Urteile neu online gestellt

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 07.07.2009 - Az.: 4 U 28/09
Leitsatz:

Es handelt sich um keinen Abmahnungsmissbrauch, wenn eine Abmahnung als "Retourkutsche" oder "Denkzettel" ausgesprochen wird. Solange sachfremde Ziele nicht das alleinige Motiv eines Abmahnenden sind, kann nicht von einem rechtsmissbräuchlichen Verhalten ausgegangen werden.

Oberlandesgericht Frankfurt_a_M, Beschluss v. 11.08.2009 - Az.: 3 W 45/09
Leitsatz:

Befürchtet ein Webseiten-Betreiber, dass der Zugang zu seiner Internetseite im Rahmen der gesetzlichen Maßnahmen gegen Kinderpornographie im Internet, möglicherweise gesperrt werden könne, muss er konkret darlegen, worauf sich seine Bedenken und eine Rechtsbeeinträchtigung stützen. Er kann daher im Eilverfahren nicht ohne weiteres die Untersagung der Intersperren vom betreffenden Internet-Service-Provider erwirken.

Verwaltungsgericht Koeln, Urteil v. 14.05.2009 - Az.: 20 K 1861/08
Leitsatz:

Die Polizei darf im Rahmen der Vorschriften des Polizeigesetzes erkennungsdienstliche Maßnahmen vornehmen, wenn dies zur präventiven Bekämpfung von Straftaten erforderlich ist. Insbesondere beim Internetbetrug ist die erkennungsdienstliche Maßnahme aufgrund der polizeilichen Generalklausel gerechtfertigt.

Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil v. 17.06.2009 - Az.: Kart W 11/09
Leitsatz:

Beeinflusst ein Unternehmen das Auktionsergebnis bei eBay, so liegt darin ein schwerwiegender Verstoß gegen die Grundsätze von eBay. Die Internet-Auktionsplattform ist dann berechtigt, den User-Account auch fristlos zu sperren.

Oberlandesgericht Nuernberg, Beschluss v. 13.07.2009 - Az.: 3 U 525/09
Leitsatz:

Das Internetportal "praedikatsanwaelte.de" führt die Verbraucher in die Irre und ist damit wettbewerbswidrig. Die dort angegebenen Qualifikationen basieren zum Teil auf einer Selbstbewertung und sind nicht aufgrund objektiver Prüfung durch einen Dritten erlangt worden.

Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 18.06.2009 - Az.: 13 U 9/09
Leitsatz:

Wird das bekannte Telefonverzeichnis "Das Örtliche" nachgeahmt, so kann nicht ohne weiteres von einem Branchenbuch-Betrug ausgegangen werden. Nur weil ein Angebotsschreiben ähnlich aufgemacht und in Art einer Rechnung gestaltet ist, liegt nicht zwingend eine Täuschung vor. Etwas anderes gilt, wenn die Gesamtschau der Umstände die Täuschungsabsicht darlegt.

Landgericht Koeln, Urteil v. 13.05.2009 - Az.: 28 O 889/08
Leitsatz:

Ermöglichen Eltern ihren Kindern den Zugang zum Internet, so haften sie für die Rechtsverletzungen durch Filesharing als Mitstörer, wenn sie ihren Prüfungspflichten nicht nachkommen. Dazu gehört die Installierung einer Firewall und die Einrichtung eines Computer-Benutzerkontos mit beschränkten Zugangsrechten.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 26.06.2009 - Az.: 6 U 4/09
Leitsatz:

1. Die Werbeaussage "Ab 4,44% effe.p.a." eines Kreditunternehmens auf dessen Internetseite ist rechtmäßig, wenn auf die einschränkenden Bedingungen in klarer und verständlicher Form hingewiesen wird.
2. Die Werbung ist auch nicht irreführend, da das Wort "Ab" dem Internetnutzer zeigt, dass es verschiedene Kreditzinssätze gibt.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 26.02.2009 - Az.: I ZR 163/06
Leitsatz:

Wird ein Produkt im Internet beworben, muss der Grundpreis in unmittelbarer Nähe des Endpreises angegeben werden, ansonsten liegt ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vor. Der Verbraucher muss beide Preise auf einen Blick wahrnehmen können.

Verwaltungsgericht Koeln, Beschluss v. 07.05.2009 - Az.: 6 L 697/09
Leitsatz:

Der Zugang zur Premiere einer Opernaufführung kann einem Pressefotografen verwehrt werden, wenn dieser Aufnahmen von den Massenvergewaltigungs- und Nacktszenen der Inszenierung anfertigen will. Auch wenn die Darsteller sich auf der Bühne selbst in die Öffentlichkeit begeben, verletzen die Fotos sie in ihrem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht und in ihrem Recht am eigenen Bild, da der nackte Körper zum intimsten Persönlichkeitsbereich gehört.