Urteile neu online gestellt
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 26.11.2008 - Az.: VIII ZR 200/05
- Leitsatz:
Ein Käufer muss im Fall einer Ersatzlieferung für die zwischenzeitliche Nutzung der mangelhaften Ware keinen Wertersatz zahlen. Dies gilt in den Fällen, in denen der Verkäufer ein Unternehmer und der Käufer ein Verbraucher ist (Verbrauchsgüterkauf).
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 06.02.2009 - Az.: 324 O 160/08
- Leitsatz:
Bei unwahrer Tatsachenberichterstattung einer Tageszeitung über ein Internetportal hat das Portal einen Anspruch auf Abdruck einer Gegendarstellung hinsichtlich der unwahren Tatsachen, soweit von ihnen eine Ansehensminderung ausgeht. Wegen Formulierungen, die bei den Lesern einen falschen Eindruck erwecken können, besteht ein Unterlassungsanspruch, aber kein Richtigstellungsanspruch.
- Amtsgericht Bonn, Urteil v. 16.08.2008 - Az.: 3 C 65/07
- Leitsatz:
1. Der Inhaber eines Telefonanschlusses haftet für die Gespräche eines Familienmitgliedes, die von diesem Anschluss geführt werden. Daher hat er Vorkehrungen zu treffen, wenn er die Anwahl bestimmter Rufnummer unterbinden oder sperren lassen möchte.
2. Auskunftsdienste können jederzeit und ohne Einschränkung an andere Rufnummern weiterleiten. Dies gilt auch für die Weiterleitung zu Sex-Hotlines.
- Landgericht Berlin, Urteil v. 28.10.2008 - Az.: 16 O 263/08
- Leitsatz:
Die Durchführung von 19 Abmahnverfahren wegen Wettbewerbsverletzungen in einem Zeitraum von acht Monaten ist rechtsmissbräuchlich, wenn die Kosten der Rechtsverfolgung den eigenen Umsatz des Abmahnenden im zugrunde liegenden Wettbewerb deutlich übersteigen und lediglich offensichtliche kleine Rechtsverstöße geahndet werden. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass die Abmahnungen lediglich zur Beeinträchtigung der Mitbewerber ausgesprochen wurden.
- Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 21.10.2008 - Az.: 20 U 189/08
- Leitsatz:
Die pauschale Mitteilung in einer an die Branche gerichteten Pressemitteilung, ein Mitbewerber verletze Patente des Äußernden, stellt eine Wettbewerbsverletzung dar. Der einschneidende Eingriff in die Wettbewerbsfähigkeit des angeblichen Patentverletzers ist bei nicht näherer Aufklärung des Sachverhalts nicht durch ein Informationsinteresse der Branche gerechtfertigt.
- Amtsgericht Papenburg, Urteil v. 30.10.2008 - Az.: 4 C 247/08
- Leitsatz:
Muss ein Telekommunikationsunternehmen die Richtigkeit von erfassten Telefonverbindungen und daraus entstandenen Telefongebühren eines Festnetzanschlusses beweisen, so reicht die Vorlage eines „Technischen Prüfberichts“ nach § 45 i TKG hierfür nicht aus, wenn er nicht einen bestimmten Mindestinhalt hat.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 12.02.2009 - Az.: III ZR 179/08
- Leitsatz:
Eine Kündigungsfrist von 6 Werktagen benachteiligt den Telefonkunden nicht unangemessen, da er in dieser Zeit immer noch rechtzeitig Zugang zum Telefonfestnetz durch einen anderen Anbieter erlangen kann.
- Landgericht Regensburg, Urteil v. 21.01.2009 - Az.: 1 O 1642/08 (2)
- Leitsatz:
1. Ein Internetportal, auf dem Hochschullehrer benotet werden (hier: MeinProf.de), ist grundsätzlich erlaubt. Die Bewertungen stellen eine zulässige Meinungsäußerung dar. Ob die Grenze zur unzulässigen Schmähkritik überschritten ist, muss im Gesamtkontext der Äußerung beurteilt werden.
2. Die Veröffentlichung von persönlichen Daten des Professors ist erlaubt, wenn diese allgemein öffentlich zugänglich sind, z.B. auf der Homepage der betreffenden Universität.
- Amtsgericht Charlottenburg, Urteil v. 16.06.2008 - Az.: 210 C 28/08
- Leitsatz:
Der Anspruch auf Erstattung außergerichtlicher Rechtsanwaltsgebühren besteht unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens nur zur Hälfte. Von einem Mitverschulden ist auszugehen, wenn der Betroffene bereits durch einen einfachen Hinweis hätte verhindern können, dass ein persönlichkeitswidriger Zeitungsartikel überhaupt erscheint.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 14.01.2009 - Az.: 26 W (pat) 96/08
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "Boots-Klinik" ist für die Bereiche Lacke, Farben, Wartungs- und Reparaturdienstleistungen, für das Transportwesen, insbesondere den Bootstransport, als Wortmarke nicht eintragungsfähig.

