Urteile neu online gestellt
- Amtsgericht Frankfurt_am_Main, Beschluss v. 26.06.2009 - Az.: 72 AR 74/09
- Leitsatz:
Die im Handelsregister einzutragende Firma eines Unternehmens muss unterscheidungskräftig sein. Wird zur Bezeichnung eines Unternehmens ein Gattungsbegriff gewählt, so kann Unterscheidungskraft durch Hinzufügung eines individualisierenden Zusatzes erlangt werden. Die Anfügung ".de" ist in dieser Hinsicht ausreichend individualisierend (hier: "tagesgeldkonto.de").
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 13.08.2009 - Az.: I ZR 130/04
- Leitsatz:
Enthält der Datenbestand einer CD-ROM (hier: "1000 Gedichte, die jeder haben muss") zu über 90 % Daten aus einer fremden Datenbank zum gleichen Thema (hier: "Die 1100 wichtigsten Gedichte der deutschen Literatur zwischen 1730 und 1900"), so liegt eine Urheberrechtsverletzung gegenüber dem fremden Datenbankhersteller vor. Dabei ist es unerheblich, ob die Daten schlicht kopiert oder jeder einzelne Eintrag hinsichtlich der Eignung zur Übernahme kritisch geprüft wurde.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 31.08.2009 - Az.: I ZR 8/07
- Leitsatz:
Die Bild-Veröffentlichung von Günther Jauch auf einem Rätselheft ist rechtswidrig, wenn das Heftinnere keinen begleitenden Text enthält und somit nur der reine Werbewert von Günther Jauch ausgenutzt wird. Da ein Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung fehlt, tritt das Veröffentlichungsinteresse der Presse in den Hintergrund.
- Kammergericht Berlin, Urteil v. 13.07.2009 - Az.: 24 U 81/08
- Leitsatz:
1. Liegen bei einem Streit über urheberrechtliche Verwertungsrechte über 20 Jahre nach der Erstveröffentlichung keine Vertragsurkunden über die Einräumung von Nutzungsrechten vor, ist dies kein Beweis dafür, dass Rechte nicht übertragen wurden. Vielmehr kann eine Rechtsübertragung auch aus einer Vielzahl von Indizien geschlossen werden, z.B. dass sich bei einer Aufnahme mit einer Vielzahl von Solisten über den langen Zeitraum kein einziger Solist gegen die Verwertung gewehrt hat.
2. Ein Vertrag, der als Zweck vorsieht, "die historisch wertvollen Aufnahmen […] der Nachwelt zu erhalten und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen", und hierzu bestimmt, dass "ohne Einschränkung und für die ganze Welt das alleinige, exklusive und übertragbare Recht, die […] Aufnahmen […] in jeder beliebigen Weise auszuwerten" übertragen werde, ist so auszulegen, dass auch die spätere Nutzungsart des Downloads umfasst sein soll. - Bundesgerichtshof , Urteil v. 26.03.2009 - Az.: I ZR 153/06
- Leitsatz:
Im Falle eines Rückrufs durch den Programmierer fallen die ausschließlichen Nutzungsrechte an einer Software an ihn zurück. Das einfache Nutzungsrecht erlischt nicht, so dass Software-Sublizenzen, die Dritten eingeräumt wurden, trotz eines Rückrufs weiter bestehen.
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 26.02.2009 - Az.: 37 O 94/08
- Leitsatz:
1. Die Verfahrenskosten können dem Schuldner nicht auferlegt werden, wenn er zuvor keine Abmahnung erhalten hat und den Unterlassungsanspruch im einstweiligen Verfügungsverfahren sofort anerkennt. In dem Fall hat er keine Veranlassung zur Einleitung des Verfügungsverfahrens gegeben.
2. Dies gilt auch, wenn der Schuldner vorsätzlich gehandelt hat.
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 11.08.2009 - Az.: 7 U 37/09
- Leitsatz:
Ein minderjähriger U-Bahn-Schläger muss es nicht hinnehmen, dass in der BILD-Zeitung neben dem Bericht über seinen Angriff auf einen Rentner, sein Foto veröffentlicht wird. Dies gefährdet seine Resozialisierung, da die Gefahr besteht, dass er auch später immer wieder mit dem Sachverhalt konfrontiert wird und nach seinem Haftaufenthalt seinen Platz im Leben nicht mehr finden kann.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 15.06.2009 - Az.: 27 W (pat) 36/09
- Leitsatz:
Die Aussage "Bollywood macht glücklich" ist als Marke mangels Unterscheidungskraft für Filme nicht eintragbar. Der Verbraucher sieht darin lediglich einen Hinweis auf indische Filmproduktionen.
- Landgericht Koeln, Urteil v. 21.04.2008 - Az.: 28 O 124/08
- Leitsatz:
Die virtuelle Nachbildung des Kölner Doms für die Internetplattform "Second Life" genießt keinen urheberechtlichen Schutz. Es handelt sich nicht um eine eigene persönliche Schöpfung, da lediglich anhand von Fotovorlagen eine handwerklich-mechanische Nachbildung erschaffen wurde.
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 11.08.2009 - Az.: 7 U 36/09
- Leitsatz:
Die Abbildung eines zur Tatzeit noch minderjährigen Straftäters im Rahmen eines Presseberichts ist unzulässig. Der Jugendliche soll davor geschützt werden, auch später noch auf seine Tat angesprochen bzw. an den Pranger gestellt zu werden.

