Urteile neu online gestellt

Oberlandesgericht Muenchen, Beschluss v. 07.05.2009 - Az.: 31 AR 232/09
Leitsatz:

Wird infolge einer rechtswidrigen Nutzung von Online-Stadtplänen Schadensersatz geltend gemacht, ist auch das Gericht des Klägers zuständig. Dabei muss im Sachvortrag aber geltend gemacht werden, dass die Internetseite des Urheberrechts-Verletzers auch im Bezirk des Klägers bestimmungsgemäß abrufbar ist.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 19.03.2009 - Az.: 4 U 179/08
Leitsatz:

Die unerwünschte E-Mail-Werbung für Versicherungen in Form von Autohauspolicen an Autohäuser ist wettbewerbswidrig. Nur wenn das Autohaus eine ausdrückliche Einwilligung erteilt hat, liegt keine unzumutbare Belästigung vor und die Reklame ist zulässig.

Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 17.12.2008 - Az.: 2a O 358/07
Leitsatz:

Für die Geltendmachung eines markenrechtlichen Auskunftsanspruchs der Firma "Ed Hardy" über die Herkunft und den Vertrieb von widerrechtlich gekennzeichneten Waren ist es notwendig, dass die konkrete Verletzungshandlung angegeben wird.

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 23.10.2008 - Az.: 10 U 140/08
Leitsatz:

Eine reale Person kann sich auf den urheberrechtlichen Bildnisschutz berufen, wenn der darstellende Schauspieler erkennbar das äußere Erscheinungsbild der Person nachahmt. Die bloße Assoziation mit der Person reicht nicht aus, um einen Bildnisschutz zu begründen.

Oberlandesgericht Muenchen, Beschluss v. 07.05.2009 - Az.: 31 AR 232/09
Leitsatz:

Wird infolge einer rechtswidrigen Nutzung von Online-Stadtplänen Schadensersatz geltend gemacht, ist auch das Gericht des Klägers örtlich zuständig (sogenannter fliegender Gerichtsstand). Dabei muss im Sachvortrag aber geltend gemacht werden, dass die Internetseite des Urheberrechts-Verletzers auch im Bezirk des Klägers bestimmungsgemäß abrufbar ist.

Bundesarbeitsgericht , Beschluss v. 10.03.2009 - Az.: 1 ABR 93/07
Leitsatz:

Eine Verweigerung der Zustimmung des Betriebsrates an den Arbeitgeber per E-Mail genügt dem Formerfordernis der Textform. Damit ist das Schriftlichkeitsgebot des Betriebsverfassungsgesetzes erfüllt.

Landgericht Berlin, Beschluss v. 30.04.2009 - Az.: 96 O 60/09
Leitsatz:

Ein wettberwerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wird rechtsmissbräuchlich geltend gemacht, wenn er nur dazu dient, durch überhöhte Abmahnkosten Gebühren zu erzielen.

Bundespatentgericht, Beschluss v. 05.02.2009 - Az.: 30 W (pat) 56/06
Leitsatz:

Der Begriff "TheAuditor" ist als Marke für die Bereiche Software, Datenverarbeitung und Implementierung nicht eintragungsfähig, da jegliche Unterscheidungskraft fehlt. Der Verbraucher versteht darunter, dass die angemeldeten Waren und Dienstleistungen einen Bezug zu der Tätigkeit eines Auditors aufweisen oder aus dem Bereich der Auditierungs-Software stammen.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 29.01.2009 - Az.: 30 W (pat) 70/07
Leitsatz:

Der Begriff "GeldAbo" ist als Marke für die Bereiche Software, IT- und E-Commerce nicht eintragungsfähig, da die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt. Es handelt sich um eine gebräuchliche Sachaussage, die sich werbemäßig inhaltlich mit Geld beschäftigt.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 04.02.2009 - Az.: 28 W (pat) 104/08
Leitsatz:

Die Bezeichnung "BINARY" ist als Marke für die Bereiche Uhren und Zeitmessinstrumente freihaltebedürftig, weil es sich um eine rein beschreibende Aussage handelt.