Urteile neu online gestellt
- Landgericht Kleve, Urteil v. 21.01.2009 - Az.: 2 O 229/07
- Leitsatz:
Willigt eine Person nicht in die Veröffentlichung von Filmmaterial ein, in dem sie bei einer Fahrzeugkontrolle mit einem Rauschgiftfund in Verbindung gebracht und mit vollem Familiennamen kenntlich gezeigt wird, hat sie einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung ihres Allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
- Oberlandesgericht Hamm, Beschluss v. 30.10.2008 - Az.: 4 W 117/08
- Leitsatz:
Ein Wettbewerbsverstoß liegt auch dann vor, wenn für Naturheilmethoden in der Weise geworben wird, dass diese heilende Wirkung haben, und anschließend ein Hinweis darauf erfolgt, dass entsprechende wissenschaftliche Erkenntnisse bisher nicht vorliegen.
- Landgericht Stuttgart, Urteil v. 28.10.2008 - Az.: 17 O 710/06
- Leitsatz:
1. Eine Vertragsanpassung über die Höhe der Vergütung für Fotos ist ausgeschlossen, wenn zwischen den Parteien ein Tarifvertrag tatsächlich Anwendung findet. Besteht lediglich für Urheber und Vertragspartner ein Tarifvertrag, der aber zwischen den konkreten Parteien nicht angewendet wird, bleibt Raum für eine individuelle Anpassung der Vertragsbedingungen.
2. Angemessen ist die Vergütung für die Einräumung von Nutzungsrechten, wenn sie dem entspricht, was üblicherweise und redlicherweise für die konkrete Nutzung zu leisten ist. Dies gilt auch dann, wenn die Branchenübung eine niedrigere Vergütung vorsieht.
- Oberlandesgericht Celle, Beschluss v. 27.11.2006 - Az.: 13 W 90/06
- Leitsatz:
Eine Widerrufsbelehrung kann - wenn sie z.B. Hervorhebungen oder Hinweise enthält - ein urheberrechtlich geschütztes Werk darstellen. Die bloße Verlinkung der Belehrung durch einen Dritten stellt aber noch keine Urheberrechtsverletzung dar.
- Landgericht Mannheim, Beschluss v. 25.08.2008 - Az.: 7 O 224/08
- Leitsatz:
1. Der Inhaber eines räumlich eingeschränkten urheberrechtlichen Nutzungsrechts ist nicht befugt, einem Dritten Online-Nutzungsrechte für andere Länder durch Lizenzierung einzuräumen.
2. Ein gutgläubiger Erwerb von Nutzungsrechten findet nicht statt.
- Landgericht Berlin, Urteil v. 15.01.2009 - Az.: 27 O 765/08
- Leitsatz:
Für eine Abmahnung reicht es aus, dass der Verletzte nur die Äußerungen benennt, die er für unzulässig hält. Der Abgemahnte kann nicht erwarten, dass ihm im einzelnen dargelegt wird, welche Äußerungen zulässig sind und welche nicht.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 18.04.2008 - Az.: 324 O 1095/07
- Leitsatz:
Fordert die Presse in Wort- und Bildberichten den Leser dazu auf, über das Sexualleben einer bekannten deutschen Schauspielerin Erwägungen anzustellen, so stellt dies einen Eingriff in die Intimsspähre dar. An dieser Tatsache ändert auch nichts, dass der neue Lebensgefährte der Schauspielerin ehemaliger Porno-Darsteller ist und sie ihn als ihren neuen Freund bei einem öffentlichen Auftritt der Presse vorstellt.
- Landgericht Muenchen, Urteil v. 04.12.2008 - Az.: 7 O 330/08
- Leitsatz:
1. Der Inhaber einer Domain und der Admin-C haben dafür Sorge zu tragen, dass rechtswidrige Inhalte, wie z.B. das ungenehmigte Veröffentlichen von Online-Stadtplänen, unverzüglich gelöscht werden. Kommen sie einer solche Pflicht nicht nach, liegt darin ein mindestens fahrlässiges Verhalten, das eine Haftung als Täter auslöst.
2. Der Inhaber des Betriebes, der zu der Domain gehört, haftet für die unerlaubten Inhalte als Mittäter, wenn er die Internetseite billigt und im Impressum als Ansprechpartner mit Namen, Mobilfunknummer und Steuernummer eingetragen ist. - Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 29.01.2009 - Az.: 3 U 44/07
- Leitsatz:
1. Die für Katjes eingetragene Marke "Yoghurt Gums" hat rein warenbeschreibenden Charakter und fehlt jegliche Unterscheidungskraft. Diese Marke erlaubt keine Zuordnung zu nur einem Hersteller.
2. Der Konkurrent HARIBO darf den rein beschreibenden Zusatz "Yoghurt Gums" für eines seiner Produkte verwenden. - Bundesgerichtshof , Urteil v. 26.06.2008 - Az.: I ZR 190/05
- Leitsatz:
Die gezielte Markenanmeldung kann ein Wettbewerbsmittel darstellen und im Einzelfall eine wettbewerbswidrige Handlung sein.

