Urteile neu online gestellt
- Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil v. 18.08.2009 - Az.: 11 U 19/09
- Leitsatz:
Wer eine Unterlassungserklärung abgibt, hat nicht nur dafür zu sorgen, dass gleichartige Verstöße nicht mehr passieren, sondern muss auch bereits vor der Abgabe angelegte Störungsquellen beseitigen, etwa indem er bereits verbreitetes rechtswidriges Material in zumutbarem Umfang zurückruft.
- Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil v. 01.09.2009 - Az.: 11 U 51/08
- Leitsatz:
Betreffend eine wissenschaftliche Veröffentlichung eines Unternehmens ist es nicht sittenwidrig, wenn sich ein Mitarbeiter, der den Beitrag verfasst hat, verpflichtet, seine Urheberschaft zu verschweigen, und einem anderen Mitarbeiter gestattet, den Beitrag als eigenen zu veröffentlichen (Ghostwriter-Abrede).
- Landesarbeitsgericht Koeln, Beschluss v. 10.07.2009 - Az.: 7 Ta 126/09
- Leitsatz:
Ein Foto, das am Arbeitsplatz aufgenommen wurde und eine Mitarbeiterin am Telefon zeigt, darf jedenfalls dann, wenn es keinen individualisierenden Bezug zu der Mitarbeiterin aufweist, auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiter zu Illustrationszwecken auf der Homepage des Arbeitgebers verbleiben, so lange die frühere Arbeitnehmerin dem nicht ausdrücklich widerspricht.
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 28.08.2009 - Az.: 30 W (pat) 64/07
- Leitsatz:
Eine dreidimensionale Form, die aus dem Erscheinungsbild einer Ware selbst besteht, wird von den angesprochenen Verkehrskreisen nicht mit der gleichen Aufmerksamkeit wahrgenommen wie eine Wort- oder Bildmarke. Aus diesem Grund ist die äußere Form einer Flasche für Drogerieartikel oder Nahrungsmittel nur dann als 3D-Marke eintragungsfähig, wenn sie sich erheblich von den handelsüblichen Flaschen der Mitbewerber unterscheidet.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 27.08.2009 - Az.: 27 W (pat) 143/08
- Leitsatz:
Die in Monaco als Marke eingetragene Bezeichnung "CASINO DE MONTE CARLO" ist in Deutschland wegen mangelnder Unterscheidungskraft und nicht nachgewiesener Verkehrsgeltung für Spiele nicht als Marke eintragungsfähig.
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 12.05.2009 - Az.: 28 U 42/09
- Leitsatz:
1. Verkauft ein privater Verkäufer bei ebay einen Gebrauchtwagen als "fahrbereit", so muss dieser verkehrssicher sein.
2. Bei einem Gebrauchtwagenverkauf unter Privatleuten ist nicht davon auszugehen, dass der private Verkäufer für Beschaffenheitszusagen wie "fahrbereit" eine Garantie übernehmen will. Allerdings gilt ein vereinbarter Gewährleistungsausschluss nicht für parallel vorgenommene Beschaffenheitszusagen. - Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 04.08.2009 - Az.: 4 U 11/09
- Leitsatz:
Werden unter der Überschrift "Rechtliche Angaben des Verkäufers" auf einer Angebotsseite einer Internet-Auktions-Plattform der Handelsname und die Vertreter des Verkäufers nicht korrekt wiedergegeben, stellt dies einen Wettbewerbsverstoß auch dann dar, wenn von der Angebotsseite aus über einen (doppelten) Link ein korrektes Impressum abrufbar ist.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 30.03.2009 - Az.: 27 W (pat) 26/09
- Leitsatz:
1. Für Waren und Dienstleistungen rund um Computer-, Video- und Onlinespiele ist der Begriff "GameDuell" mangels Unterscheidungskraft nicht als Marke eintragungsfähig.
2. "GameDuell" kann jedoch als Marke für die Dienstleistungen "Telekommunikation, Telekommunikationsdienstleistungen, insbesondere über das Internet" eingetragen werden. - Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 28.08.2009 - Az.: 6 U 225/08
- Leitsatz:
Der urheberrechtliche Schutz ist an die Gestaltung der schutzfähigen Werke gebunden. Geschützt wird daher nur die konkrete Gestaltung eines Kontrollheftes eines Lernspiels, nicht die ihr zugrunde liegende Konzeption.
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 17.02.2009 - Az.: 27 W (pat) 65/09
- Leitsatz:
1. Für Waren und Dienstleistungen, die in Kraftfahrzeugen eingesetzt werden oder die mit Autos in Verbindung stehen, ist der Begriff "AutoAuto!" mangels Unterscheidungskraft nicht als Marke eintragungsfähig.
2. Die Verdoppelung eines Wortes und ein dahintergesetztes Ausrufezeichen sind werbeübliche Stilmittel und führen daher nicht für sich zu einer Unterscheidungskraft.

