Urteile neu online gestellt

Amtsgericht Duesseldorf, Urteil v. 10.09.2008 - Az.: 32 C 6293/08
Leitsatz:

Ein Web-Design-Vertrag ist anfechtbar, wenn über die tatsächlich anfallenden Erstellungskosten arglistig getäuscht wird. Eine arglistige Täuschung liegt vor, wenn dem Kunden gegenüber behauptet wir, dass die Internetseite zu besonders günstigen Konditionen erstellt wird, da sie als Referenzseite dienen soll, sich jedoch später herausstellt, dass die üblicherweise verwendeten Vertragskonditionen zugrunde gelegt werden.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 26.01.2009 - Az.: 25 W (pat) 8/06
Leitsatz:

Der Marke "Jugendherberge" fehlt für die Bereiche Beherbergung, Verpflegung, und Veranstaltung von Reisen die notwendige Unterscheidungskraft. Es handelt sich um eine unmittelbar beschreibende Angabe, da mit dem Begriff lediglich eine einfach ausgestatte Unterkunftsstätte bezeichnet wird.

Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil v. 03.02.2009 - Az.: 6 U 58/08
Leitsatz:

1. Verwendet ein privater Verkäufer für sein Angebot auf der Plattform des Online-Auktionshauses eBay Bilder ohne die Einwilligung und Nennung des Fotografen, begeht er eine Urheberrechtsverletzung.
2. Der Fotograf kann durch die Verletzung der urheberrechtlichen Nutzungsrechte Schadensersatz iHv. 20,- EUR verlangen. Wird der Name des Fotografen nicht genannt, steht dem Rechteinhaber zudem ein 100 %iger Verletzerzuschlag zu.
3. Die Deckelung der anwaltlichen Abmahnkosten nach § 97 a Abs.2 UrhG gilt auch für Ansprüche, die vor dem Inkrafttreten der Regelung zum 01.09.2008 zwar entstanden, aber erst danach gerichtlich geltend gemacht werden.

Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 03.12.2008 - Az.: 19 U 120/08
Leitsatz:

1. Eine öffentliche Zustellung einer Klage bzw. eines Versäumnisurteils kommt nicht in Betracht, wenn Mobilfunknummer und/oder E-Mail-Adresse des Beklagten bekannt sind und über diese Kontaktmöglichkeiten nicht versucht wurde, die Adresse des Beklagten zu ermitteln.
2. Eine dennoch erfolgte öffentliche Zustellung setzt keine Fristen in Gang.

Amtsgericht Ingolstadt, Urteil v. 03.02.2009 - Az.: 10 C 2700/08
Leitsatz:

1. Die Veröffentlichung von Fotos, die in einer Diskothek gefertigt wurden, auf der die abgebildete Person eindeutig identifizierbar ist, bedarf ihrer Einwilligung.
2. Nur wenn das Foto in die Menge hinein gemacht wird und die betroffene Person lediglich als Beiwerk fungiert, darf es ohne das Einverständnis des Abgebildeten im Internet veröffentlicht werden.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 11.09.2008 - Az.: I ZR 58/06
Leitsatz:

Bei der Beurteilung, ob eine im Fernsehen ausgestrahlte Werbeaussage irreführend ist, müssen alle Bestandteile, d.h. sowohl der sprachliche Teil als auch der eingeblendete Text, berücksichtigt werden. Dem durchschnittlichen Zuschauer ist bekannt, dass eine TV-Werbung aus diesen zwei Elementen besteht. Ein wesentlicher Hinweis der Reklame muss, wenn er schriftlich eingeblendet wird, somit darüber hinaus nicht zwingend sprachlich unterlegt werden.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 02.10.2008 - Az.: I ZR 48/06
Leitsatz:

1. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. als rechtsfähiger Verband ist befugt, Abwehransprüche auch geltend zu machen, wenn nicht nur die Interessen von Wettbewerbern, sondern auch die Belange der Verbraucher beeinträchtigt sind.
2. Die Werbung mit einer Küchen-Tiefpreis-Garantie ist zulässig, wenn lediglich eine abstrakte Gefahr besteht, dass die Küchen unter Einstandspreis verkauft werden.

Landgericht Berlin, Urteil v. 20.01.2009 - Az.: 27 O 1204/08
Leitsatz:

1. Die von einem Journalisten in seinem Blog getätigte Äußerung "unglaublicher Demagoge" verletzt nicht das Persönlichkeitsrecht des DFB-Präsidenten Theo Zwanziger, wenn sie im Zusammenhang mit einem Auftritt zur Vermarktung der Bundesliga-TV-Rechte steht.
2. Wird im Zusammenhang mit dieser Aussage in einer Pressemitteilung des DFB behauptet, dass die Erklärung ohne Anlass geäußert wurde, so stellt dies eine unwahre Tatsachenbehauptung dar, die nicht vom Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit umfasst ist.

Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 15.04.2008 - Az.: I-20 U 143/07
Leitsatz:

1. Vervielfältigt ein Verkäufer zur Werbung eines Buches eine oder mehrere Seiten des Werkes, so bedarf es keiner gesonderten Einwilligung des Fotografen, wenn der Verkauf des Werkes im Vordergrund steht und dies für den Kunden offensichtlich ist. Denn der Rechteinhaber kann sich aufgrund des Erschöpfungsgrundsatzes nicht auf seine Rechte berufen, wenn er das Produkt einmal willentlich in den Verkehr gebracht hat.
2. Wenn der Verkauf des Buches allerdings nicht im Vordergrund steht und der Inhalt lediglich zur Schaufensterdekoration für ein anderes Warensortiment benutzt wird, steht dem Urheber ein Unterlassungsanspruch zu.

Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 09.09.2008 - Az.: I-20 U 168/07
Leitsatz:

Ein Arzt darf für seine Praxis die Bezeichnung "Klinik" nicht führen, wenn er keine Möglichkeit hat, die Patienten stationär aufzunehmen.