Urteile neu online gestellt
- Oberlandesgericht Naumburg, Urteil v. 03.03.2006 - Az.: 10 U 53/05 (Hs)
- Leitsatz:
Der durchschnittliche Leser der Homepage des Beklagten wird nicht zwingend aus der Berufsbezeichnung des Sachverständigen auf eine besondere Kompetenz auch hinsichtlich der im Übrigen angebotenen Dienstleistungen schließen, die über die übliche Kompetenz eines hier in Rede stehenden Kraftfahrzeugmechanikers, -technikers oder -handwerkers hinausgeht. Der Begriff des Sachverständigen bezeichnet keinen geschützten Beruf.
- Oberlandesgericht Naumburg, Urteil v. 26.02.2007 - Az.: 10 U 79/06 (Hs)
- Oberlandesgericht Naumburg, Urteil v. 26.08.2005 - Az.: 10 U 16/05
- Leitsatz:
Eine Internetapotheke, die für jedes Rezept einen Gutschein im Wert von 5 EURO auslobt, der beim Einkauf rezeptfreier Artikel eingelöst werden kann, und für die Erstbestellung einen Gutschein über 2 x 5 EURO auslobt, verstößt nicht gegen das Heilmittelwerbegesetz und auch nicht gegen arzneimittelrechtliche Preisbestimmungen.
- Oberlandesgericht Naumburg, Urteil v. 30.09.2005 - Az.: 10 U 33/05
- Leitsatz:
Telefaxschreiben, mit denen Unternehmer aufgefordert werden, Angebote für Dienstleistungen abzugeben, stellen keine Werbung i. S. d. § 7 Abs. 2 Nr. 4 UWG dar. Insgesamt 8 Faxschreiben für drei Bauvorhaben stellen, auch wenn sie unaufgefordert versandt worden sind, keine unzumutbare Belästigung i. S. d. § 7 Abs. 1 UWG dar.
- Oberlandesgericht Nürnberg, Endurteil v. 05.06.2001 - Az.: 3 U 817/01
- Oberlandesgericht Naumburg, Urteil v. 10.07.2007 - Az.: 1 U 14/07
- Leitsatz:
1.
Bei einer verfassungskonformen, insbesondere auch mit dem Grundrecht der Berufsausübungsfreiheit nach Art. 12 GG zu vereinbarenden Auslegung des § 43b BRAO ist das Verbot der Einzelfallmandatswerbung einschränkend auszulegen (vgl. BVerfG NJW 1988, 191 [BVerfG 14.07.1987 - 1 BvR 537/81] sowie NJW 2000, 1035 [BGH 13.01.2000 - IX ZR 11/99]; BGH NJW 2001, 2087 [BGH 01.03.2001 - I ZR 300/98]; OLG Naumburg NJW 2003, 3566 [OLG Naumburg 10.10.2003 - 1 U 17/03]). Es ist nicht gleichzusetzen mit der - zulässigen - Werbung um einzelne Mandanten und nicht immer schon dann verletzt, wenn ein Rechtsanwalt sein Ziel, in einer konkreten Angelegenheit mandatiert zu werden, zu erkennen gibt.
2.
Abzustellen ist auf eine Bewertung der Relation zwischen der Intensität des konkreten Beratungsbedarfes (i. S. einer Notsituation) und der Intensität der anwaltlichen mandatsbezogenen Werbung (z. Bsp. i. S. von Bedrängung, Nötigung, Überrumplung). - Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss v. 12.10.2006 - Az.: 10 W 65/06
- Leitsatz:
Ist einem Marktteilnehmer durch Urteil aufgegeben worden, eine bestimmte optische Form der Werbung "gemäß Katalog vom ..." zu unterlassen, so unterfällt dem Unterlassungsgebot jegliche Werbung in schriftlicher Form, z. B. Werbeprospekte, Postwurfsendungen, Fleyer, Plakate und auch Internetwerbung.
- Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss v. 18.07.2007 - Az.: 10 W 37/07
- Leitsatz:
Wird im Wege der einstweiligen Verfügung die Unterlassung einer unzutreffenden Widerrufsbelehrung im Internethandel begehrt, so ist für jeden behaupteten Fehler ein Streitwert von 2.000,00 Euro angemessen.
- Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil v. 06.11.2001 - Az.: 3 U 2393/01
- Leitsatz:
Der domain-Namen "www. steuererklaerung. de" für einen Lohnsteuerhilfeverein im Sinne vom § 4 Nr. 11 StBerG verstößt gegen das Irreführungsverbot des § 3 UWG.
- Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss v. 07.03.2005 - Az.: 3 U 4142/04
- Leitsatz:
Das Altersverifikationssystem "über 18.de" gewährleistet nicht den geschlossenen Benutzerkreis, wie er von § 4 Abs. 2 S. 2 JMStV verlangt wird.

