Urteile neu online gestellt
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 15.01.2009 - Az.: I ZR 57/07
- Leitsatz:
Wirbt ein Software-Anbieter damit, dass mittels seiner Software Pay-TV "kostenlos" über ein peer-to-peer-Netzwerk übermittelt werden könne, so hat der Pay-TV-Sender einen Unterlassungsanspruch gegen den Software-Anbieter sowohl hinsichtlich der Werbung als auch hinsichtlich des Vertriebs der Software. Dies gilt auch dann, wenn die Software auch zu rechtmäßigen Zwecken verwendet werden kann.
- Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 10.06.2008 - Az.: 3 W 67/08
- Leitsatz:
1. Die Domain "pelikan-und-partner.de" verletzt die Kennzeichenrechte des Schreibwarenherstellers PELIKAN.
2. Der Zusatz "und-partner" führt nicht zu einem ausreichenden namensrechtlichen Abstand, da hiermit nicht die Verwechslungsgefahr mit dem gewerblich tätigen Hersteller PELIKAN ausgeräumt ist. Zudem wird der Werbewert und die Kennzeichnungskraft deutlich beeinträchtigt, wenn ein Dritter denselben Domain-Namen trägt wie das Unternehmen PELIKAN.
- Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss v. 03.07.2009 - Az.: 5 U 429/09
- Leitsatz:
Die Durchführung eines wirksamen Kaufvertrages für einen Porsche zum Preis von 5,50 EUR bei eBay kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn der Verkäufer innerhalb kurzer Zeit alles getan hat, um das Angebot vorzeitig abzubrechen. Das Missverhältnis zwischen dem Verkaufspreis und dem Wert des Wagen benachteiligt den Verkäufer daher in unangemessener Weise.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 23.04.2009 - Az.: 312 O 722/08
- Leitsatz:
Die Werbung für einen Smoothie mit der Aussage "100% pure fruit smoothie" ist irreführend und damit rechtswidrig, wenn der tatsächliche Fruchtanteil lediglich 25 % beträgt.
- Landgericht Essen, Urteil v. 20.04.2009 - Az.: 4 O 368/08
- Leitsatz:
Die Zusendung von Werbe-Mails bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des E-Mail-Empfängers. Es ist nicht ausreichend, dass sich ein Unternehmen bei der Versendung des Single-Opt-In-Verfahrens bedient. Der Nachweis einer Einwilligung kann nur durch das Double-Opt-In-Verfahren erfolgen.
- Landgericht Bielefeld, Beschluss v. 10.06.2009 - Az.: 2 Qs 224/09
- Leitsatz:
Werden in einer P2P-Musiktauschbörse Dateien zum unberechtigten Download bereitgestellt und aufgrund dessen ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren geführt, so erhält der Rechtsanwalt zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche Akteneinsicht.
- Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil v. 15.05.2009 - Az.: 6 U 37/08
- Leitsatz:
1. Wird für einen mehrfachen Verkauf desselben Produktes innerhalb einer einheitlichen eBay-Auktion ein Foto urheberrechtswidrig verwendet, liegt nur eine einmalige Benutzung des Bildes vor.
2. Für die Berechnung des Schadensersatzes wird eine fiktive Lizenzgebühr zugrunde gelegt und aufgrund der MFM-Bildhonorartabelle (Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing) vorgenommen. Die veranschlagten Sätze betragen 60,- EUR für eine eBay-Aktion.
3. Für die Nichtnennung als Fotograf kann der Urheber einen 100% Verletzerzuschlag verlangen.
- Europaeisches_Gericht , Urteil v. 30.06.2009 - Az.: T-435/05
- Leitsatz:
Es liegt keine markenmäßige Benutzung der James-Bond-Filmfigur "Dr. No" vor. Die betriebliche Herkunft des Films werde nicht durch den Begriff "Dr. No" gekennzeichnet sondern vielmehr durch die Bezeichnungen "James Bond" oder "007".
- Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss v. 06.04.2009 - Az.: 3 W 36/09
- Leitsatz:
Ein Geschäftsführer haftet bei einem Verstoß gegen ein wettbewerbsrechtliches Verbot in seinen Geschäftsräumen auch dann, wenn er gar nicht anwesend war.
- Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 26.03.2009 - Az.: 2 Sa 776/08
- Leitsatz:
Eine Verdachtskündigung ist auch dann gerechtfertigt, wenn auf dem Privat-Computer eines Polizisten gelöschte Dateien wieder herstellbar sind, deren Besitz die Verwirklichung eines Straftatbestandes darstellen.

