Urteile neu online gestellt
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 23.07.2008 - Az.: 5 U 118/06
- Leitsatz:
1. Wird die für die chinesischen Mönche eingetragenen Marke "Shaolin" in einem sprachlichen Zusammenhang verwendet, der aus sich heraus lediglich beschreibend ist (z.B. "Shaolin-Kloster" oder "Die Rückkehr der Shaolin"), liegt keine markenmäßige Benutzung vor.
2. Enthält eine Werbung die Aussage "Die besten Kampfmönche", so liegt ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß vor, wenn es sich bei den handelnden Personen tatsächlich nicht um Mönche handelt. - Oberlandesgericht Frankfurt_a_M, Urteil v. 21.10.2008 - Az.: 14 U 240/07
- Leitsatz:
Verpackungen müssen so gestaltet sein, dass sie beim Kunden nicht den Eindruck erwecken, dass eine größere Menge erworben wird als in der Packung tatsächlich enthalten ist. Dabei dürfen aber größere Hohlräume in den Verpackungen enthalten sein, solange dies für den Verbraucher erkennbar ist und damit keine Täuschung über den Inhalt vorliegt.
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 02.04.2008 - Az.: 5 U 81/07
- Leitsatz:
1. Ein Anbieter von PC-Spielen für Jugendliche ist verpflichtet, fortlaufend seine Produktpalette daraufhin zu überprüfen, ob die Spiele in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen wurden. Wird eine Indizierung eines Spiels veröffentlicht, muss er das Spiel umgehend aus seinem Sortiment nehmen. Ein weiterer Verkauf ist jedenfalls 7 Tage nach Veröffentlichung wettbewerbswidrig.
2. Eine unwirksame salvatorische Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ebenfalls wettbewerbswidrig.
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 18.03.2009 - Az.: 12 O 5/09
- Leitsatz:
Ein Buchhändler, der ein bestelltes Buch mit rechtswidrigem Inhalt ausliefert, haftet nicht als Störer, wenn er sofort nach Kenntnis der Rechtsverletzung Maßnahmen ergreift, die künftige Verletzungen ausschließen. Der Einbau eines ISBN-Filters ist dafür eine geeignete Maßnahme.
- Landgericht Karlsruhe, Beschluss v. 23.03.2009 - Az.: Qs 45/09
- Leitsatz:
Setzt der Betreiber einer Homepage einen Link auf andere Internetseiten, die wiederum mit rechtswidrigen Webseiten verlinkt sind, so kann dies eine strafrechtliche Durchsuchung begründen. Jeder einzelne Link kann kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte sein, auch wenn diese erst über eine Kette von Links anderer Anbieter erreichbar sind.
- Landgericht Stendal, Urteil v. 13.11.2008 - Az.: 31 O 50/08
- Leitsatz:
Die Werbung eines Online-Händlers mit dem Kennzeichen "CE-geprüft" stellt eine wettbewerbsrechtliche Irreführung dar. Bei dem CE-Kennzeichen handelt es sich nicht um ein Qualitätssiegel eines neutralen Institutes, sondern lediglich um eine Erklärung des Herstellers.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 03.03.2009 - Az.: 33 W (pat) 72/07
- Leitsatz:
Die Wortfolge "Da blüh ich auf" ist als Marke für den Bereich Pflanzen und Gartenbau als Marke nicht eintragungsfähig, da die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt. Es handelt sich nicht um einen Herkunftshinweis, sondern um eine geläufige Redewendung.
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 17.02.2009 - Az.: 4 U 190/08
- Leitsatz:
Telefonwerbung gegenüber Unternehmen ohne deren mutmaßliche Einwilligung ist eine belästigende und damit unzulässige Werbung. Aus einer bereits bestehenden Geschäftsverbindung kann nicht automatisch das mutmaßliche Einverständnis gefolgt werden.
- Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 25.11.2008 - Az.: I-20 U 184/07
- Leitsatz:
Wird in einer Internetwerbung die Wortmarke "Bierbeißer" für bestimmte Wurstwaren verwendet, so liegt keine markenmäßige Benutzung vor. Es handelt sich lediglich um eine beschreibende Angabe, wenn der Durchschnittsverkäufer darin keine betriebliche Herkunft erkennt.
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 06.02.2009 - Az.: 6 U 147/08
- Leitsatz:
Ein Möbeldiscounter nutzt mit der Werbeaktion "S sucht Deutschlands hässlichstes Jugendzimmer!" die Wertschätzung der bekannten RTL-Marke "Deutschland sucht den Superstar" (DSDS) ungerechtfertigt und in unlauterer Weise aus und handelt daher rechtswidrig.

