Urteile neu online gestellt
- Landgericht Koeln, Beschluss v. 12.05.2009 - Az.: 28 O 361/08
- Leitsatz:
Ein Verstoß gegen ein Äußerungsverbot aus einer einstweiligen Verfügung liegt vor, wenn der Wortlaut oder der Sinngehalt wiedergegeben wird. Erfolgt die Äußerung lediglich im Rahmen einer dokumentierenden Berichterstattung, liegt keine Zuwiderhandlung gegen das Verbot vor.
- Landgericht Muenchen, Urteil v. 25.03.2009 - Az.: 21 O 1425/09
- Leitsatz:
Das Zeitschriftenprojekt "Zeitungszeugen" darf die Nachdrucke der NS-Zeitungen "Völkischer Beobachter" und "Der Angriff" weiter verbreiten, wenn Exemplare nachgedruckt werden, die vor Januar 1939 erschienen sind. Das Urheberrecht des Freistaates wird nicht verletzt und erlischt nach 70 Jahren. Verboten bleiben Nachdrucke von Zeitungen, die nach Januar 1939 herausgegeben wurden.
- Landgericht Darmstadt, Urteil v. 24.11.2008 - Az.: 22 O 100/08
- Leitsatz:
Die Werbung mit einem Online-Gütesiegel ist irreführend, wenn die "Einhaltung hoher Qualitätsstandards" angepriesen wird, das Siegel aber bereits nach Abgabe einer Selbstverpflichtung und Zahlung einer Lizenzgebühr verwendet werden darf. Beim Verbraucher wird die falsche Vorstellung erweckt, dass das Produkt von einer neutralen, hierzu befugten Stelle gegenüber denen der Wettbewerber hervorgehoben worden ist.
- Landgericht Koeln, Urteil v. 28.11.2007 - Az.: 28 O 102/07
- Leitsatz:
Eine unterbliebene Urhebernennung kann einen schweren Eingriff in das Urheberpersönlichkeitsrecht darstellen und einen Anspruch auf eine Geldentschädigung begründen. Für eine fehlende Namensnennung eines Sachbuchautors kann eine Verdoppelung des vereinbarten Honorars angemessen sein.
- Landgericht Potsdam, Urteil v. 04.07.2007 - Az.: 2 O 167/07
- Leitsatz:
Eine presserechtliche Gegendarstellung ist in einem Online-Archiv ordnungsgemäß abgedruckt, wenn die Ausgangsmitteilung in unmittelbarer Verknüpfung angeboten wird. Dafür ist es ausreichend, dass nur die Ankündigung des Ausgangsartikels und die Gegendarstellung auf einer Bildschirmseite sichtbar sind.
- Landgericht Muenchen, Urteil v. 21.10.2008 - Az.: 33 O 7736/08
- Leitsatz:
1. Zwischen den Zeitschriftentiteln "BUNTE" und "BUNTE FREIZEIT" besteht kennzeichenrechtliche Verwechslungsgefahr.
2. Dem Titel einer regelmäßig erscheinenden Zeitschrift kommt eine herkunftsweisende Funktion zu und kann daher kennzeichenrechtlich mit älteren Marken kollidieren. - Bundesgerichtshof , Urteil v. 12.04.2008 - Az.: I ZR 94/06
- Leitsatz:
1. Bei der 3D-Marke in Form der papierumwickelten Underberg-Flasche, die nur in kleinen Portionsflaschen verkauft wird und daher dem Verbraucher seit langer Zeit nur in dieser Form bekannt ist, besteht Verwechslungsgefahr zu anderen papierumwickelten kleinen Portionsflaschen.
2. Die Löschung einer Marke räumt die Erstbegehungsgefahr aus. - Landgericht Muenchen, Urteil v. 30.09.2008 - Az.: 33 O 300/08
- Leitsatz:
1. Die Zeitschriftentitel "BUNTE" und "BUNTE WOCHE" sind markenrechtlich verwechslungsfähig.
2. Die Veröffentlichung einer Titelschutzanzeige führt zur Vorverlagerung des Zeitrangs, wenn die Zeitschrift innerhalb einer angemessenen Frist erscheint. Ein angemessener Zeitraum beträgt in der Regel nicht mehr als 6 Monate. - Bundespatentgericht , Beschluss v. 17.02.2009 - Az.: 27 W (pat) 23/09
- Leitsatz:
Die Wortmarke "WERDER" ist für Sportbekleidung sowie sportliche Aktivitäten im Bereich des Fußballs eintragungsfähig. Der Verkehr verstehe hierin einen Herkunftshinweis auf den Fußball-Verein SV Werder Bremen.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 26.03.2009 - Az.: I ZR 42/06
- Leitsatz:
Bei der Schadensberechnung im Urheberrecht kann ein eigenes Lizenz-Vergütungssystem zugrunde gelegt werden. Der Nutzungsberechtigte muss aber beweisen, dass er in der Vergangenheit tatsächlich Verträge zu den vom ihm geltend gemachten Konditionen abgeschlossen hat.

