Urteile neu online gestellt

Kammergericht , Beschluss v. 10.07.2009 - Az.: 9 W 119/08
Leitsatz:

Der Betreiber eines Online-Fotoportals haftet für die Rechtsverletzungen Dritter als Störer, wenn er seine Prüfungspflichten verletzt. Um massive Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden, ist dem Betreiber die Kontrollpflicht zuzumuten, ob ein Einverständnis des Abgebildeten vorliegt.

Landgericht Bamberg, Beschluss v. 22.07.2009 - Az.: 2 Qs 104/2009
Leitsatz:

Ein Anonymisierungsdienst ist nicht verpflichtet, der Staatsanwaltschaft Auskunft über Kundendaten einer IP-Adresse zu erteilen, die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung vorgehalten werden, wenn keine schwere Straftat zugrunde liegt und der Schaden unverhältnismäßig gering ist.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 02.09.2008 - Az.: 407 O 14/07
Leitsatz:

1. Der Betreiber einer Internetauktionsplattform, auf der Teilnehmer ihre Angebote einstellen und die fernabsatzrechtliche Informationspflichten missachten, haftet nicht für Wettbewerbsverstöße dieser Anbieter.
2. Eine umfassende Kontrolle der Einhaltung jeglicher wettbewerbsrechtlicher Vorgaben ist dem Betreiber der Online-Plattform nicht möglich. Es wäre auch unzumutbar, weil die Gefahr einer Instrumentalisierung als "Quasi-Ordnungsbehörde" bestünde.

Oberverwaltungsgericht Bautzen, Beschluss v. 05.03.2009 - Az.: PB 8 B 57/07
Leitsatz:

Für die Auswertung von Internetprotokollen eines Mitarbeiters ist es ausreichend, dass der örtliche Personalrat und nicht der Gesamtpersonalrat beteiligt ist.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 23.04.2009 - Az.: 3 U 151/07
Leitsatz:

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, die einem Dritten gegenüber abgegeben wird, beseitigt die Wiederholungsgefahr für alle Gläubiger, wenn sie ernst gemeint ist. Von mangelnder Ernsthaftigkeit ist auszugehen, wenn die Vertragsstrafe aus einer vorangegangenen Abmahnung "aus Sport" verlangt wird und das Geld mit dem Unterlassungsschuldner "auf dem Rummel geteilt werden" soll.

Landgericht Berlin, Urteil v. 19.05.2009 - Az.: 16 O 8/07
Leitsatz:

1. Eine Pauschalvergütung in Form von "Buy-Out-Honoraren" ist grundsätzlich möglich und nicht generell unangemessen.
2. Ein Nachzahlungsanspruch des Drehbuchautors der Serie "Der Bulle von Tölz" besteht nicht schon deshalb, weil die von ihm erdachte Krimireihe Erfolg hat. Nur wenn die Vergütung 100% von dem angemessenen Honorar abweicht, besteht ein Anspruch auf eine Zusatzhonorierung.

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 02.07.2009 - Az.: 29 U 3648/08
Leitsatz:

Ausländische Versandapotheken sind an das deutsche Arzneimittelpreisrecht gebunden und dürfen keine Rabatte für verschreibungspflichtige Medikamente gewähren, sofern sich das Angebot an Verbraucher in Deutschland richtet.

Verwaltungsgericht Duesseldorf, Beschluss v. 29.05.2009 - Az.: 22 L 573/09
Leitsatz:

Eine Zeitung muss es nicht dulden, dass sie im Verfassungsschutzbericht erwähnt wird, wenn lediglich der Verdacht linksextremistischer Tendenzen gegen sie besteht und kein erläuternder Hinweis im Bericht dazu gegeben wird. Denn dadurch entsteht beim Leser der falsche Eindruck, dass es feststehe, dass es sich bei dem Magazin um eine linksextremistische Organisation handle.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 05.02.2009 - Az.: I ZR 119/06
Leitsatz:

Das Telekommunikationsunternehmen Deutsche Telekom behindert seinen Mitbewerber freenet in unlauterer Weise und handelt wettbewerbswidrig, wenn es Voreinstellungen des Telefonanschlusses von freenet absichtlich so ausführt, dass nur die eigenen Dienstleistungen in Anspruch genommen werden können und nicht auch die von freenet.

Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 30.07.2009 - Az.: I-20 U 11/09
Leitsatz:

Wird ein Lakritzprodukt, welches einen Salmiakgehalt aufweist, der nur für Erwachsene geeignet ist, mit dem Slogan "Haribo macht Kinder froh" beworben, handelt es sich wettbewerbswidrige Irreführung.