Urteile neu online gestellt
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 26.06.2009 - Az.: 6 U 199/08
- Leitsatz:
Um eine nach Urheberrecht zulässige freie Bearbeitung eines anderen Werkes handelt es sich nur dann, wenn ein ausreichender Abstand zum benutzten Werk eingehalten wird. Dies ist der Fall, wenn sich das neue Werk durch eigene Individualität derart auszeichnet, dass die charakteristischen Züge des früheren Werkes deutlich zurücktreten.
- Kammergericht Berlin, Urteil v. 25.06.2009 - Az.: 10 U 5/09
- Leitsatz:
Die Freundin des Staatsoberhauptes von Monaco, die ihn mehrfach bei öffentlichen Auftritten begleitet hatte, darf im Rahmen eines Presseartikels über eine mögliche Heirat der beiden auch abgebildet werden.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 13.08.2009 - Az.: I ZR 130/04
- Leitsatz:
Enthält der Datenbestand einer CD-ROM (hier: "1000 Gedichte, die jeder haben muss") zu über 90 % Daten aus einer fremden Datenbank zum gleichen Thema (hier: "Die 1100 wichtigsten Gedichte der deutschen Literatur zwischen 1730 und 1900"), so liegt eine Urheberrechtsverletzung gegenüber dem fremden Datenbankhersteller vor. Dabei ist es unerheblich, ob die Daten schlicht kopiert oder jeder einzelne Eintrag hinsichtlich der Eignung zur Übernahme kritisch geprüft wurde.
- Kammergericht Berlin, Beschluss v. 17.03.2009 - Az.: 9 W 48/09
- Leitsatz:
1. Ein zivilrechtlicher Gegendarstellungsanspruch kann auch juristischen Personen des öffentlichen Rechts (hier: Jugendamt) zustehen. Die Anforderungen sind jedoch höher als bei Privatpersonen, da die Kontrolle öffentlicher Institutionen eine der originären Aufgaben der Presse ist.
2. Ein Gegendarstellungsanspruch einer Behörde kommt dann in Betracht, wenn der Pressebericht geeignet ist, die Behörde in ihrer Funktion schwerwiegend zu beeinträchtigen. - Landgericht Berlin, Urteil v. 30.06.2009 - Az.: 27 O 118/09
- Leitsatz:
1. Die Berichterstattung über einen Prominenten ist absolut unzulässig, wenn es sich um Details aus der Intimsphäre handelt.
2. Berichte aus der Privatsphäre sind dann unzulässig, wenn sie lediglich der Befriedigung von Neugier und Unterhaltungsinteresse dienen und der Prominente mit Informationen aus der Privatsphäre nicht selbst an die Öffentlichkeit gegangen ist.
3. Die An- oder Abwesenheit bei Trauerfeiern, Geschehnisse über Hochzeiten und Taufen sowie Wohnverhältnisse stellen Ereignisse bzw. Informationen aus der Privatsphäre dar, über die nur bei überwiegendem öffentlichen Interesse berichtet werden darf. - Bundesgerichtshof , Urteil v. 09.07.2009 - Az.: I ZR 13/07
- Leitsatz:
1. Der Brillenvertrieb durch einen Augenarzt ist nicht grundsätzlich verboten, kann aber einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch begründen.
2. Ist die Anpassung und Abgabe der Brille durch einen bestimmten Augenarzt notwendiger Bestandteil der ärztlichen Therapie, ist sie zulässig. Allein der Patientenwunsch, alle Leistungen aus einer Hand zu bekommen, ist kein ausreichender Verweisungsgrund an einen bestimmten Optiker. - Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 02.07.2009 - Az.: 4 U 73/09
- Leitsatz:
Im Rahmen von Fernabsatzgeschäften im Internet dürfen die Versandkosten nicht erst nach Einleitung des Bestellvorgangs mitgeteilt werden, da ansonsten ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vorliegt.
- Oberverwaltungsgericht Muenster, Beschluss v. 29.04.2009 - Az.: 12 B 491/09
- Leitsatz:
Eine per E-Mail eingelegte Beschwerde gegen einen gerichtlichen Beschluss erfüllt nicht die vorgeschriebene Schriftform.
- Bundesgerichtshof , Beschluss v. 20.05.2009 - Az.: I ZR 218/07
- Leitsatz:
Auch das einmalige Zusenden einer Werbe-E-Mail stellt einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar. Spam-Mails beeinträchtigen regelmäßig den Betriebsablauf des Unternehmens und sind mit zusätzlichem personellen sowie finanziellen Aufwand verbunden.
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 30.06.2009 - Az.: 4 U 54/09
- Leitsatz:
Anrufe bei früheren Kunden mit dem Zweck, diese zurück zu gewinnen, sind unzulässige Werbeanrufe (so genannte "cold calls") und damit wettbewerbswidrig.

