Urteile neu online gestellt
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 22.05.2009 - Az.: 324 O 791/08
- Leitsatz:
Die ungenehmigte Veröffentlichung von Bildern eines Privathauses für die Verwendung einer Online-Werbung für eine neue Foto-Technik ist urheberrechtswidrig. Für den virtuellen Rundgang auf der Internetseite eines Fotografen ist in solchen Fällen eine fiktive Lizenzgebühr in Höhe von 2.500,- EUR angemessen.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 22.04.2009 - Az.: 25 W (pat) 48/08
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "bistro-portal" ist als Marke für den Bereich EDV-Dienstleistungen nicht eintragungsfähig, weil die notwendige Unterscheidungskraft fehlt. Der Verbraucher versteht darunter nur den beschreibenden Hinweis auf ein Internetportal zum Thema Bistro.
- Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss v. 08.05.2009 - Az.: 1 Ss 46/09
- Leitsatz:
Es gibt keinen allgemein gültigen Erfahrungssatz, dass der Nutzer einer Tauschbörse weiß oder in kauf nimmt, dass er die von ihm heruntergeladenen Dateien schon durch seinen Download und ohne weiteres Zutun jedem anderen Nutzer der Tauschgemeinschaft zur Verfügung stellt. Andernfalls macht er sich wegen der Verbreitung rechtswidriger Dateien strafbar.
- Landgericht Bonn, Beschluss v. 25.09.2008 - Az.: 27 Qs 49/08
- Leitsatz:
Wird in einem Presseartikel über eine Arbeitsgruppe berichtet, deren Aufgabe es ist, zu verhindern, sich im Bereich der Gewinnung von Sponsoren "Nicht-ins-Gehege-zu-kommen", begründet den Verdacht einer kartellrechtswidrigen Absprache und rechtfertigt damit einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss.
- Landgericht Essen, Urteil v. 26.03.2009 - Az.: 4 O 69/09
- Leitsatz:
1. Der Bundesliga-Fußballverein Schalke 04 darf Zweiterwerbern, die über eine Internetplattform Tickets gekauft haben, nicht den Zutritt ins Stadion verwehren.
2. Ein formularmäßiges Veräußerungsverbot ist unwirksam, wenn die Eintrittskarten für die Fußball-Spiele verfallen, wenn bereits lediglich die Weiterveräußerung der Tickets versucht wird. Darin liegt eine gezielte Absatzbehinderung. - Kammergericht Berlin, Urteil v. 27.02.2009 - Az.: 5 U 162/07
- Leitsatz:
Eine Online-Konzertagentur darf eine bei ihr verbleibende Buchungsgebühr nicht als Teil des Ticketpreises ausgeben, weil darin eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung liegt.
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 20.05.2009 - Az.: 6 U 203/08
- Leitsatz:
Die für Lampen eingetragene Marke "Power Moon" ist kennzeichnungskräftig. Der Markeninhaber kann seinen Wettbewerbern die Verwendung des Begriffs untersagen.
- Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss v. 07.05.2009 - Az.: 4 L 521/09
- Leitsatz:
Nach dem Rundfunkstaatsvertrag haben Parteien einen Anspruch auf angemessene Sendezeit im Fernsehen für ihre Wahlwerbung, wenn mindestens ein Wahlvorschlag für sie vorliegt. Für eine unbedeutende oder kleine Partei sind zwei Sendetermine ausreichend.
- Landgericht Koeln, Urteil v. 13.05.2009 - Az.: 28 O 811/08
- Leitsatz:
Geht es um die Berichterstattung von Tagesereignissen ist die Nutzung fremden Bildmaterials in einem gewissen Maß genehmigungs- und vergütungsfrei. Besteht der Beitrag hingegen überwiegend aus fremdem Sendematerial ist Schadensersatz in Form eines fiktiven Lizenzhonorars zu zahlen.
- Landgericht Bonn, Urteil v. 08.05.2009 - Az.: 10 O 395/08
- Leitsatz:
Grundsätzlich trifft einen Mobilfunkanbieter eine Aufklärungspflicht darüber, welche Nutzungsmöglichkeiten ein Mobilfunkgerät besitzt und welche Tarife und Optionen damit verbunden sind. Er muss einen neuen Kunden aber nicht zwangsläufig über eine Internetnutzung des Handys aufklären, wenn der Kunde kein Interesse daran zeigt und hauptsächlich seine Telefonkosten niedrig halten will.

