Urteile neu online gestellt

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 26.05.2009 - Az.: 4 U 27/09
Leitsatz:

Geht ein Abmahner systematisch vor und mahnt eine Vielzahl von Mitbewerbern innerhalb kurzer Zeit, auch wegen sehr geringer Verstöße ab, so stehen sachfremde Ziele im Vordergrund und nicht der faire Wettbewerb. Es handelt sich dann um rechtsmissbräuchliche Mehrfachabmahnungen.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 19.05.2009 - Az.: 4 U 23/09
Leitsatz:

Steht nicht das Wettbewerbsinteresse sondern das Gebührenerzielungsinteresse im Vordergrund, handelt ein Abmahnender rechtswidrig. Denn wird eine unverhältnismäßig hohe Anzahl an Mitbewerbern wegen geringfügiger Verstöße abgemahnt, auf die sie nicht einmal Einfluss gehabt haben, so liegen missbräuchliche Mehrfachabmahnungen vor.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 20.05.2009 - Az.: 25 W (pat) 71/08
Leitsatz:

Der Begriff "fundscreen" ist als Marke für die Bereiche Versicherungen und Finanzdienstleistungen nicht eintragungsfähig, da die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt. Der Verbraucher versteht darunter ohne weiteres "Geldanlage" oder "Fond".

Bundesgerichtshof , Urteil v. 04.12.2008 - Az.: I ZR 49/06
Leitsatz:

Überträgt ein Künstler der Verwertungsgesellschaft GEMA die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an einem Stück, so beinhaltet dies auch die darüber hinaus gehenden Rechte. Aus einem zeitlich danach geschlossenen Musikverlagsvertrag, können keine weiteren Rechte abgeleitet bzw. Schadensersatz- oder Bereicherungsansprüche geltend gemacht werden.

Landgericht Stuttgart, Urteil v. 07.04.2008 - Az.: 36 O 122/07 KfH
Leitsatz:

Das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht beträgt einen Monat, wenn die Belehrung erst nach Abschluss des Kaufvertrages erfolgt ist. Der Verbraucher muss im Falle eines Widerrufs keine Bearbeitungsgebühren hinnehmen und hat einen Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises. Mit einer Gutschrift muss er sich nicht zufrieden geben.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 30.06.2009 - Az.: 7 U 95/08
Leitsatz:

1. Die Aussage einer Zeitung, dass die FAZ in eine bestimmte politische Richtung steuert, ist grundsätzlich als zulässige Meinungsäußerung zu werten.
2. Tatsachenbehauptungen, denen nicht widersprochen wird, gelten prozessual als wahr.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 25.07.2007 - Az.: 5 U 10/07
Leitsatz:

Werden Angebote unter einer Preissuchmaschine beworben, müssen die Kosten für den Versand mit angegeben werden. Der Kunde muss sofort erkennen können, welches der endgültige Kaufpreis ist. Ein Link auf die Internetseite eines Online-Shops, auf der die Versandkosten genannt sind, ist nicht ausreichend.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 06.07.2009 - Az.: 30 W (pat) 121/06
Leitsatz:

Der Begriff "Rail World" ist für verschiedene Bereiche, z.B. Büro, Haushalt, Erziehung sowie Sport, als Marke eintragungsfähig, da kein Freihaltebedürfnis besteht.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 30.03.2009 - Az.: 27 W (pat) 3/09
Leitsatz:

Die Bezeichnung "Pride Week" ist für den Bereich Werbung und Veranstaltungen nicht eintragbar, weil es sich um eine rein beschreibende Sachangabe handelt. Der Verbraucher verbindet damit eine Zeit, in der eine Vielzahl von Events für Homosexuelle stattfindet.

Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 25.09.2008 - Az.: 6 U 112/08
Leitsatz:

Ein Steuerberater darf auch nach Ablauf eines im Rahmen einer vertraglichen Wettbewerbsvereinbarung geschlossenen Verbots keine persönlichen Anschreiben an Mandanten verschicken, die zu dem verkauften Mandantenstamm gehörten.