Urteile neu online gestellt

Oberlandesgericht München, Urteil v. 13.01.2005 - Az.: 6 U 2773/04
Leitsatz:

Bei verfassungsgemäßer Auslegung im Lichte der aus Art. 12 GG abgeleiteten Rechte des Werbenden, folgt aus dem in § 11 Abs. 1 Nr. 1 HWG normierten Verbot, wonach außerhalb der Fachkreise für Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen u.a. nicht mit Gutachten, Zeugnissen, wissenschaftlichen oder fachlichen Veröffentlichungen sowie mit Hinweisen darauf geworben werden darf, nicht die Verpflichtung des Werbenden, seine diesbezüglichen Inhalte im Internet durch eine kontrollierte Passwortvergabe vor dem Zugriff des interessierten Publikums zu schützen.

Oberlandesgericht München, Endurteil v. 12.02.2004 - Az.: 8 U 4223/03
Oberlandesgericht München, Urteil v. 13.02.2003 - Az.: 29 U 4541/02
Leitsatz:

Für den Firmenbestandteil "Flüssiggas-Bayern" kann das betreffende Unternehmen, dessen Firma aus dem genannten Bestandteil und einer Rechtsformbezeichnung besteht, kennzeichenrechtlichen Schutz nach § 5 Abs. 2 MarkenG in Anspruch nehmen. Die Verbindung der an sich "farblosen" Begriffe "Flüssiggas" und "Bayern" hat eine gewisse, wenn auch schwache Unterscheidungskraft.

Oberlandesgericht München, Urteil v. 13.03.2008 - Az.: 6 U 1623/07
Leitsatz:

Das Betreiben einer Internetplattform, bei der sog. Forumsärzte die Möglichkeit erhalten, ein Kostenangebot oder einen Kostenvoranschlag eines Kollegen nachträglich - durch welche Einsparungen auch immer - ohne Untersuchung des Patienten zu unterbieten, kann wettbewerbswidrig sein.

Oberlandesgericht München, Urteil v. 14.09.2006 - Az.: 29 U 3848/06
Leitsatz:

Verkaufsförderungsmaßnahme im Sinne des § 4 Nr. 4 UWG kann grundsätzlich jeder Vorteil sein, den der Anbieter einer Ware oder Dienstleistung seinen Kunden für den Fall des Bezugs der Ware bzw. der Inanspruchnahme der Dienstleistung zusätzlich in Aussicht stellt.

Oberlandesgericht München, Urteil v. 14.12.2000 - Az.: 6 U 2690/00
Leitsatz:

Ein übertriebenes Anlocken von Kunden liegt bei einer umgekehrten Versteigerung von Gebrauchtwagen im Internet nicht vor, wenn der "Zuschlag" durch den Teilnehmer nicht verpflichtend ist, der Kaufvertrag vielmehr erst hinterher abgeschlossen wird.

Oberlandesgericht München, Endurteil v. 15.03.2002 - Az.: 21 U 1914/02
Oberlandesgericht München, Beschluss v. 15.07.2003 - Az.: 29 W 1752/03
Leitsatz:

Zwischen Dienstleistungen eines Ingenieurs und einer Software, die die betreffenden Ingenieursdienstleistungen ergänzt oder ersetzt, besteht Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit.
Zusammenfassung:
Nach übereinstimmender Erledigungserklärung der Parteien hatte das Gericht über die Kosten nach § 91 a Abs.1 S.1 ZPO zu entscheiden. Aufgrund des zu erwartenden Verfahrensausganges hat das Gericht die Kosten gegeneinander aufgehoben. Die einstweilige Verfügung hätte im Wesentlichen Erfolg gehabt, denn zwischen einer Wortmarke des Antragstellers und einer von der Antragsgegnerin im Internet verwandten Bezeichnung bestand in einem Teilbereich aufgrund einer Waren- bzw. Dienstleistungsähnlichkeit eine Verwechslungsgefahr.

Oberlandesgericht München, Urteil v. 15.11.2001 - Az.: 29 U 3769/01
Leitsatz:

Die Bezeichnung "L" eines Vereins hat die für die Namensfunktion erforderliche individualisierende Unterscheidungskraft. Der unbefugte Gebrauch der Bezeichnung als Internet-Domain verletzt das Namensrecht des Vereins (§ 12 BGB)

Oberlandesgericht München, Urteil v. 16.09.1999 - Az.: 6 U 2646/98