Urteile neu online gestellt
- Oberlandesgericht München, Urteil v. 21.09.2006 - Az.: 29 U 2119/06
- Leitsatz:
1.
Der Betreiber einer Online-Handelsplattform, der als Störer für Urheberrechtsverletzungen von Anbietern haftet, kann ab Eintritt der Störerhaftung nach § 101a UrhG auskunftspflichtig sein.
2.
§ 101a UrhG ist eine andere Rechtsvorschrift im Sinne des § 3 Abs. 2 TDDSG. - Oberlandesgericht München, Urteil v. 21.12.2006 - Az.: 29 U 4407/06
- Leitsatz:
1.
Die Prüfungspflichten eines Diensteanbieters im Sinne von § 11 TDG zur Vermeidung einer Haftung aus einer durch Dritte begangenen Schutzrechtsverletzung (hier: nach dem Markengesetz) aus dem Gesichtspunkt der Störerhaftung stehen unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit und dürfen nicht dazu führen, das Geschäftsmodell des Diensteanbieters in Frage zu stellen (vgl. BGHZ 158, 236, 250 [BGH 11.03.2004 - I ZR 304/01] - Internet-Versteigerung).
2.
Einem Diensteanbieter im Sinne von § 11 TDG, dessen Geschäftsmodell darauf ausgerichtet ist, seine Dienstleistungen ausschließlich im Wege der elektronischen Datenübermittlung zu erbringen, kann daher grundsätzlich nicht auferlegt werden, eigenes Personal mit der händischen Überprüfung von Angebotsinhalten dritter Anbieter auf mögliche Schutzrechtsverletzungen hin zu beauftragen.
3.
Zur Frage, ob aus Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 2004/48/EG ein Auskunftsanspruch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes nach derzeitiger Rechtslage hergeleitet werden kann. - Oberlandesgericht München, Urteil v. 22.04.1999 - Az.: 29 W 1389/99
- Leitsatz:
1. Aus einem produktbeschreibenden Firmenbestandteil wie auch aus einer gleichlautenden Internet-Domain ("buecher") können ohne Verkehrsgeltung keine Unterlassungsansprüche hergeleitet werden.
2. Ob eine Internet-Domain kennzeichnungsmäßig verwendet wird, hängt von ihrer konkreten Gestaltung und Nutzung ab. - Oberlandesgericht München, Urteil v. 25.01.2001 - Az.: 29 U 4113/00
- Leitsatz:
Eine im Internet aufgerufene, auf dem Bildschirm des Verbrauchers sichtbar gemachte Homepage genügt den Anforderungen, die gemäß § 8 Abs. 1 VerbrKrG an einen dauerhaften Datenträger zu stellen sind.
- Oberlandesgericht München, Urteil v. 25.03.1999 - Az.: 6 U 4557/98
- Leitsatz:
1.
Die Eintragung eines überragende Verkehrsgeltung aufweisenden Unternehmenskennzeichens als Internet-Adresse durch eine Person gleichen Namens, und zwar auch bei rein privater Nutzung, behindert den Inhaber des Unternehmenskennzeichens in seiner geschäftlichen Betätigung. Bei der erforderlichen Interessenabwägung gebührt dem Interesse des Unternehmers der Vorrang gegenüber dem des Namensträgers.
2.
Der Kennzeicheninhaber kann von dem Eingetragenen verlangen, daß dieser Zug um Zug gegen Erstattung der Registrierungskosten in die Umschreibung der domain name auf ihn einwilligt. - Oberlandesgericht München, Endurteil v. 25.05.1990 - Az.: 21 U 3387/90
- Oberlandesgericht München, Urteil v. 26.06.2008 - Az.: 29 U 1537/08
- Leitsatz:
Zu bürgerlich-rechtlichen Unterlassungsansprüchen eines Unternehmens wegen kritischer Äußerungen in einem Internetauftritt.
- Oberlandesgericht München, Urteil v. 26.06.2008 - Az.: 29 U 2250/08
- Leitsatz:
I.
Zur Inhaltskontrolle folgender, von einem Unternehmer gestellter Allgemeine Geschäftsbedingungen, die beim Abschluss von im elektronischen Geschäftsverkehr über die Internethandelsplattform www.ebay.de mit Verbrauchern geschlossenen Fernabsatzkaufverträgen im Zusammenhang mit der Einräumung eines Rückgaberechts verwendet werden:
1. "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung."
2. "Das Rückgaberecht besteht entsprechend § 312 d Abs. 4 BGB unter anderem nicht bei Verträgen
- zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde;
- zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen (u.a. auch CDs oder DVDs) oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind oder
- zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten."
3. "Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie dem Verbraucher etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist."
II.
Ansprüche auf Aufwendungsersatz nach § 5 UKlaG i.V.m. § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG sind keine Entgeltforderungen im Sinne des § 288 Abs. 2 BGB. - Oberlandesgericht München, Urteil v. 26.07.2001 - Az.: 29 U 3265/01
- Leitsatz:
Die in § 6 des Gesetzes über die Nutzung von Telediensten für die Anbieterkennzeichnung als geboten angesehenen Angaben dienen dem Verbraucherschutz.
Unter dem Begriff "Personenvereinigungen und -gruppen" im Sinne dieser Bestimmung fallen auch juristische Personen.
Werden anstelle des gesetzlichen Vertreters lediglich Personen angeführt, die "für den Inhalt verantwortlich" sind, führt dies zum Unterlassungsanspruch gem. § 22 Abs. 1 AGBG. - Oberlandesgericht München, Urteil v. 28.07.2005 - Az.: 29 U 2887/05
- Leitsatz:
1.
Bei redaktioneller Berichterstattung über Erzeugnisse zur Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen handelt es sich nicht um Werbung im Sinne von § 95a Abs. 3 UrhG.
2.
Zur Störerhaftung eines Presseunternehmens, das in einer Online-Berichterstattung einen Hyperlink setzt, der mit einer Website verbindet, die gegen § 95a Abs. 3 UrhG verstößt.

