Urteile neu online gestellt
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 17.03.2009 - Az.: 4 U 184/08
- Leitsatz:
Steht bei negativen Äußerungen lediglich die Presse-Berichterstattung im Vordergrund, wird die Presse nur im Rahmen ihres journalistischen Auftrags tätig. Von einer Wettbewerbshandlung ist dann nicht auszugehen.
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 04.12.2008 - Az.: 3 U 152/07
- Leitsatz:
Es liegt keine irreführende Werbung eines Pharmaherstellers vor, wenn er Bücher über Arzneimittel auf einem Kongress verteilt, in denen sein Wirkstoff als das "nierensicherste" beschrieben wird, obwohl dies wissenschaftlich überholt ist. Wissenschaftliche Publikationen sind keine Werbung.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 05.03.2009 - Az.: 30 W (pat) 73/08
- Leitsatz:
Der Begriff "doc jur" ist als Marke für juristische Computersoftware und Lernprogramme freihaltebedürftig, da es eine rein beschreibende Angabe ist, die auch den Mitbewerbern zur Verfügung stehen muss. Es handelt sich um zwei gängige Abkürzungen, die der Verbraucher als "Doktor der Rechtswissenschaften" oder als "juristisches Dokument" versteht.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 15.01.2009 - Az.: 30 W (pat) 11/06
- Leitsatz:
Der Begriff "Apotheke pur" ist als Marke für den Bereich Pharmazie und Gesundheit nicht eintragungsfähig, da ihm die notwendige Unterscheidungskraft fehlt. Der Verbraucher verbindet damit eine bloße werbliche Anpreisung einer Apotheke, die sich mit nichts anderem als der Arzneimittelversorgung beschäftigt.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 27.01.2009 - Az.: 27 W (pat) 46/09
- Leitsatz:
Der Begriff "LIVE!SPEAKER" ist als Wort-Bild-Marke für die Bereiche Bild, Film, Ton und Unterhaltung mangels erforderlicher Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig. Der deutsche Verbraucher kann die englische Begriffskombination ohne weiteres übersetzen und verbindet damit einen Live-Sprecher aus der Radio- oder Fernsehberichterstattung.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 01.10.2008 - Az.: 29 W (pat) 70/06
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "Welcome to man's paradise" ist als Marke für die Bereiche Werbung, Radio- und Fernsehsendungen und Online-Dienste als Marke nicht eintragungsfähig. Der Verbraucher verbindet damit einen sloganartigen Hinweis auf für den Mann bestimmte Produkte mit paradiesischen Eigenschaften und sieht darin kein betriebliches Unterscheidungsmittel.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 10.02.2009 - Az.: 27 W (pat) 130/08
- Leitsatz:
Die Wort-Bild-Marke "ODDSET DIE SPORTWETTE" ist unterscheidungskräftig und wird als Herkunftsnachweis verstanden. Bei der für Lotterie und Veranstaltung von Glücksspielen eingetragenen farbigen Marke ist nicht feststellbar, dass sie bereits im Zeitpunkt der Eintragung ein beschreibender Begriff war.
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 17.03.2009 - Az.: 4 U 167/08
- Leitsatz:
Bewirbt ein Unternehmen seine Waren mit dem Zusatz "Lieferzeit auf Anfrage", obwohl eine sichere Lieferungsmöglichkeit nicht besteht, ist die Internetwerbung irreführend und damit wettbewerbswidrig.
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 02.04.2009 - Az.: 4 U 213/08
- Leitsatz:
Fehlen bei einem Internetangebot im Impressum die Pflichtangaben zum Handelsregister nebst zugehöriger Nummer sowie die Umsatzsteueridentifikationsnummer oder die Wirtschaftsidentitätsnummer, so liegt kein Bagatellverstoß vor und das verantwortliche Unternehmen handelt wettbewerbswidrig.
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 08.05.2009 - Az.: 6 U 213/08
- Leitsatz:
Ausländische Apotheken, die in Deutschland eine Filiale eröffnen und die Medikamente aus dem Ausland beziehen unterliegen nicht der Bindung an das deutsche Arzneimittelpreisrecht, solange die Qualität der Medikamente deutschen Sicherheitsstandards genügt.

