Urteile neu online gestellt
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 20.05.2009 - Az.: I ZR 239/06
- Leitsatz:
1. Im Urheberrecht gelten generell hohe Sorgfaltsanforderungen. Bereits leichte Fahrlässigkeit begründet eine Haftung auf Schadensersatz.
2. Wird ein urheberrechtlich geschütztes Programm zum Download auf den Server einer Fachhochschule gestellt und damit die freie Nutzung im Internet ermöglicht, muss zuvor sorgfältig geprüft werden, ob der Berechtigte das Programm zur öffentlichen Zugänglichmachung freigegeben hat.
- Landgericht Dresden, Urteil v. 23.01.2009 - Az.: 10 O 2246/08
- Leitsatz:
1. Ein Verstoß gegen eine zuvor abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung führt nur zur Zahlung der Vertragsstrafe, wenn schuldhaft dagegen verstoßen worden ist. Es liegt aber dann kein schuldhafter Verstoß des Unterlassungsschuldner vor, wenn dieser zuvor einen Rechtsanwalt zur Überprüfung und Freigabe der Internetseite beauftragt hat.
2. Selbst wenn der Rechtsanwalt schuldhaft gehandelt hat, kann dem Unterlassungsschuldner dies nicht zugerechnet werden. Der Anwalt ist kein Erfüllungsgehilfe des Unterlassungsschuldners.
- Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 09.07.2009 - Az.: 3 U 23/09
- Leitsatz:
Die Werbung mit der Aussage "5 Jahre Garantie" dürfte nicht wettbewerbswidrig sein. Denn solange es sich lediglich um Werbe-Aussagen handelt, ist die Äußerung unverbindlich. Der nach § 477 BGB bestimmte Mindestinhalt einer Garantieerklärung findet wohl keine Anwendung.
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 11.08.2009 - Az.: 7 U 9/09
- Leitsatz:
Die Aussage "verurteiltes Mädchenschänderschwein" über einen ehemaligen DDR-Leichtathletiktrainer stellt eine Formalbeleidigung dar. Die sachliche Auseinandersetzung steht nicht im Vordergrund, sondern nur die Herabsetzung der Person. Die Meinungsfreiheit tritt daher gegenüber dem Persönlichkeitsschutz zurück.
- Oberlandesgericht Frankfurt_a_M, Urteil v. 28.07.2009 - Az.: 16 U 257/08
- Leitsatz:
Wird in einem Presseartikel über ein Restaurant negativ berichtet, hat der Lokalinhaber keinen Anspruch gegenüber der Presse auf namentliche Nennung und Anschrift des Verfassers. Es gehört zur verfassungsrechtlich gewährleisteten Pressefreiheit, dass eine Zeitung ihre Quellen für bestimmte Informationen nicht preiszugeben braucht.
- Amtsgericht Hamburg, Urteil v. 07.07.2009 - Az.: 36A C 164/09
- Leitsatz:
Die Veröffentlichung eines Demotapes von Dieter Bohlen auf dem Internetauftritt einer Zeitung verletzt nicht das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Musikproduzenten. Das öffentliche Informationsinteresse, welches auch das Unterhaltungsinteresse schützt, hat Vorrang gegenüber den schutzwürdigen Belangen von Dieter Bohlen.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 13.03.2009 - Az.: 308 O 645/08
- Leitsatz:
Stellt jemand im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung über den Werdegang einer Person dessen Lebenslauf auf die eigene Homepage, liegt kein Verstoß gegen das Urheberrecht vor.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 10.07.2009 - Az.: 324 O 840/07
- Leitsatz:
Die Veröffentlichung von Urlaubsbildern von der TV-Journalistin Sabine Christiansen, welche sie und ihren Mann küssend am Strand zeigen, verletzt das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Moderatorin und ist rechtswidrig. Für den Abdruck der Fotos in dem Pressebericht erhält Sabine Christiansen eine Geldentschädigung von 15.000,- EUR.
- Landgericht Hamburg, Beschluss v. 15.07.2009 - Az.: 312 O 411/09
- Leitsatz:
Der Buy-Out-Vertrag des Heinrich-Bauer-Verlages enthält unwirksame Klauseln und ist rechtswidrig. Der Fotografenverband "freelens" ist aktivlegitimiert, um entsprechende Ansprüche durchzusetzen.
- Kammergericht Berlin, Urteil v. 07.10.2008 - Az.: 1 Ss 486/07
- Leitsatz:
1. Die Vermummung einer links-gerichteten Demonstrantin ist strafbar, auch wenn sie dadurch nur verhindern möchte, dass Rechtsradikale sie fotografieren und die Bilder dann zwecks Diffamierung ins Internet stellen.
2. Um sich vor vorbeiziehenden Rechtsradikalen unkenntlich zu machen, ist es ausreichend, die Hände vor das Gesicht zu halten oder dem Demonstrationszug den Rücken zu zukehren.

