Urteile neu online gestellt
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 09.07.2009 - Az.: 30 W (pat) 53/09
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "Hausärztliche Vereinigung Deutschland" ist als Marke für die Bereiche Medizin, Gesundheit sowie Schönheitspflege nicht eintragungsfähig. Es handelt sich um eine rein beschreibende sprachübliche Wortkombination, die für die Allgemeinheit freigehalten werden muss.
- Landgericht Bamberg, Beschluss v. 14.07.2008 - Az.: 2 Qs 86/2008
- Leitsatz:
Die Deutsche Telekom AG ist verpflichtet, Auskunft über gespeicherte Telekommunikation-Verkehrsdaten zu erteilen, wenn dem Antrag eine Katalogstraftat gemäß § 100a Abs.2 StPO zugrunde liegt. Eine einfache Beleidigung gehört zunächst nicht dazu, jedoch eine gezielte Verleumdungsserie, die weitreichende wirtschaftliche Folgen haben kann, da dies unter § 100g StPO fällt.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 09.07.2009 - Az.: 30 W (pat) 54/09
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "Hausärztliche Vereinigung Süddeutschland" ist als Marke für die Bereiche Medizin, Gesundheit sowie Schönheitspflege nicht eintragungsfähig. Es handelt sich um eine rein beschreibende sprachübliche Wortkombination, die für die Allgemeinheit freigehalten werden muss.
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 09.07.2009 - Az.: 30 W (pat) 55/09
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "Hausärztliche Vereinigung Bayern" ist als Marke für die Bereiche Medizin, Gesundheit sowie Schönheitspflege nicht eintragungsfähig. Es handelt sich um eine rein beschreibende, sprachübliche Wortkombination, die für die Allgemeinheit freigehalten werden muss.
- Oberlandesgericht Muenchen, Beschluss v. 10.08.2009 - Az.: 29 U 3739/09
- Leitsatz:
Wird eine Vielzahl von Abmahnungen nur ausgesprochen, um Rechtsverfolgungskosten entstehen zu lassen, handelt der Abmahnende rechtsmissbräuchlich. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn in einem Zeitraum von 18 Jahren rund 4.000 Abmahnungen ausgesprochen werden, in der jeweils die Begleichung der Abmahnkosten in Höhe von 650,- EUR bis 1.000,- EUR verlangt wird.
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 16.07.2009 - Az.: 4 U 38/09
- Leitsatz:
Wird eine Verkaufsaktion mit dem Wort "Liquidationskauf" beworben, so suggeriert dies dem Käufer, dass es sich um eine einmalige Aktion der Warenauflösung handelt. Die Reklame ist irreführend, wenn es sich nicht um einen zeitlich begrenzten Verkauf handelt, sondern um einen Räumungsverkauf, der in regelmäßigen Abständen wiederholt wird.
- Landgericht Nuernberg, Beschluss v. 06.02.2009 - Az.: 11 O 762/09
- Leitsatz:
Der Holcaust-Leugner Bischof Richard Williamson muss es hinnehmen, dass seine Einwilligung zur Ausstrahlung seines umstrittenen Interviews nicht nur das schwedische Fernsehen umfasst, sondern auch eine Veröffentlichung im Internet.
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 19.02.2009 - Az.: 29 U 5681/08
- Leitsatz:
Für die Bestimmung des Umfangs eines per einstweiliger Verfügung erwirkten Verbotes ist nicht nur der Verbotstenor selbst maßgeblich. Zur Auslegung sind auch der Vortrag des Antragstellers sowie die Entscheidungsgründe heranzuziehen.
- Landgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 25.06.2009 - Az.: 2-03 O 179/09
- Leitsatz:
1. Ein bekannter Münchener Abmahnanwalt, über den vielfach berichtet wurde, eine relative Person der Zeitgeschichte.
2. Als solche darf er im Rahmen sachlicher Berichterstattung und Satire auch abgebildet werden. Die Grenze ist jedoch dort zu setzen, wo die Satire herabsetzend und verunglimpfend wird und der sachliche Informationsgehalt des Berichts völlig in den Hintergrund tritt. - Oberverwaltungsgericht Muenster, Beschluss v. 14.07.2009 - Az.: 11 A 1514/04
- Leitsatz:
Ein libyscher Asylantragsteller, der sich in einem nicht allgemein bekannten Weblog regimekritisch äußert, muss keine Verfolgung durch den libyschen Staat befürchten. Eine Verfolgungsgefahr besteht vor allem dann nicht, wenn die Internetseite im Ausland so gut wie gar nicht wahrgenommen wird und der Eintrag anonym erfolgte.

