Urteile neu online gestellt

Amtsgericht Waiblingen, Urteil v. 12.11.2008 - Az.: 9 C 1000/08
Leitsatz:

Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe für Spaßbieter in einem eBay-Angebot stellt eine unwirksame AGB-Klausel dar.

Oberlandesgericht Duesseldorf, Beschluss v. 05.03.2009 - Az.: I-10 W 151/08
Leitsatz:

Eine ins Internet gestellte Information über Insolvenzbekanntmachungen auf der Webseite www.insolvenzbekanntmachungen.de, bietet keine ausreichend verlässliche Quelle für Prozessentscheidungen. Eine darauf gestützte Unkenntnis ist nicht unverschuldet, vor allem dann, wenn sich auf der Homepage rechtliche Hinweise befinden, die eine Haftung für die Aktualität der Auskunft ausschließen.

Amtsgericht Hamburg, Urteil v. 10.02.2009 - Az.: 36a C 171/08
Leitsatz:

1. Dem Fotografen von "Marions Kochbuch" steht für die Verletzung seiner Urheberrechte pro widerrechtlich verwendetem Bild ein Schadensersatz von 100,- EUR zu.
2. Der Abmahnende erhält seine anwaltlichen Kosten nicht erstattet, wenn er bereits zuvor zahlreiche Abmahnungen ausgesprochen hat, da er gegen seine Schadensminderungspflicht verstößt.

Oberlandesgericht Zweibruecken, Urteil v. 26.02.2009 - Az.: 4 U 51/08
Leitsatz:

1. Ein Antrag auf Unterlassung unerlaubter telefonischer Werbung, der lediglich den Wortlaut einer Verbotsnorm (beispielsweise § 7 UWG) wiederholt, ist nicht hinreichend bestimmt und damit unzulässig.
2. Etwas anderes gilt dann, wenn die Rechtsnorm selbst eindeutig gefasst ist oder der Anwendungsbereich durch eine gefestigte Auslegung höchstrichterlich geklärt ist.

Amtsgericht Charlottenburg, Urteil v. 25.02.2009 - Az.: 212 C 209/08
Leitsatz:

1. Die ungenehmigte Verwendung von Online-Stadtplänen stellt eine Urheberrechtsverletzung dar, wenn das Kartenmaterial öffentlich zugänglich gemacht wird.
2. Routinemäßig erstellte Abmahnschreiben, denen immer der gleiche, rechtlich einfach gelagerte Sachverhalt zugrunde liegt, lösen lediglich eine 0,3-Geschäftgebühr aus.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 13.02.2009 - Az.: 324 O 601/08
Leitsatz:

Trifft ein Anwalt unwahre Tatsachenbehauptungen auf seiner Homepage, die geeignet sind, das öffentliche Ansehen des Betroffenen negativ zu beeinflussen, so sind diese Aussagen rechtswidrig und begründen einen Unterlassungsanspruch.

Amtsgericht Hamburg, Urteil v. 24.02.2009 - Az.: 918 C 463/08
Leitsatz:

Wird im Rahmen eines Rechtsstreits wegen der Rückerstattung eines Kaufpreises aus einem im Internet geschlossenen Kaufvertrag vorläufiger Rechtsschutz beantragt (Arrest), so sind dieser Arrestanspruch und dessen Vollziehung zu bejahen, wenn der Kläger die Gründe dafür glaubhaft darlegen kann.

Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 31.07.2008 - Az.: 4b O 210/07
Leitsatz:

1. Eine Werbung für patentrechtlich geschützte Ware ist unlauter, wenn nicht ein einschränkender Hinweis erfolgt, dass es sich lediglich um die Anmeldung eines Patents handelt.
2. Auch ist eine Aussage in einem Werbeprospekt irreführend, die dem Verbraucher suggeriert, dass das Produkt weltweit Patentschutz genießt, dies aber tatsächlich nur in Europa der Fall ist.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 20.11.2008 - Az.: I ZR 62/06
Leitsatz:

Der Inhaber eines Kopierladens, der zwar eine Selbstbedienung durch seine Kunden ausschließt und seine Angestellten anweist, nur Kopien urheberrechtlich nicht geschützter Werke zu fertigen, hat trotzdem die nach dem Urheberrecht für das Betreiben von Fotokopiergeräten geschuldete Vergütung zu zahlen.

Landgericht Hamburg, Beschluss v. 22.01.2009 - Az.: 408 O 218/07
Leitsatz:

Die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs ist rechtsmissbräuchlich, wenn das Interesse, Gebühren zu erzielen gegenüber dem Interesse eines lauteren Wettbewerbs überwiegt.