Urteile neu online gestellt
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 31.03.2009 - Az.: 27 W (pat) 58/08
- Leitsatz:
Zwischen den Begriffen "Creme21" und "Crem" besteht für die Bereiche Software und Datenverarbeitung keine Verwechslungsgefahr. Die hinzugefügte Zahl "21" prägt den Bestandteil "Creme" Sowohl klanglich als auch schriftbildlich sind die Kennzeichen nicht verwechslungsfähig.
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 30.06.2009 - Az.: 3 U 13/09
- Leitsatz:
1. Nur unter ganz engen Voraussetzungen darf ein Arzneimittelprodukt mit Ergebnissen der Stiftung Warentest beworben werden.
2. Handelt sich um ein Medizinprodukt gegen Kopfläuse, ist die Werbung untersagt, auch wenn sie keine (unmittelbare) Gesundheitsgefährdung verursacht. Denn positive Testergebnisse haben eine erhebliche meinungsbildende Wirkung, die in Eilsituationen dazu führt, auf fachmännischen Rat zu verzichten und umgehend und unkritisch das beworbene Arzneimittel zu kaufen. - Landgericht Luebeck, Beschluss v. 10.07.2009 - Az.: 14 T 62/09
- Leitsatz:
Das Versenden von Werbe-Mails ist verboten, wenn der Adressat seine Zustimmung nicht erteilt hat. Der Betroffene ist nicht gezwungen seinen Spam-Filter auf das rechtswidrige Verhalten des Versenders einzurichten, er kann ebenso gut direkt Unterlassung verlangen.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 05.12.2008 - Az.: 308 O 19/08
- Leitsatz:
1. Die Online-Bilddatenbank "aboutpixel.de" muss in ihren Rechteeinräumungs-Regeln klar festlegen, in welcher Form und an wen Rechte übertragen werden und welche Vergütung ein Urheber erhält. Unklare Bestimmungen sind unwirksam.
2. Erfolgt eine Übertragung von Nutzungsrechten ohne die Zustimmung des Urhebers, so ist dies rechtswidrig. Der Fotograf hat dann einen Anspruch auf Zahlung eines Schadensersatzes. - Landgericht Hamburg, Beschluss v. 09.07.2009 - Az.: 308 O 332/09
- Leitsatz:
1. Eine Software, die Funktionen ermöglicht, welche normalerweise nur gegen Bezahlung erhältlich sind, ist verboten.
2. Eine Software, die Cheat-Bots für Computerspiele ermöglicht, ist verboten. - Landgericht Hamburg, Urteil v. 08.04.2009 - Az.: 308 O 660/08
- Leitsatz:
Der Online-TV-Dienst Zattoo.de darf in Deutschland fünf Spielfilme nicht ausstrahlen, da die Weitersendung der zuvor im öffentlich-rechtlichen Programm gezeigten Filme nicht vom Recht der Kabelweitersendung erfasst ist. Die öffentlich-rechtlichen Sender haben die ihnen eingeräumten Nutzungsrechte nicht wirksam übertragen können.
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 14.07.2009 - Az.: 4 U 86/09
- Leitsatz:
Der Fußballverein Schalke 04 darf Zweiterwerbern, die über eine Internetplattform Tickets gekauft haben, den Zutritt ins Stadion verwehren.
- Landgericht Berlin, Urteil v. 07.04.2009 - Az.: 15 O 247/08
- Leitsatz:
Wird auf einer Reklame-Tafel das Abbild einer geschützten Marke verwendet, so liegt eine markenmäßige Benutzung des Zeichens vor. Die erhebliche Verwechslungsgefahr entfällt auch nicht dadurch, dass auf der Rückseite dieser Werbeschilder ein kleiner Hinweis auf den eigentlichen Hersteller der Schilder angebracht ist.
- Bundesgerichtshof , Beschluss v. 30.06.2009 - Az.: VI ZR 339/08
- Leitsatz:
Ein Anspruch auf Geldentschädigung besteht nur, wenn es sich um eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung handelt. Bei der Überprüfung der Schwere des Rechtsverstoßes muss berücksichtigt werden, ob der Schaden auch durch andere Möglichkeiten ausgeglichen werden kann. Wurde in der Vergangenheit bereits ein Ordnungsmittel wegen einer Bildrechtsverletzung ausgesprochen, so bietet die Haftandrohung und das Ordnungsgeld genügend Schutz bei wiederholter rechtswidriger Fotoveröffentlichung.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 23.06.2009 - Az.: VI ZR 232/08
- Leitsatz:
Gibt ein Pressorgan eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, so ist der Umfang der Erklärung nicht dahingehend auszudehnen, dass für die Zukunft ein generelles Veröffentlichungsverbot des streitigen Bildnisses besteht.

