Urteile neu online gestellt

Bundespatentgericht , Beschluss v. 04.03.2009 - Az.: 26 W (pat) 42/08
Leitsatz:

Der Begriff "charterflug24" ist als Marke für Reisedienstleistungen eintragungsfähig. Der Verbraucher sieht darin keinen unmittelbaren Zusammenhang mit rund um die Uhr online erhältlichen Produkten oder Informationen zu Charterflügen oder Buchungsmöglichkeiten.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil v. 08.04.2009 - Az.: 6 U 209/07
Leitsatz:

Wird in einem Pressebericht ohne das Einverständnis des Betroffenen ein Bildnis veröffentlicht, hat der Abgebildete ein Recht auf Unterlassung. Liegt darüber hinaus eine beleidigende Berichterstattung vor, so ist die Zahlung einer Geldentschädigung aufgrund eines schwerwiegenden Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht gerechtfertigt.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 16.03.2009 - Az.: 27 W (pat) 69/09
Leitsatz:

Der Begriff "Cool" kann nicht als Marke für die Bereiche Events, Sport und TV-Produktionen eingetragen werden, da es sich um einen umgangssprachlichen, alltäglichen Begriff handelt, dem jegliche Unterscheidungskraft fehlt.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 20.01.2009 - Az.: 24 W (pat) 143/05
Leitsatz:

Der Begriff "Ingenieurscout" ist als Marke für die Bereiche Werbung, Telekommunikation und Computersoftware mangels Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig. Es handelt sich um einen rein beschreibenden Begriff, der keinen Hinweis auf einen bestimmten Geschäftsbetrieb darstellt.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 29.01.2009 - Az.: 30 W (pat) 166/05
Leitsatz:

Dem Werbeslogan "VIP.de - hier sind die Stars" fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft und er ist daher als Marke für die Bereiche Bekleidung, Brillen und Computersoftware nicht eintragungsfähig. Slogans sind generell nicht geeignet einen Herkunftsnachweis darzustellen, da es sich lediglich um pauschal anpreisende Werbeaussagen handelt.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 18.02.2009 - Az.: 6 W 5/09
Leitsatz:

Wird ein Kosmetikartikel u.a. mit der Aussage "die teuersten Prestige-Cremes wurden getestet und die O-Creme hat sie alle übertroffen" beworben, handelt es sich um unzulässige vergleichende Werbung. Dem Kunden werden bestimmte Eigenschaften der anderen Cremes vorenthalten, so dass keine Möglichkeit besteht, die getroffenen Aussagen zu überprüfen.

Landgericht Berlin, Urteil v. 24.02.2009 - Az.: 27 O 1191/08
Leitsatz:

Berichtet eine öffentlich rechtliche Rundfunkanstalt im Internet über eine eBay-Konto-Schließung und distanziert sich nicht erkennbar von den zitierten Behauptungen, macht sie sich die Äußerungen zu Eigen. Von einer unzulässigen Verdachtsberichterstattung ist dann auszugehen, wenn die Behauptungen einseitig oder verfälschend sind und keine Stellungnahme des Betroffenen eingeholt wird.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 12.11.2008 - Az.: 21 O 3262/08
Leitsatz:

Eine Heiratsanzeige einer Partnervermittlungsfirma kann individuell-schöpferische Leistung darstellen und damit urheberrechtlichen Schutz genießen. Dabei müssen sich die Annoncen durch Wortwahl und Stil aus der Masse des Alltäglichen abheben.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 05.03.2009 - Az.: 30 W (pat) 81/06
Leitsatz:

Der Begriff "open xchange" ist für die Bereiche Software, Hardware, Installation und Wartung als Marke nicht eintragungsfähig, da die notwendige Unterscheidungskraft fehlt. Die deutsche Übersetzung "offener Datenaustausch" ist lediglich beschreibend und stellt keine Herkunftsfunktion dar.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 24.03.2009 - Az.: 4 U 211/08
Leitsatz:

Die Verfolgung von Wettbewerbsverstößen im Internet ist rechtsmissbräuchlich, wenn ein eklatantes Missverhältnis zwischen Abmahnungen und der Geschäftstätigkeit vorliegt. Besteht darüber hinaus zu dem abmahnenden Rechtsanwalt ein Verwandtschaftsverhältnis, ist das ein Indiz dafür, dass mit den Abmahnungen nur eine gewinnbringende Beschäftigung betrieben wird.