmahnung ist rechtsmissbräuchlich, wenn sie nur dazu dient, die eigenen Einkünfte zu verbessern. Indizien für den Missbrauch können vor allem ein systematisches Abmahn-Vorgehen sein, eine enge persönliche Beziehung zu dem beauftragten Anwalt sowie überzogene Streitwerte, die hohe Anwaltsgebühren verursachen.
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 05.12.2007 - Az.: 5 U 99/07
- Leitsatz:
Erwirkt ein Unternehmen einen Unterlassungstitel gegen einen Verletzer, so kann das Schwesterunternehmen desselben Konzerns wegen eines identischen Verstoßes aufgrund der Wiederholungsgefahr erneut Unterlassungsklage erheben.
- Landgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 07.01.2009 - Az.: 2-06 O 362/08
- Leitsatz:
1. Soweit eine Domaine mit der für Deutschland stehenden Endung ".DE" identisch mit einem KfZ-Kennzeichen ist, darf die Vergabestelle DENIC einen diesbezüglichen Registrierungswunsch ablehnen.
2. Eine Registrierungspflicht folgt auch nicht aus dem Kartellrecht, da für die Weigerung ein sachlicher Grund vorliegt.
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 19.12.2008 - Az.: 38 O 74/08
- Leitsatz:
Stellt das Verhalten eines Unternehmers einen wettbewerbswidrigen Rechtsverstoß dar, muss er alles Mögliche und Zumutbare veranlassen, um weitere identische Wettbewerbsverstöße zu verhindern.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 17.12.2008 - Az.: 28 W 118/07
- Leitsatz:
Wird die Löschung einer Marke für die Vergangenheit beantragt, so erledigt sich das Allgemeininteresse und der Antragsteller benötigt ein konkretes und individuelles Rechtsschutzinteresse.
- Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 24.11.2008 - Az.: 5 W 117/08
- Leitsatz:
Liegt kein Wettbewerbsverstoß vor und droht dieser auch nicht, muss der zu Unrecht Abgemahnte nicht antworten und unterliegt insoweit auch keiner Aufklärungspflicht.
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 08.04.2008 - Az.: 4 U 122/07
- Leitsatz:
1. Vorformulierte Klauseln in der Auftragsbestätigung eines Schlüsseldienstes sind Allgemeine Geschäftsbedingungen. Regelungen, die auf der sich dem Auftrag anschließenden Rechnung abgedruckt sind, sind dagegen keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen und daher nicht als solche überprüfbar.
2. Unwirksam sind u.a. folgende Bestimmungen in der Auftragsbestätigung eines Schlüsseldienstes:
- die Angabe unter "Preise", dass für die "Rüst- und Fahrzeit je angebrochene 15 Minuten EUR 15,20" anfallen, während weiter unten ein Mindestpreis vorgesehen ist;
- eine "Notdienstzulage", die auch während der üblichen Geschäftszeiten anfällt;
- die Klausel "Spezialwerkzeugkosten: Kosten für Einsatz/Verbrauch von Spezialöffnungswerkzeugen je nach Werkzeug und Verschleiß von 8,70 EUR bis 452,40 EUR".
- Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil v. 30.10.2008 - Az.: 2 U 25/08
- Leitsatz:
Eine an Augenärzte gerichtete Werbung für ein Brillenvertriebssystem, bei dem der Arzt seinen Patienten auch in medizinisch einfach gelagerten Fällen Brillengestelle anbieten und hierfür eine Vermittlungsprovision erhalten soll, ist unlauter.

