Urteile neu online gestellt

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 24.03.2009 - Az.: 7 U 94/08
Leitsatz:

1. Die Berichterstattung im Web, mit der unzutreffende Behauptungen über heimliche Liebesbeziehungen eines prominenten Adligen aufgestellt werden, verletzt das Persönlichkeitsrecht.
2. Bei der Bemessung der Höhe der Geldentschädigung darf der Gesichtspunkt des Ausmaßes der Verbreitung nicht außer Betracht bleiben. 3.000,- EUR Schadensersatz sind angemessen, wenn es sich um eine österreichische Pressemitteilung handelt, die in Deutschland kaum zur Kenntnis genommen wird.

Oberlandesgericht Frankfurt_am_M, Urteil v. 26.03.2009 - Az.: 6 U 242/08
Leitsatz:

Die Werbung für ein im Internet unterhaltenes Branchenverzeichnis ist irreführend, wenn der unzutreffende Eindruck erweckt wird, dass die unterzeichnete Rücksendung des Formulars lediglich eine Aktualisierung der Adressdaten im Rahmen eines bestehenden Vertragsverhältnisses darstellt. Eine wettbewerbswidrige Täuschung liegt auch dann vor, wenn die Werbung gezielt darauf angelegt ist, einen bestimmten, auch geringen Teil der Unternehmen in die Irre zu führen.

Verwaltungsgericht Hamburg, Urteil v. 25.02.2009 - Az.: 7 K 2428/08
Leitsatz:

Es besteht ein presserechtlicher Auskunftsanspruch gegen eine städtische Schwimmbad GmbH, welcher vor den Zivilgerichten geltend gemacht werden kann. Sind beide Unternehmen privat-rechtlich organisiert, muss der Rechtsweg auf eine bürgerlich-rechtliche Ebene verlagert werden.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss v. 20.04.2009 - Az.: 14 W 53/08
Leitsatz:

1. Nimmt ein Kläger mehre Verletzer wegen inhaltsgleicher Beleidigungen in Anspruch, so haften sie nicht als Gesamtschuldner. Gegen jeden einzelnen Schuldner werden Unterlassungsanträge formuliert, in denen die Einzelwerte bestimmt sind. Diese dienen als Grundlage der Bemessung des Gebührenstreitwerts.
2. Bei Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen handelt es sich um denselben Gegenstand, so dass diesen kein eigenständiger Wert zukommt.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 23.10.2008 - Az.: I ZR 197/06
Leitsatz:

Die Klagebefugnis und Anspruchsberechtigung in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten ist bereits dann gegeben, wenn ihm neun auf dem sachlich relevanten Markt tätige Mitglieder angehören.

Verwaltungsgericht Arnsberg, Beschluss v. 16.04.2009 - Az.: 9 L 45/09
Leitsatz:

Der Erwerb des slowakischen akademischen Grades "doctor prav" berechtigt in Deutschland nicht zum Tragen des Doktor-Titels mit der Abkürzung "Dr.".

Landgericht Stuttgart, Urteil v. 31.07.2008 - Az.: 33 O 15/08 KfH
Leitsatz:

Der Nachfolger eines wissenschaftlichen Instituts für Lebensmitteltechnik ist nicht berechtigt die von seinem Vorgänger erworbenen und im Firmennamen bis dahin geführten akademischen Titel zu übernehmen, wenn er sie selbst zuvor nicht erlangt hat.

Landesarbeitsgericht Muenchen, Urteil v. 04.03.2009 - Az.: 11 Sa 247/08
Leitsatz:

Es liegt kein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor, wenn ein ehemaliger Beschäftigter versucht, Kunden seines früheren Arbeitgebers abzuwerben. Er kann dabei auch zielbewusst und planmäßig vorgehen.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 08.05.2008 - Az.: I ZR 83/06
Leitsatz:

Ein Unternehmen hat einen Anspruch auf Erstattung anwaltlicher Abmahnkosten, auch wenn es über eine eigene Rechtsabteilung verfügt. Zur Überprüfung von Wettbewerbshandlungen der Konkurrenten ist das Unternehmen nichtverpflichtet, die eigenen Juristen einzusetzen.

Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 30.10.2008 - Az.: 16 U 237/07
Leitsatz:

1. Die Veröffentlichung eines Test-Berichts, in dem Nahrungsergänzungsmittel und Arzneimittel verglichen werden, erfüllt nicht das Gebot der Objektivität, wenn die Produkte unter dem Aspekt der pharmakologischen Wirksamkeit verglichen werden.
2. Ein zulässiger Systemvergleich ist nicht gegeben, wenn der Warentest auf das Arzneimittel zugeschnitten ist und dieses gegenüber den Nahrungsergänzungsmitteln deutlich hervorgehoben wird.