Urteile neu online gestellt

Bundespatentgericht , Beschluss v. 04.03.2009 - Az.: 26 W (pat) 48/07
Leitsatz:

Das Wort "Seminario", welches in der italienischen und spanischen Sprache für "Seminar" steht, ist für Büromöbel und Stühle nicht eintragungsfähig. Es ist in Bezug auf die Waren ein beschreibender Hinweis darauf, dass diese für Seminarräume bestimmt sind.

Amtsgericht Wuppertal, Urteil v. 01.12.2008 - Az.: 32 C 152/08
Leitsatz:

Wenn der Verbraucher lediglich die Möglichkeit hat, bei Vertragsschluss im Internet die Widerrufsbelehrung über einen Link anzuklicken, ihm diese jedoch nicht zugesandt wird, wird die erforderliche Textform nicht eingehalten.

Amtsgericht Karlsruhe, Urteil v. 21.11.2008 - Az.: 2 C 230/08
Leitsatz:

Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Online-Anzeigenportals, die nach der Vertragslaufzeit von einem Jahr eine Verlängerung von einem weiteren Jahr vorsieht, ist wirksam. Sie ist insbesondere nicht überraschend, da sie in anderen Geschäftsbereichen, z.B. bei Handy- oder Fitness-Studio-Verträgen, ebenfalls üblich ist.

Landgericht Berlin, Urteil v. 27.01.2009 - Az.: 27 O 609/08
Leitsatz:

Wird eine nicht bekannte Adlige heimlich im Bikini fotografiert, so verletzt die Veröffentlichung des Bildes ihr Persönlichkeitsrecht schwerwiegend und begründet einen Schadensersatzanspruch iHv. 20.000,- EUR.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 04.03.2009 - Az.: 29 W (pat) 65/08
Leitsatz:

Der Begriff "hey!" ist für die Bereiche Bekleidung, Filmproduktion und Gestaltung von Homepages oder Internetseiten u.a. als Marke nicht eintragungsfähig, weil die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt. Es handelt sich um einen gebräuchlichen Zuruf, um Aufmerksamkeit zu erregen. Der Begriff ist ein in der Werbung übliches Mittel.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 01.04.2009 - Az.: 21 O 21850/08
Leitsatz:

1. Mitbewerber dürfen fremde Produkte nur dann nachahmen, wenn dadurch die Käuferschaft nicht getäuscht wird.
2. Eine Täuschung liegt vor, wenn der Kunde den Eindruck gewinnt, dass das nachgeahmte Produkt von dem Originalhersteller stammt. Bringt der Nachahmer seinen eigenen Namen gut sichtbar auf dem Artikel an, liegt keine Täuschung und damit keine wettbewerbswidrige Nachahmung vor.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 04.03.2009 - Az.: 26 W (pat) 41/08
Leitsatz:

Dem Begriff "reisebuchung24" fehlt nicht per se jedwelche Unterscheidungskraft, so dass er für verschiedene Dienstleistungen aus dem Bereich der Vermittlung von Unterkünften als Marke eintragungsfähig ist.

Landgericht Koblenz, Urteil v. 18.03.2009 - Az.: 10 O 250/08
Leitsatz:

Eine Forderung aus einem eBay-Angebot über einen Porsche 911 zu einem Kaufpreis von 5,50 EUR ist gerichtlich nicht durchsetzbar, wenn das Angebot fehlerhaft ist und der Verkäufer umgehend die Aktion beendet. Nach den Grundsätzen der unzulässigen Rechtsausübung besteht in diesen Fällen keine Schadensersatzpflicht.

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil v. 19.03.2009 - Az.: 2 U 47/08
Leitsatz:

1. Veranstaltern von Sportereignissen steht das alleinige Vermarktungsrecht zu. Dies gilt auch für die Veröffentlichung von Filmaufzeichnungen im World Wide Web.
2. In ein Fußball-Internetportal (hier: "hartplatzhelden.de") dürfen ohne die Genehmigung des zuständigen Sportverbandes keine Aufnahmen von Amateurspielen eingestellt werden.

Landgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 15.01.2009 - Az.: 2/3 O 411/08
Leitsatz:

Soweit die Reservierung einer Webadresse Rechte Dritter verletzt, haftet die DENIC dafür als Mitstörer nur, wenn ihr ein rechtskräftiger Titel oder eine wirksame Unterwerfungserklärung des eingetragenen Domaininhabers vorgelegt wird.