Urteile neu online gestellt

Bundespatentgericht , Beschluss v. 03.08.2009 - Az.: 26 W (pat) 20/08
Leitsatz:

Der Begriff "Barcelona" ist als Marke für die Bereiche Möbel mangels Unterscheidungskraft nicht eintragbar. Geografische Herkunftsangaben sind grundsätzlich rein beschreibend und werden zur freien Verwendung für nahezu alle Waren benötigt.

Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Beschluss v. 08.07.2009 - Az.: 4 U 85/08
Leitsatz:

Die Sonderbestimmungen für Garantieerklärungen finden bereits dann Anwendung, wenn im Internet Werbung für dieses Garantieversprechen gemacht wird. Ein Garantiegeber ist dann an seine von ihm im Internet beworbene Garantieerklärung und Werbeaussage gebunden.

Landgericht Muenster, Urteil v. 26.02.2009 - Az.: 8 O 7/09
Leitsatz:

Der Verbraucher soll vor der Bestellung einer Ware im Internet die Möglichkeit haben, einen Preisvergleich vorzunehmen. Dafür ist es ausreichend, wenn der Käufer direkt vor dem Absenden des Bestellformulars die exakten Liefer- und Versandkosten angegeben bekommt.

Landgericht Frankfurt_Oder, Urteil v. 03.07.2009 - Az.: 12 O 24/09
Leitsatz:

Befindet sich ein Käufer nach einer eBay-Versteigerung im Annahmeverzug, so steht ihm kein Rücktrittsrecht wegen eines Sachmangels zu.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 24.06.2009 - Az.: 29 W (pat) 2/09
Leitsatz:

Die Bezeichnung "Privat Edition" ist für die Bereiche Künstlerbedarf sowie für Bekleidung und Sport als Marke eintragbar. Die Wortkombination ruft beim Kunden Assoziationen hervor, die nicht auf eine bestimmte Sachangabe abzielen.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 23.07.2009 - Az.: 7 O 22065/08
Leitsatz:

Die jahrzehntelange Eintragung bei der GEMA als alleiniger Urheber spricht für die Tatsache, dass Karl Ganzer tatsächlich die alleinige Urheberschaft an dem Werk "Das Kufsteiner Lied (Die Perle Tirols)" inne hat. Der Musikkomponist Egon Frauenberger kann die Urhebervermutung nicht dadurch erschüttern, dass er eine zeitlich deutlich spätere Urhebervermutung am gleichen Werk für sich beansprucht. Die frühere Urheberbezeichnung genießt grundsätzlich Vorrang.

Oberlandessgericht Muenchen, Beschluss v. 11.08.2009 - Az.: 6 U 3740/09
Leitsatz:

Wird eine Vielzahl von Abmahnungen nur ausgesprochen, um Rechtsverfolgungskosten entstehen zu lassen, handelt der Abmahnende rechtsmissbräuchlich. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn in einem Zeitraum von 18 Jahren rund 4.000 Abmahnungen ausgesprochen werden, in der jeweils die Begleichung der Abmahnkosten in Höhe von 650,- EUR bis 1.000,- EUR verlangt wird.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 16.06.2009 - Az.: 4 U 51/09
Leitsatz:

Ein Anbieter darf beim Verkauf seiner Produkte über das Portal "wap.ebay.de" nicht auf die Widerrufsbelehrung verzichten und dies mit einem angeblichen Platzmangel begründen. Auch wenn die technischen Gegebenheiten die Erfüllung der Informationspflichten erschweren, gilt das Fernabsatzrecht in voller Gänze.



Bundespatentgericht , Beschluss v. 20.07.2009 - Az.: 27 W (pat) 56/09
Leitsatz:

Der Begriff „Uni-Recht“ wird im Zusammenhang mit Druckereierzeugnissen mit rechtsberatendem Inhalt bzw. Lehr- und Unterrichtsmitteln lediglich als beschreibende Sachangabe auf Universität und Recht verstanden. Der Zusammensetzung beider Bestandteile kommt keine eigenständige Unterscheidungskraft zu.

Landgericht Koeln, Urteil v. 10.06.2009 - Az.: 28 S 4/09
Leitsatz:

Der Verkäufer hat keinen Anspruch auf Löschung einer negativen eBay-Bewertung, wenn es sich bei den Äußerungen zum Teil um wahre Tatsachen handelt und teilweise um Meinungen, die keine unzulässige Schmähkritik darstellen.