Urteile neu online gestellt

Bundespatentgericht , Beschluss v. 18.05.2009 - Az.: 25 W (pat) 66/08
Leitsatz:

Es besteht ein Recht auf Akteneinsicht von Markenanmeldungen, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird. Dies kann auch ein rein wirtschaftliches Interesse sein.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 14.05.2009 - Az.: 33 W (pat) 119/07
Leitsatz:

Der Begriff "One-Stop-Living" ist als Marke für Marketing, Finanzen und Immobilien eintragbar. Die Bezeichnung ist ein Fantasiename, der beim durchschnittlichen Verbraucher keinerlei Assoziation mit einem bestimmten Produkt oder einer bestimmten Dienstleistung hervorruft.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 14.05.2009 - Az.: 33 W (pat) 118/07
Leitsatz:

Der Begriff "1-Stop-Living" ist als Marke für Marketing, Finanzen und Immobilien eintragbar. Die Bezeichnung ist ein Fantasiename, der beim durchschnittlichen Verbraucher keinerlei Assoziation mit einem bestimmten Produkt oder einer bestimmten Dienstleistung hervorruft.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 14.05.2009 - Az.: 30 W (pat) 84/05
Leitsatz:

Die Bezeichnung "PFLEGER" ist als Marke für Dienstleistungen aus dem Bereich der Pharmazie, Biologie und Chemie eintragungsfähig. Der Verbraucher versteht darunter eine Person, die Menschen oder Tiere betreut. Ein Zusammenhang mit den beanspruchten Dienstleistungen ist fernliegend.

Bundesgerichtshof , Beschluss v. 18.12.2008 - Az.: I ZB 68/08
Leitsatz:

Ein zur Auskunft verpflichteter Schuldner muss alles Zumutbare tun, um die Kenntnisse, die zur Erteilung der Auskunft notwendig sind, zu verschaffen. Notfalls muss er den Rechtsweg beschreiten.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 05.06.2009 - Az.: 6 U 1/09
Leitsatz:

Es handelt sich um unerlaubte Telefonwerbung, wenn ein Telefondiensteanbieter seine Kunden ohne deren Einwilligung auf dem privaten Anschluss anruft und zur Rückgängigmachung der Kündigung bewegen will.

Landgericht Bochum, Beschluss v. 18.03.2004 - Az.: 9 S 289/03
Leitsatz:

Für rechtsmissbräuchliche Abmahnungen, die nur darauf abzielen, Umsätze zu generieren, haften sowohl der abmahnende Unternehmer als auch der Rechtsanwalt.

Landgericht Koeln, Urteil v. 10.06.2009 - Az.: 28 O 173/09
Leitsatz:

Der Betreiber eines Online-Video-Portals haftet ab Kenntnis für die rechtswidrigen Äußerungen in einem fremden, in seine Plattform eingebetteten Film ("embedded videos").

Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 15.06.2009 - Az.: 12 O 191/09
Leitsatz:

Die Veröffentlichung von Fotografien, auf denen Joseph Beuys bei einer künstlerischen Aktion zu sehen ist, bedürfen der urheberrechtlichen Zustimmung.

Landgericht Koeln, Urteil v. 16.06.2009 - Az.: 33 O 374/08
Leitsatz:

Trotz Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten der Internetseiten von Facebook und StudiVZ, liegt von StudiVZ keine unlautere Nachahmung vor. Es fehlt an der erforderlichen Herkunftstäuschung, weil zum Zeitpunkt der Markteinführung 2005 Facebook noch nicht den erforderlichen Bekanntheitsgrad hatte.