Urteile neu online gestellt
- Landgericht Muenchen, Beschluss v. 13.10.2008 - Az.: 34 S 14856/08
- Leitsatz:
Ein Rechtsanwalt muss es dulden, dass in einem Internetforum über seine in der Öffentlichkeit getätigten Äußerungen diskutiert wird.
- Oberlandesgericht Koeln, Beschluss v. 09.01.2009 - Az.: 6 W 3/09
- Leitsatz:
Die Durchsetzung eines urheberrechtlichen Besichtigungsanspruches gemäß § 101a UrhG im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes setzt besondere Dringlichkeit voraus. Der Antragsteller darf sich mit der Einbringung des Besichtigungsantrages nicht übermäßig Zeit lassen.
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 13.11.2008 - Az.: 4 U 150/08
- Leitsatz:
Die Zustellung von Faxwerbung ohne Einwilligung des Adressaten stellte eine unlautere Wettbewerbshandlung dar und ist daher rechtswidrig. Eine Einwilligung ist auch nicht bereits darin zu sehen, dass eine Fax-Nummer auf der Homepage eines Unternehmens genannt wird.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 22.05.2009 - Az.: 26 W (pat) 32/08
- Leitsatz:
Eine Markenanmeldung erfolgt bösgläubig, wenn der Anmelder Kenntnis darüber hat oder es sich ihm aufdrängen musste, dass ein identisches Zeichen bereits im Ausland von einem Unternehmen verwendet wird und dieses die Absicht hat, das Zeichen auch in absehbarer Zeit im Inland zu benutzen.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 26.05.2009 - Az.: 33 W (pat) 110/07
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "IPAY" ist als Marke für die Bereiche Inkasso und Computerberatung eintragungsfähig. Aufgrund der Vielzahl von Interpretationsmöglichkeiten steht nicht die beschreibende Funktion im Vordergrund.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 23.03.2009 - Az.: 27 W (pat) 106/08
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "BASS ENGINE" ist als Marke für die Bereiche Tonabspielgeräte, DVD-Aufnahmegeräte und Verstärker mangels Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig. Der Verbraucher versteht darunter die Übersetzung "Bass-Funktionseinheit", mithin einen Apparat, der Tieftöne steuert und kontrolliert.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 16.03.2009 - Az.: 27 W (pat) 149/08
- Leitsatz:
Der Begriff "SPIRIT OF SMILES" ist als Marke für den Bereich Hotelservice eintragungsfähig. Der Bedeutungsgehalt der Marke ist mehrdeutig und damit nicht nur rein beschreibend.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 27.01.2009 - Az.: 24 W (pat) 22/07
- Leitsatz:
Die Wortfolge "Setzen Sie Zeichen" ist als Marke für Parfum- und Kosmetikartikel nicht eintragungsfähig. Es handelt sich lediglich um eine aus geläufigen Wörtern gebildete Redewendung.
- Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss v. 21.04.2009 - Az.: 8 W 155/08
- Leitsatz:
Die Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister in elektronischer Form kann nunmehr durch die Behörde selbst durch ein öffentliches elektronisches Dokument erfolgen.
- Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Beschluss v. 12.05.2009 - Az.: 11 W 21/09
- Leitsatz:
Ein Internetprovider ist nicht verpflichtet, IP-Adressen, die er nur im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung vorgehalten hat, an einen Rechteinhaber herauszugeben. Ein urheberrechtlicher Internet-Auskunftsanspruch besteht nur, wenn es sich um Verkehrsdaten handelt.

