Urteile neu online gestellt

Bundesgerichtshof , Urteil v. 26.02.2009 - Az.: I ZR 219/06
Leitsatz:

Es stellt eine wettbewerblich relevante Irreführung des Verkehrs dar, wenn der Zusatz ® für registered trademark durch eine Unternehmen verwendet wird, ohne Inhaber dieser Marke oder Lizenz zu sein.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 28.04.2009 - Az.: 308 O 200/09
Leitsatz:

Das Buch "Die doppelte Pippielotta" verletzt die ausschließlichen Nutzungsrechte des Verlags, der die Rechte an der Buchreihe "Pippi Langstrumpf" der Schriftstellerin Astrid Lindgren inne hat. Die maßgeblichen Figuren und charakteristischen Eigenarten wurden nur minimal verändert, so dass die persönlichen Züge des Original-Buches fast vollständig übernommen wurden. Da kein Einverständnis vorliegt, handelt es sich um eine widerrechtliche Nutzung.

Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 10.03.2009 - Az.: I-20 U 230/08
Leitsatz:

Eine Immobilienmaklerin darf keine Werbenachrichten innerhalb der Online-Plattform "studenten-wg.de" versenden. Das Verhalten ist wettbewerbswidrig, da das Studenten-Portal sich ausdrücklich nur an Wohnungssuchende wendet, die gezielt keinen Kontakt mit Maklern wünschen. Durch die Werbung einer kostenpflichtigen Maklerin werden zukünftige Interessenten von einem Inserat auf dem Portal "studenten-wg.de" abgehalten.

Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 16.07.2009 - Az.: 16 U 21/09
Leitsatz:

Es ist äußerungsrechtlich nicht zu beanstande, wenn zwischen Nicht-Adligen und Adligen unterschieden wird. Es handelt sich bei einer derartigen Äußerung um eine Bewertung, die von der Meinungsfreiheit umfasst ist.

Landgericht Hannover, Urteil v. 13.05.2009 - Az.: 6 O 102/08
Leitsatz:

Wird ein Verkäufer auf der Online-Auktionsplattform eBay negativ bewertet, weil ihm seitens des Käufers betrügerisches Verhalten vorgeworfen wird, so muss der Verkäufer dies hinnehmen. Es handelt sich bei der Aussage um eine zulässige Meinungsäußerung.

Amtsgericht Bonn, Beschluss v. 02.03.2009 - Az.: 111 C 48/09
Leitsatz:

Eine Rufnummernportierung ist auch im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzbar. Die Deutsche Telekom muss danach bestimmte Rufnummern einer Kanzlei zur Übernahme freigeben.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 02.03.2010 - Az.: VI ZR 23/09
Leitsatz:

1. Die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung des "bestimmungsgemäßen Abrufs" zur Bestimmung des anwendbaren Rechts bei Online-Sachverhalten wird bei Persönlichkeitsverletzungen nicht weiter aufrecht erhalten. Bei marktbezogenen Delikten hingegen (wie z.B. Wettbewerbsverletzungen) ist der Grundsatz des "bestimmungsgemäßen Abrufs" weiter anwendbar.
2. Vielmehr sind deutsche Gerichte bei Persönlichkeitsverletzungen im Online-Bereich bereits dann zuständig, wenn die rechtsverletzenden Inhalte einen deutlichen Bezug zum nach Deutschland aufweisen.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 27.11.2008 - Az.: 3 U 146/06
Leitsatz:

Ein Lizenznehmer hat gegenüber dem Lizenzgeber, der keine eigenen Produkte herstellt, nach Beendigung eines Markenlizenzvertrages keine Ausgleichsansprüche gemäß § 89b HGB.

Bundespatentgericht, Beschluss v. 14.07.2009 - Az.: 33 W (pat) 121/07
Leitsatz:

Der Slogan "Keiner bringt mehr Menschen in die eigenen 4 Wände - Schwäbisch Hall" ist als Marke für die Bereiche Finanzwesen und Geldgeschäfte einer Bausparkasse als Marke eintragbar.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 20.05.2009 - Az.: I ZR 220/06
Leitsatz:

Die Bezeichnung "Vorsorge- und Versicherungsberater" für den Mitarbeiter einer Versicherung war im Jahr 2005 nicht wettbewerbswidrig und auch nicht irreführend. Der Schutz dieser Berufsbezeichnung war 2005 in keinem entsprechenden Gesetz geregelt. Eine Fehlvorstellung über eine bestimmte Qualifikation konnte daher bei den Verbrauchern auch nicht hervorgerufen werden.