Urteile neu online gestellt

Landgericht Berlin, Urteil v. 23.04.2009 - Az.: 27 O 278/09
Leitsatz:

1. Eine presserechtliche Gegendarstellung muss angemessen sein und darf sich nur auf den Inhalt einer Erstveröffentlichung beziehen.
2. Eine Gegendarstellung kann auch verlangt werden, wenn die Erstmitteilung sowohl als Meinungsäußerung als auch als Tatsachenbehauptung zu verstehen ist. Es soll genau dem Eindruck entgegengewirkt werden, der sich einem durchschnittlichen Leser nach der Erstveröffentlichung aufdrängt.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 09.09.2008 - Az.: 312 O 415/08
Leitsatz:

Um eine Gefahr der Abschottung der Märkte zu vermeiden, muss der Verkäufer von "Ed Hardy"-Bekleidungsstücken von sich aus nicht seine Bezugsquellen nennen. Durch das exklusive Vertriebssystem ist ausnahmsweise der Markeninhaber des Kennzeichens "Ed Hardy" für Markenrechtsverletzungen beweispflichtig.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 08.05.2009 - Az.: 324 O 866/08
Leitsatz:

Die Text- und Bildberichterstattung in der Presse über ein heimlich aufgenommenes Video, auf dem intime Handlungen eines Pärchens zu sehen sind, stellt keinen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Gefilmten dar, wenn er nur verschwommen zu erkennen ist. Der Abgebildete hat keinen Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung.

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 23.04.2009 - Az.: 29 U 5712/07
Leitsatz:

Die eigentlich unbedenkliche Sperrwirkung einer Markenanmeldung wird zweckeckentfremdet, wenn die Anmeldung lediglich als Druckmittel des Wettbewerbskampfes eingesetzt wird und nur der gezielten Behinderung des Wettbewerbers dient.

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 05.02.2009 - Az.: 29 U 3255/08
Leitsatz:

Wirbt ein Telekommunikationsdienstleistungsunternehmen für einen Tarif unter der Bezeichnung "Maxi Komplett" u.a für eine Telefonverbindung, die eine Flatrate vorsieht, dann ist diese Werbung irreführend und damit wettbewerbswidrig, wenn der Hinweis fehlt, dass die Optionen Call-by-Call und Preselection nicht enthalten sind.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil v. 13.05.2009 - Az.: 6 U 50/08
Leitsatz:

Eine Universität kann kommerziellen Repetitorien die Vermietung von Werbeflächen in ihrem eigenen Gebäude verweigern. Darin liegt kein unzulässiger Boykottaufruf.

Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Beschluss v. 11.06.2008 - Az.: 17 U 70/08
Leitsatz:

Die Übernahme eines bei eBay ersteigerten laufenden Leasingvertrages ist nichtig, wenn die Schriftform nicht eingehalten ist.

Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 27.05.2008 - Az.: 3 W 65/08
Leitsatz:

1. Die Werbung mit den Aussagen "Das größte Ratgebermagazin" und "Deutschlands größtes Verbrauchermagazin" ist irreführend, wenn sich das Magazin unzulässigerweise eine Spitzenstellung anmaßt.
2. Wird die Reklame dahingehend geändert, dass über das auflagen- und reichweitenstärkste Magazin gesprochen wird, so unterfällt dies nicht in den Kernbereich des Verbotstitels, wenn erklärende Eckdaten und Verkaufszahlen beigefügt werden.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 01.04.2009 - Az.: 29 W (pat) 10/07
Leitsatz:

Der Begriff "Quickalbum" ist für den Bereich IT sowie Foto und Daten in digitalisierter Form aufgrund des rein beschreibenden Charakters nicht eintragungsfähig. Der Bezeichnung fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft, da der Kunde darunter ohne weiteres ein schnell erstelltes Album versteht.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 29.01.2009 - Az.: 4 U 197/08
Leitsatz:

Es liegt kein Wettbewerbsverstoß durch einen Anbieter bei einer Internetauktion vor, wenn bei der Nennung vieler Markenhersteller vor allem der Hersteller des beworbenen Produkts genannt wird und für den Kunden eindeutig identifizierbar ist.