Urteile neu online gestellt
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 04.12.2008 - Az.: 37 O 119/08
- Leitsatz:
Die Werbung mit der Bezeichnung "Unsere Büros" und "Repräsentanz" in einer bestimmten Stadt ist eine wettbewerbswidrige Irreführung, wenn das Unternehmen unter der angegebenen Anschrift über keine eigenen Geschäftsräume verfügt, sondern lediglich einen dort angemieteten Büroservice nutzt.
- Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 23.10.2008 - Az.: 6 U 176/07
- Leitsatz:
1. Das Umstellen von Telefonanschlüssen auf andere Netzbetreiber ist wettbewerbswidrig, wenn der betroffene Teilnehmer nicht sein Einverständnis dazu erklärt oder einen derartigen Auftrag erteilt hat (sog. Slamming).
2. Ein Telekommunikationsunternehmen haftet als Mitstörer für das Verhalten seiner Reseller, weil diese als Beauftragte des Unternehmens anzusehen sind.
Hinweis: Das OLG bestätigt damit die erstinstanzliche Entscheidung des LG Frankfurt a.M. (Urt. v. 17.08.2007 - Az.: 3-11 O 227/06). - Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 03.02.2009 - Az.: I-20 U 1/08
- Leitsatz:
1. Der Admin-C haftet aufgrund seiner Funktion und Aufgabenstellung nicht als Mitstörer für Markenrechtsverletzungen. Eine Haftung kommt auch dann nicht in Betracht, wenn er Kenntnis von Rechtverletzungen Dritter hat.
2. Die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit einer Second-Level-Domain fällt in den Aufgabenbereich des Domaininhabers. Dabei ist es unerheblich, ob dieser seinen Sitz im In- oder Ausland hat.
- Amtsgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 13.02.2009 - Az.: 32 C 2323/08
- Leitsatz:
Entgegen der Rechtsauffassung der meisten Gerichte können Urheberrechtsverletzungen im Internet nicht vor jedem beliebigen Gericht in Deutschland verfolgt werden. Zwischen der Verletzungshandlung und dem angerufenen Gericht muss eine Sachnähe bestehen. Dazu reicht es nicht aus, dass der Anwalt des Klägers seine Kanzlei im Bezirk des angegangenen Gerichts hat.
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 07.10.2008 - Az.: 4a O 93/07
- Leitsatz:
1. Liegen Anhaltspunkte für einen drohenden Wettbewerbsverstoß vor, so ist die Durchführung eines Testkaufs zulässig. Dabei dürfen rechtswidrige oder strafbare Mittel nicht angewendet werden.
2. Ein solcher Testkauf wird nicht dadurch unzulässig, dass aus Geheimhaltungszwecken eine Scheinfirma tätig wird, die an der angegebenen Anschrift gar keine Niederlassung hat. - Landgericht Paderborn, Urteil v. 24.02.2009 - Az.: 7 O 67/06
- Leitsatz:
Die Werbung eines Schlüsselnotdienstes mit der Angabe eines bestimmten Standortes führt den Kunden nicht in die Irre, wenn unter der angegebenen Anschrift zumindest ein Monteur erreichbar ist. Es ist nicht notwendig, dass ein Laden oder eine größere Werkstatt dort gemeldet sein muss.
- Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 26.02.2009 - Az.: 16 U 170/08
- Leitsatz:
Die Aussage "Die Junge Freiheit werde von der NPD gelenkt" stellt eine zulässige Meinungsäußerung dar, die nicht Gegenstand eines Unterlassungsbegehrens oder eines Gegendarstellungsanspruchs sein kann.
- Oberverwaltungsgericht Muenster, Beschluss v. 30.01.2009 - Az.: 16 A 2412/07.PVL
- Leitsatz:
Die Einführung eines Chatprogramms als freiwillige Möglichkeit zur internen Kommunikation zwischen mehreren Teilbibliotheken einer Hochschule neben Telefon und E-Mail unterliegt nicht der Mitbestimmung der Mitarbeiter.
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 08.01.2008 - Az.: 29 W 2738/07
- Leitsatz:
1. Die unberechtigte Abmahnung stellt, wenn der Abmahnende erkennen konnte, dass die Abmahnung unberechtigt ist, eine Geschäftsführung gegen den Willen des Abgemahnten dar.
2. Der unberechtigt Abgemahnte kann deshalb vom Abmahnenden Ersatz der ihm entstandenen Anwaltskosten verlangen, die er für notwendig halten durfte. - Landgericht Berlin, Urteil v. 04.11.2008 - Az.: 27 O 643/08
- Leitsatz:
Die Bezeichnung einer von einem Häuserhersteller selbst eingeräumten Finanzierungspraxis als "Manipulation" ist als Meinungsäußerung in einem Fernsehbeitrag nicht zu beanstanden.

