Urteile neu online gestellt

Landgericht Muenchen, Urteil v. 11.02.2009 - Az.: 21 O 8276/08
Leitsatz:

Das Urheberpersönlichkeitsrecht der Zeichnerin der Figur "Pumuckl" wird verletzt, wenn ihr Name nicht genannt wird. Es besteht dann ein Anspruch auf Schadensersatz. Darüber hinaus kann der Urheber Auskunft darüber verlangen, wie viel Umsatz bei der unzulässigen Verwendung erzielt wurde.

Oberlandesgericht Koeln, Beschluss v. 17.12.2008 - Az.: 6 U 197/08
Leitsatz:

Ist ein Arzneimittel nur zur Linderung von Symptomen zugelassen, darf nicht mit einer - in Wahrheit nicht bestehenden - heilenden Wirkung geworben werden.

Landgericht Berlin, Urteil v. 26.02.2009 - Az.: 27 O 1013/08
Leitsatz:

Die Veröffentlichung eines Presseberichts über das Liebesleben eines Prominenten-Paares verletzt das Recht der Betroffenen zum Schutz der Privatsphäre, wenn kein sachlicher Zusammenhang für die Berichterstattung besteht und die reine Neugier an dem Beziehungsleben im Vordergrund steht.

Landgericht Berlin, Urteil v. 08.01.2009 - Az.: 27 O 894/08
Leitsatz:

Eine pauschale Unterlassungserklärung, Foto-Veröffentlichungen "wie geschehen" zu unterlassen und "kerngleiche" Verletzungshandlungen nicht mit einzuschließen, räumt die Gefahr einer Wiederholung nicht aus.

Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 05.08.2008 - Az.: 4a O 125/08
Leitsatz:

Reagiert ein Abgemahnter nicht auf eine inhaltlich hinreichend bestimmte Abmahnung, so gibt er Veranlassung zur Klageerhebung.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 10.03.2009 - Az.: 33 W (pat) 113/07
Leitsatz:

Für die Bereiche Software, Mobilfunknetze und Onlineprodukte besteht für die Marke "Tigerbits" keine Verwechslungsgefahr mit den Marken "Basic Tiger" und "Tiger C". Sowohl optisch als auch vom Sprech- und Betonungsrhytmus unterscheiden sich die Marken voneinander.

Europaeischer_Gerichtshof , Beschluss v. 17.02.2009 - Az.: C-483/07
Leitsatz:

Der Inhaber der Wortmarke "Galileo" hat keinen Anspruch auf die Domain "galileo.eu", da der Name nicht zur freien Verfügung steht und die Benutzung Organen und Einrichtungen der Europäischen Union vorbehalten ist.

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 08.01.2009 - Az.: U (K) 1501/08
Leitsatz:

1. Ein Servicebetrieb eines Automobilherstellers hat einen Anspruch auf Abschluss eines Vertrages auf Aufnahme in das Servicenetz gegen einen marktbeherrschenden Konkurrenten als zugelassene Reparaturwerkstatt. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen die Standards des marktbeherrschenden Autoherstellers erfüllt.
2. Es wird gegen kartellrechtliche Vorschriften verstoßen, wenn die Zulassung mit der Begründung verweigert wird, dass der Autohersteller für eine konkurrierende Marke tätig ist.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 14.01.2009 - Az.: 21 S 4032/08
Leitsatz:

Grundsätzlich hat der Urheber das Privileg, dass für ihn die Rechtsinhaberschaft spricht, solange bis das Gegenteil bewiesen ist. Dieses Privileg der Beweiserleichterung ist nicht auf ins Internet gestellte Werke anzuwenden.

Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil v. 02.04.2009 - Az.: 5 U 53/08
Leitsatz:

Es handelt sich um ein Haustürgeschäft, wenn ein Unternehmen durch Werbematerial in Briefkästen oder durch mehrfache Telefonanrufe veranlasst, dass der Kunde um einen Informationsbesuch bittet und anschließend ein Produkt bestellt.