Urteile neu online gestellt
- Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 06.12.2008 - Az.: 2 BvR 2369/08
- Leitsatz:
Die Darstellung Scheinjugendlicher in pornographischen Filmen ist verboten und fällt unter den Straftatbestand jugendpornographischer Schriften gemäß § 184c StGB. Eine Strafbarkeit ist allerdings erst dann gegeben, wenn der Zuschauer zu der sicheren Überzeugung gelangt, dass jugendliche Darsteller beteiligt sind, also ganz offensichtlich noch nicht volljährig sind.
- Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil v. 27.11.2008 - Az.: 2 U 60/08
- Leitsatz:
1. Ein Verstoß gegen die PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung liegt dann vor, wenn ein Neuwagen beworben wird, jedoch im wiedergegebenen Angebot die erforderlichen Pflichtangaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen fehlen.
2. Darin ist eine Verletzung der PKW-Energieverbrauchskennzeichenverordnung zu sehen, der einen Wettbewerbsverstoß begründet. - Landgericht Koeln, Urteil v. 25.09.2008 - Az.: 84 O 15/08
- Leitsatz:
1. Die Werbeaussage "Schnellster Anbieter bundesweit" für einen DSL-Anschluss ist wettbewerbswidrig, wenn damit bei dem Verbraucher der Eindruck erweckt wird, dass dieser Anbieter über das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland jeden Mitbewerber übertrifft, obwohl dies tatsächlich gar nicht der Fall ist.
2. Ebenso unzulässig ist es mit einer bestimmten Übertragungsgeschwindigkeit zu werben, wenn nicht darauf hingewiesen wird, dass die Geschwindigkeit eines Downloads von der Leistungsfähigkeit des jeweiligen Servers abhängt und daher nicht uneingeschränkt gewährt werden kann. - Landgericht Bochum, Urteil v. 30.12.2008 - Az.: 13 O 126/08
- Leitsatz:
Die Werbeaussage "Ärztlicher Notdienst" verstößt nicht gegen das Wettbewerbsrecht, auch wenn die private Notfallpraxis nicht 24 Stunden für Schmerzpatienten erreichbar ist, sondern nur täglich, also auch an Sonn- und Feiertagen, von 8.00 - 22.00 Uhr. Kein Patient erwartet, dass solche Notdienstangebote rund um die Uhr durchführbar sind.
- Landgericht Muenchen, Urteil v. 03.09.2008 - Az.: 33 O 23089/07
- Leitsatz:
1. Ist der Wortlaut einer Unterlassungserklärung eindeutig, so ist der Erklärungsinhalt eng auszulegen. Eine weitergehende Verpflichtung über diesen Inhalt hinaus besteht nicht.
2. Ein nur geringer Verstoß gegen die Impressumspflicht kann zwar die Zahlung einer Vertragsstrafe rechtfertigen, jedoch nur in einer angemessenen Höhe. Ein derartiger Anspruch i.H.v. 2.500,- EUR ist nicht begründet. - Landgericht Hamburg, Urteil v. 12.11.2008 - Az.: 308 O 548/08
- Leitsatz:
1. Ein Access-Provider haftet auch nach Kenntnis rechtswidriger Inhalte im Internet nicht als Störer für den Abruf der Inhalte durch seine Kunden. Er vermittelt, anders als Plattform- oder Forenbetreiber, denen es gerade auch auf die Inhalte ihres Angebots ankommt, nur den neutralen Zugang zu sämtlichen Internetangeboten.
2. Der Access-Provider ist demnach nicht verpflichtet, entsprechende DNS-Sperren einzurichten. - Amtsgericht Hannover, Urteil v. 30.12.2008 - Az.: 439 C 9025/08
- Leitsatz:
Die Einbindung eines Fotos auf einer eBay-Seite, welches auf dem Server eines anderen Unternehmers liegt, stellt einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Server-Inhabers dar.
- Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss v. 27.11.2008 - Az.: 2 W 61/08
- Leitsatz:
1. Ein Wettbewerbsverstoß ist gegeben, wenn ein neues Fahrzeug beworben wird, aber die Angaben über die CO2-Emissionen und den Kraftstoffverbrauch fehlen.
2. Ein Fahrzeug ist dann als neu anzusehen, wenn es einen Kilometerstand von "0" aufweist, die Bezeichnung "Neufahrzeug" und die Worte "Überführung Neuwagen" bei der Fahrzeugbeschreibung angegeben werden. Die Tatsache, dass der Wagen auf den Händler zugelassen ist, ändert daran nichts, wenn das Auto zum Zweck der Überbrückung angemeldet ist und nur zum Weiterverkauf angeboten wird. - Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 17.12.2008 - Az.: VI-U (Kart) 15/08
- Leitsatz:
Wird durch den Abschluss eines mehrjährigen Mietvertrages das einzige für ein Konkurrenzunternehmen zur Verfügung stehende Grundstück blockiert, so verstößt dieser Vertrag gegen kartellrechtliche Vorschriften. Das zugrunde liegende Übereinkommen ist nichtig, da die Parteien die marktbeherrschende Stellung des Unternehmens missbrauchen.
- Verwaltungsgerichtshof Muenchen, Beschluss v. 02.02.2009 - Az.: 7 CS 08.2310
- Leitsatz:
Eine unzulässige pornografische Darstellung Minderjähriger und damit ein Verstoß gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag liegt nicht vor, wenn die abgebildete Person tatsächlich volljährig ist. Dabei ist nicht das Alter im Zeitpunkt der Verbreitung maßgeblich, sondern das Alter bei Fertigung der verbreiteten Aufnahmen.

