Urteile neu online gestellt

Oberlandesgericht München, Endurteil v. 29.11.2007 - Az.: 6 WG 1/06
Leitsatz:

 
1.
Die Prozessvoraussetzung eines vorangegangenen Verfahrens vor der Schiedsstelle (§ 16 I UrhWG) ist auch dann erfüllt, wenn die Schiedsstelle den Antrag auf Erlass eines Einigungsvorschlags zum Abschluss eines Gesamtvertrages zurückgewiesen hat, weil der Verwertungsgesellschaft der Abschluss nicht zumutbar sei. Gegen diese Entscheidung der Schiedsstelle ist die sofortige Beschwerde gem. § 567 ZPO nicht statthaft.
 
2.
Für die Verwertungsgesellschaft ist der Abschluss eines Gesamtvertrages über die Musiknutzung durch Internet-Musikabrufdienste nicht zumutbar, wenn der den Abschluss begehrende Verband nur 13 Mitglieder repräsentiert, die solche Dienste anbieten, selbst wenn sie den Markt zu ca. 90% abdecken.
 
3.
Auf die Zahl der von dem Verband ebenfalls vertretenen ca. 370 Tonträgerhersteller kann nicht abgestellt werden, weil die im Zugänglichmachen des Werkes für den interaktiven Abruf liegende Verwertungshandlung nicht durch sie erfolgt. Die Vorbereitungshandlung in Form der Anfertigung von abruffähigen Dateien durch die Tonträgerhersteller genügt nicht.
 
4.
Aus dem Umstand, dass in den streitgegenständlichen Tarifen das Recht mit abgedeckt ist, Werke des G-Repertoires aufzunehmen und für die Nutzung technisch aufzubereiten, folgt kein Anspruch der Tonträgerhersteller auf einen Lizenzerwerb für den gesamten Auswertungsvorgang.

Oberlandesgericht Naumburg, Urteil v. 13.07.2007 - Az.: 10 U 14/07 (Hs)
Leitsatz:

Die Möglichkeit, eine im Internet veröffentlichte Widerrufsbelehrung zu speichern und zu reproduzieren, reicht nicht aus, um die Textform des § 126 b BGB zu wahren.

Oberlandesgericht Naumburg, Urteil v. 13.07.2007 - Az.: 10 U 30/07 (Hs)
Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss v. 16.03.2006 - Az.: 10 W 3/06 (Hs)
Leitsatz:

Bezeichnet sich ein Verkäufer im Rahmen seines Internetauftritts lediglich als "fachhandel 1a", liegt ein Verstoß gegen § 6 Abs. 1 Nr. 1 TDG vor.

Oberlandesgericht Naumburg, Urteil v. 17.02.2006 - Az.: 10 U 52/05 (Hs)
Leitsatz:

Die assoziative Verknüpfung eines im Bildteil abgebildeten, hochpreisigen Geräts einerseits und des Textbestandteils "Sparen Sie bis zu 40 %" sowie "Geräte-Wochen" andererseits, löst bei dem angesprochenen Verkehrskreis die Vorstellung aus, dies beziehe sich auf ähnliche Geräte. Bezieht sich die Werbung tatsächlich aber auf niedrigpreisige Geräte, ist sie irreführend.

Oberlandesgericht Naumburg, Urteil v. 02.03.2004 - Az.: 9 U 145/03
Leitsatz:

Der Anbieter im Rahmen einer Internetversteigerung hat darzulegen und zu beweisen, dass ein Vertrag mit der Person des Ersteigerers zustanden gekommen ist. Wendet in einem solchen Fall der Beklagte ein, dass eine fremde Person unrechtmäßig mit seinem Passwort an der Versteigerung teilgenommen hat, tritt keine Beweislastumkehr nach Gefahrkreisen ein:
Es ist gerichtsbekannt, dass die Nutzung des Internets mit Gefahren verbunden ist, weil es technisch möglich ist, auch ein ordnungsgemäß geschütztes Passwort "auszuspähen" (Stichwort z. B. Trojaner und "Passwortklau") und rechtswidrig zu Lasten des Inhabers zu nutzen. Der Senat verkennt nicht, dass dann, wenn dem Verkäufer die Beweislast für das Zustandekommen des Vertrages im Rahmen einer Internetversteigerung auferlegt wird, Fälle von Kaufreue auf Seiten des Käufers ohne Folgen bleiben. Dieses Risiko geht der Verkäufer bei der Nutzung einer Internetauktion in Kenntnis der Missbrauchsmöglichkeiten ein.

Oberlandesgericht Naumburg, Urteil v. 22.12.2006 - Az.: 10 U 60/06 (Hs)
Leitsatz:

In der unerbetenen Zusendung bereits einer Werbe-E-Mail ist grundsätzlich ein rechtswidriger Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zu erblicken. Die einzelne E-Mail ist als Teil des zu bekämpfenden Spammings aufzufassen.

Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss v. 23.03.2005 - Az.: 10 W 12/05 (Hs)
Leitsatz:

Der Schuldner einer Unterlassungsverfügung unterliegt dann keinem vermeidbaren Verbotsirrtum, wenn er ohne anwaltlichen Rat der Auffassung ist, ein nicht rechtskräftiges erstinstanzliches Urteil bewirke noch nicht die Vollziehbarkeit der einstweiligen Verfügung.

Oberlandesgericht Naumburg, Urteil v. 24.03.2006 - Az.: 10 U 56/05 (Hs)
Leitsatz:

Jemand, der sich durch die massenhafte Versendung von Werbemails einen massiven Werbevorteil verschafft, beeinträchtigt Mitbewerber, was - in Ermangelung anderer Anhaltspunkte - gegen den Schutzumfang einer gegenüber einem Mitbewerber erteilten Unterlassungserklärung verstößt.

Oberlandesgericht Naumburg, Urteil v. 24.03.2006 - Az.: 10 U 58/05 (Hs)
Leitsatz:

Auch im Internethandel darf ein Bestellformular nur die Angaben enthalten, die unbedingt für die Bestellung notwendig sind. Irgendwelche weitergehenden Werbeaussagen sind untersagt.