Urteile neu online gestellt

Landgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 11.06.2008 - Az.: 3-13 O 61/06
Leitsatz:

Verzögert ein Telekommunikations-Dienstleister die vertraglich geschuldete Umschaltung des Festnetzanschlusses pflichtwidrig, so ist er dem Geschädigten zum Schadensersatz verpflichtet. Die Höhe des Schadensersatzes bemisst das Gericht nach eigenem Ermessen.

Oberlandesgericht Bremen, Beschluss v. 08.08.2008 - Az.: 2 U 69/08
Leitsatz:

Ein abgemahnter Wettbewerber darf seinerseits eine Gegenabmahnung an seinen Konkurrenten aussprechen. Dabei handelt es sich nicht um eine rechtsmissbräuchliche Retourkutsche.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 23.01.2009 - Az.: 21 O 13662/07
Leitsatz:

Der Illustrator der Buchreihe "Die Wilden Fußballkerle" ist nicht Miturheber an den Büchern, da er zu dem gemeinsamen Werk keinen schöpferischen Beitrag geleistet hat. Liefert jemand nur Anregungen, die dem Urheber als Grundlage dienen, so stellt dies keinen schöpferischen Beitrag mit Werkeigenschaft dar.

Landgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 30.10.2008 - Az.: 2-03 O 291/08
Leitsatz:

1. Die Abkürzung eines Vereinsnamens kann Namensschutz genießen. Wird die Abkürzung als Domain registriert, kann dies eine Namensrechtsverletzung begründen.
2. Ein Admin-C haftet für die Rechtsverletzungen durch den Domainnamen, da der Admin-C berechtigt und verpflichtet ist, sämtliche die Domain betreffenden Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden.

Arbeitsgericht Duesseldorf, Urteil v. 13.06.2008 - Az.: 13 Ga 47/08
Leitsatz:

Nachvertragliche Wettbewerbsverbote im Arbeitsverhältnis sind unwirksam, wenn sie den Arbeitnehmer in seiner gesamten beruflichen Tätigkeit hindern.

Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Beschluss v. 05.12.2008 - Az.: 6 W 157/08
Leitsatz:

Die Beantwortung einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung mit einer Gegenabmahnung ist nicht rechtsmissbräuchlich.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 20.08.2008 - Az.: 315 O 354/08
Leitsatz:

1. Die Werbeaussage eines Telekommunikationsbieters "Die Hotline Ihres DSL-Anbieters kostet Geld? Dann sind Ihre Probleme ja ein prima Geschäft für ihn!" ist nicht zulässig, wenn der werbende Anbieter selbst eine eigene, kostenpflichtige Hotline betreibt.
2. Die Werbeaussage eines Telekommunikationsbieters "Wechseln Sie jetzt zu Deutschlands beliebtestem DSL-Anbieter" ist zulässig, wenn diese behauptete Spitzenstellung objektiv belegbar ist.

Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil v. 01.07.2008 - Az.: 6 U 142/07
Leitsatz:

Wird für ein Produkt mit Rabatten und zinsfreien Krediten geworben, die mit einer Sternchen-Erläuterung versehen sind, dann muss dem Verbraucher die Bedingung dieser Inanspruchnahme erklärt werden. Wenn der Sternchen-Hinweis eine erhebliche Größe aufweist und die Werbung blickfangmäßig geschieht, muss die Erläuterung nicht auf derselben Seite stattfinden.

Oberlandesgericht Celle, Beschluss v. 22.01.2009 - Az.: 13 W 135/08
Leitsatz:

1. Eine Gegendarstellung ist zehn Wochen nach Kenntnisnahme in einer Tageszeitung nicht mehr als unverzüglich im Sinne des Pressegesetzes anzusehen.
2. Dabei gilt der presserechtliche "Alles-oder-Nichts"-Grundsatz, d.h. das angerufene Gericht ist nicht befugt, die Gegendarstellung auf das zulässige Maß anzupassen.

Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil v. 05.06.2008 - Az.: 6 U 118/07
Leitsatz:

Ein Rabatt- oder Bonuspunktesystem einer Apotheke, bei dem für den Erwerb verschreibungspflichtiger Medikamente Vorteile gewährt werden, ist wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht unzulässig.