Urteile neu online gestellt

Bundespatentgericht , Beschluss v. 06.05.2009 - Az.: 29 W (pat) 96/07
Leitsatz:

Der Begriff "Doppel-Klick" ist als Marke für die Bereiche Druckerzeugnisse sowie Lehr- und Unterrichtsmittel mangels Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig. Der Verbraucher sieht darin keinen Herkunftsnachweis, sondern lediglich eine rein beschreibende Sachangabe.

Oberlandesgericht Rostock, Beschluss v. 20.07.2009 - Az.: 2 W 41/09
Leitsatz:

Bei im Internet begangenen Verstößen ist der sogenannte fliegende Gerichtsstand gegeben. Begehungsort eines Wettbewerbsverstoßes kann daher jeder Ort sein, an dem die Information bestimmungsgemäß zur Kenntnis genommen wird.

Oberlandesgericht Celle, Beschluss v. 24.07.2009 - Az.: 13 W 48/09
Leitsatz:

Der Empfänger eines Vertragsangebotes im geschäftlichen Verkehr muss in zumutbarer Weise Kenntnis von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nehmen können. Für dieses Formerfordernis reicht es nicht aus, dass die Bedingungen vor Vertragsabschluß nur auf der Internetseite des Verwenders einsehbar sind.

Sozialgericht Hamburg, Urteil v. 24.06.2009 - Az.: S 2 KR 553/07
Leitsatz:

Die Hamburger Behörde für Kultur, Sport und Medien muss keine Künstlersozialabgabe zahlen, denn sie handelt aus Gründen der Kulturförderung. Sie nutzt die Künstler und deren Werke nicht als Vermarkter.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 16.07.2009 - Az.: 327 O 117/09
Leitsatz:

Der Inhaber der Internetdomain "wwwmoebel.de" verletzt weder in marken- noch in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht die Rechte der Inhaber der Domains "möbel.de" und "moebel.de". Zwischen den Adressen liegt keine kennzeichenrechtlich relevante Verwechslung vor.

Landgericht Berlin, Urteil v. 16.06.2009 - Az.: 27 S 1/09
Leitsatz:

Eine Zeitung haftet für die rechtsverletzenden Äußerungen eines Dritten in einem Online-Interview als Verbreiter, wenn sie sich von den Aussagen nicht genügend distanziert, thematisch nicht auch unterschiedliche Richtungen verfolgt und keine Möglichkeit zur Stellungnahme gibt.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 30.06.2009 - Az.: VI ZR 210/08
Leitsatz:

Ein Domainverpächter haftet für die Rechtsverletzungen des Pächters auf der Webseite nur dann, wenn er seine Prüfungspflichten verletzt hat. Als Verpächter einer Domain ist es ihm aber nicht zuzumuten, die gesamte Webseite allgemein nach Rechtsverletzungen zu überprüfen. Nach Kenntniserlangung des Rechtsverstoßes ist es ihm aber zumutbar, den Inhalt sofort zu löschen.

Amtsgericht Frankfurt_a_M, Urteil v. 30.07.2009 - Az.: 30 C 374/08 - 71
Leitsatz:

Macht der Rechteinhaber der Marke "Ed Hardy" Urheberrechts- und Markenverletzungen gerichtlich geltend, muss er diese konkret beweisen. Die allgemeine Behauptung, es würden über eBay Fälschungen verkauft, reicht dafür nicht.

Landgericht Hannover, Urteil v. 30.06.2009 - Az.: 18 O 193/08
Leitsatz:

Der Finanzdienstleister "AWD" darf nicht mit dem Slogan "unabhängig" werben, wenn nahezu sämtliche Aktienanteile einem Versicherungsunternehmen gehören. Da dadurch eine sachliche neutrale Bewertung nicht möglich ist, wird der Verbraucher in wettbewerbsrechtlich relevanter Weise in die Irre geführt.

Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 25.06.2009 - Az.: 1 BvR 134/03
Leitsatz:

Der Zeitschriftenverleger, der in der Rubrik "Presseschau" fremde Beiträge veröffentlicht, haftet als Verbreiter für diese Äußerungen.